bedarfsgemeinschaft ja oder nein?

  • hallo,


    habe eine frage, jedoch im internet nichts weiter dazu gefunden..


    ich bin derzeit schwanger, wohne allein..
    bekomme ALG I 345€, von der ALG II-stelle wird mir die miete in höhe von 325€ gezahlt und zusätzlich 90€ zur sicherung des lebensunterhaltes (für schwanger ab der 13.Woche)..


    der vater des kindes wohnt noch nicht bei mir, wir sind auch nicht verheiratet und möchten auch vorläufig nicht heiraten. wir möchten aber zusammen ziehen, eigentlich wenn unsere tochter dann da ist. der geb.-termin ist schon am 16.04.
    er ist jedoch seit januar auch arbeitslos geworden (wohnt im "osten",ich im "westen" - falls das auch relevant ist), bekommt jedoch nur ALG I für ein halbes jahr und seine miete wird nicht zusätzlich von der ALG II-stelle übernommen, da er ca. 800€ ALG I erhält..


    meine frage nun:
    ich bekomme wohl, wenn das kind da ist, 300€ erziehungsgeld, 154€ kindergeld und weiterhin die miete von ALG II und irgendwie noch einen ausgleich von ALGII für`s kind.. wieviel denn ca? weiß das jemand?
    und wenn der vater dann zu uns zieht, er neue arbeit findet, wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte? bzw. wieviel müssen wir 3 mind. haben? bzw. wieviel steht uns genau zu? wenn man die miete etc. mitberechnet?


    oder soll er besser erst zu uns ziehen, wenn ich 2009 wieder arbeiten gehe? so hätten wir ja mehr geld zur verfügung, obwohl er mir monatlich 210€ unterhalt zahlt..


    tausend dank schonmal!


    lg susi

  • Hallo,


    die frage ist, ob ihr überhaupt zusammen ziehen dürft.
    ich glaube nicht, vor längerer zeit, war genau das in der bildzeitung gestanden.
    tja, so ist halt hartz !
    anders sieht es aus, wenn er bereits hier arbeit gefunden hat, und der erste arbeitstag schon fest steht.
    dann seid ihr aber ne bedarfsgemeinschaft, und der lohn wird angerechnet.
    wenn der lohn so um die 1000 € beträgt, plus kindergeld, ist es eher wahrscheinlich daß du
    nicht mehr hilfebedürftig nach sgb ii bist, und demnach die unterhalts und wohnkosten alleine trägen müßt


    tja das ist facto

  • Hallo Susi 2103 und Blattlaus!


    Bildzeitung ?!? Sorry Susi und Kind sind in jedem Fall eine BG und wenn der Vater hinzukommt bleibt es bei der BG! Was sollte bitte schön dagegen sprechen das beide Elternteile für sich und das Kind einstehen?


    Etwa die Kosten, die die ARGE spart durch den Wegfall einer Miete plus Nebenkosten? Die ARGE ist darüber hinaus verpflichtet sorgsam mit den Mitteln umzugehen, warum wohl sonst sind hier soviele Nachfragen nach rechtlichen Ansprüchen? Vielleicht weil man das Geld so gerne zum Fenster raus schmeisst?


    Natürlich sollte der zuziehende Elternteil hierfür vorher die Genehmigung einholen, also einen Antrag auf Umzug stellen und erklären warum dieser Umzug nötig ist!


    Gruß

  • Also wenn ihr getrennt weiter leben würdet, würdest du deinen Regelsatz haben plus Miete. Für das Kind zahlt das Amt den Regelsatz abzüglich des Kindergeldes, denn das wird als Einkommen des Kindes angerechnet. Dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende und dein Elterngeld (weiß nicht wie es da mit Anrechnung aussieht aber ich glaube die 300 werden nicht angerechtnet).



    Wenn der Kindsvater zu Euch zieht stellt ihr eine Bedarfsgemeinschaft dar. Das heißt sein Einkommen wird in jedem Falle angerechnet, zunächst auf seinen, Bedarf der Rest auf den von dir und den des Kindes. Allerdings gibt es ja auch noch Freibeträge auf das Einkommen, d. h. es wird ja nicht alles angerechnet.


    Wenn ihr zusammen lebt fällt außerdem auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weg.


    Grundsätzlich bin ich aber der Meinung das eine Familie zusammen gehört und das Kind auch ein Anrecht auf seinen Vater hat. Also warum zögert ihr? Wenn das Kind erst einmal da ist wirst du froh sein, wenn da noch jemand mit anpackt.


