Umzug mit negativen Schufa? Bitte weiterlesen :)

  • Hallo liebe Mitglieder!
    Da ich keinen passenden Thread für meine Frage bzw Überlegung gefunden habe, poste ich das einfach mal hier und hoffe das es hier auch richtig ist :)


    Eine befreundete Nachbarin möchte gerne umziehen und da sie kein Internet hat, haben wir vorhin bei mir nach Wohnungsangeboten geschaut. Dann meinte sie zu mir, sie muss aber die Wohnungen bzw Vermieter suchen die keine Schufa Auskunft verlangen da sie negative Schufa hat. War mir ehrlich gesagt neu, da ich nie beim Umzug eine Auskunft von der Schufa holen musste...Ich habe mich über das Thema ein bisschen schlau gemacht da ich ihr wirklich helfen möchte...
    In vielen Foren habe ich gelesen dass Menschen mit negativen Schufa tatsächlich Probleme bei der Wohnungsuche haben weil überall die Schufa Auskunft gesucht wird...
    Was ich aber gerade überlege, wenn man einen oder mehrere negative Einträge hat, wie sieht es denn aus wenn man z.B. Strom, Heizung usw wieder anmelden muss?
    Dazu habe ich leider nix gefunden...


    Also meine Frage, wenn man mit negativen Schufa umziehen möchte und auch eine Wohnung findet, bzw den Mietvertrag unterschreibt, muss man damit rechnen, dass bei der Anmeldung vom Strom, Wasser, Heizung u.ä. auch eine Schufa Auskunft verlangt wird? Bzw kann es passieren dass der Stromanbieter aufgrund der Schufa "nein" sagt und sie dann ohne Strom oder Heizung dasitzt?


    Ich bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich im Vorraus!


    Viele Grüße,
    Leonie

  • Leonie,


    ich weis nicht ob Strom, Wasser oder Gas Anbieter das machen können, nur denke ich sie sind dazu verpflichtet auf eine Art dem Menschen das leben zu ermöglichen. Ich denke da jetzt an den Winter, wie das wäre wenn einfach das Gas abgestellt wird weil die Person einen negativ Eintrag hat. Soll die Frau, der Mann dann erfrieren? Oder wenn der Strom abgestellt wird und die Person durch einen Sturz zu Schaden kommt. Wenn die Person kein Wasser hat, womit soll sie sich reinigen?


    Grenzt das nicht schon an Unterlassener hilfeleistung?


    Ich kann dir nicht die Gewünschte Antwort geben, nur vom denken her sehe ich das so.


    Liebe Grüsse,


    Donna

  • Hallo Leonie 1212 !


    Das Vermieter die Schufa einschalten ist mir auch bekannt, die Gas,-Wasser und Stromanbieter machen dies meines Wissens nicht, ist im Grunde auch nicht nötig denn Sie beliefern Dich erst wieder wenn die Restschulden beglichen sind.


    Die ARGE streckt in der Regel diese Leistungen bei Versäumnissen vor und zieht bei Leistung eine entsprechende Rate ab.


    Behörden konnen so verfahren, Vereinbarungen mit der ARGE hinsichtlich getroffener Ratenzahlungen für Aufwendungen die vom Staat erbracht werden können nicht widerrufen werden, bei Verbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen kann man Zusagen widerrufen!


    Die ARGE zahlt aber auch die Mietleistungen oder aber auch Strom und Gas direkt an die Leistungserbringer bzw. Vermieter!


    Ich habe das so geregelt! Bringt für die Betroffenen mehr Sicherheit !"


    Gruß