    Und eines solltest du nicht vergessen: zwei Haushalte - doppelte Kosten! Ihr habt also nicht unbedingt viel davon, wenn ihr nicht zusammenzieht, weils dann ein paar Euro mehr vom Amt gibt!


    Gruß

  • an nataly und horst


    ich denke daß dies jeden interessieren würde,
    wie hoch das einkommen höhstens sein darf um leistungsanspruch zu haben !
    ein alleinlebender hilfebedürftiger bekommt 345 € regelsatz + wohnkosten bezahlt - richtig ?!
    ich bekomme 150 € leistungszahlung + 1200 € einkommen meiner frau
    hört sich viel an - richtig
    davon müssen aber wohnkosten, pflichtversicherungen, zusatzkosten aufgrund erwerbstätigkeit, und der lebensunterhalt von 2 personen bezahlt werden.


    so nun die frage : wer ist besser dran ??????



    ich glaube MALLORCA verstummt allmählich !!!

  • "wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte?"


    Interessant, dass Leute sich Sorgen machen, ihr Gehalt (bzw. das Gehalt des Partners) könnte zu hoch sein.


    hallo!
    quatsch.. so war das nicht gemeint.. es geht mir nur darum, nicht dass wenn er lediglich einen job für 500€ hat, dass wir hinterher da stehen, weil wir dann nämlich gar nichts mehr haben..
    es ist ja nicht so, dass ich NUR vom staat was will oder einfach mal auf der faulen haut liegen will...


    ich habe mein leben lang gearbeitet! nur bekomme ich lediglich die 345€ ALG I. das liegt daran, dass ich selbstständig war, aber zusätzlich noch angestellt bei einer firma auf 400€ -basis, um die buchhaltung zu machen.. das problem ist ja nur: mein verdienst bei der selbstständigkeit wird nicht angerechnet, nur das von der anstellung..
    und 2009 (also wenn das kind 1 jahr alt ist) will ich spätestens ja wieder arbeiten.. nur, jetzt geht es ja nicht, bin bereits im 9. monat...
    ich hab also dem staat sonst noch nie auf der tasche gelegen..


    das sind allgemeine fragen von mir hier, da ich mich noch nie damit beschäftigt habe und auch nie musste!


    aber, dass der vater nicht zu seinem kind ziehen darf.. da bin ich mir jetzt auch nicht sicher..
    aber er ist (bau-brange) derzeit ja "nur"arbeitssuchend geworden, weils wieder mal seson-bedingt ist.. also er geht auf jeden fall wieder arbeiten: er liegt nämlich, genau wie ich dem staat sonst auch nicht gern auf der tasche.. aber es ist eben plötzlich so gekommen..
    die selbstständigkeit habe ich auf eis gelegt, weil ich aufgrund der schwangerschaft(risiko) nicht mehr hin-und her-reisen konnte und durfte, somit blieb nichts anderes, als mich zum 1.mal für diese zeit arbeitslos zu melden..


    ich bedanke mich schonmal bei allen für die antworten! (in sachen arbeitsamt etc. bin ich total verblödet bzw. hab ich bisher noch keine erfahrung mit)



    ein alleinlebender hilfebedürftiger bekommt 345 € regelsatz + wohnkosten bezahlt - richtig ?!


    soweit ich es bis jetzt mitbekommen habe.. ja.. 345€ zum "leben" und wohnkosten dazu...

  • Hallo blattlaus !


    Schön wenn man aneinander vorbei denkt!


    Mit Vorbilder und Mallorca meinte ich eigentlich unsern Herrn Minister Gabriel!


    Aber macht nichts! Muss man ja auch nicht verstehen, war sowieso in dem Moment schon im Feierabend - sprich auf dem Sprung zum HARTZ IV Selbsthilfe-Kreis!


    Gruss

  • Hallo Horst,


    dann möchte ich mich dafür entschuldigen, dann haben wir uns mißverstanden


    zu susi :


    es ist schön, daß man hier mal mir zustimmt,
    und nicht immer sagt die blattlaus lügt
    und daß mein fall außergewöhnlich sei...


    aber im ernst : so langsam glaub ichs wirklich selbst, daß mein fall außerordentlich seltsam zu sein scheint..


    Dann begründet dies auch...warum die arge auf eine aufforderung des sozialgerichtes nicht reagiert