Lohn von februar...?!

  • Hallo


    Tolles Forum was ihr hier habt :D ich werd mich mit meinem prob. kurz halten, zumindest versuch ich es :D


    also letztes jahr am 19.11.08 hab ich zu arbeiten angefangen (zeitarbeit). Da die Dezember-leistungen schon zur Zahlung angewiesen waren und dies nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte (angeblich) hab ich am 30.11.08 die kompletten leistungen fuer Dez. erhalten. Mir war klar, das ich einen teil für nov. und die kompletten Dez-leistungen zurückbez. muss. hab ja am 15.01.08 meinen Lohn für Dezember erhalten der über meinem satz ist! meine leistungen wurden komplett eingestellt soweit so gut und fair alles...


    jetzt ist es so das ich morgen meinen letzten arbeitstag habe, auch die ARGE ist schon ueber meine kündigung informiert und meine antragsabgabe ist nächste woche.. nun meine frage - ich habe heute den lohn fuer februar08 erhalten. Meine kündigung ist zum 19.03.08 also stehn mir im grunde ab morgen leistungen zu, wenn auch nur bedingt da ich ja im märz gearbeitet habe.. ABER :confused: wird mein februarlohn in irgendeiner weise, irgendwie verrechnet???? ich denk und hoffe nicht, den im feb. war ich ja nicht bedüfftig?! wenn ja, kann ich denen sagen das ich erst für april leistungen erhalten möchte und dadurch der märz aussen vor bleibt?


    und was ist mit dem halben märzlohn den ich mitte april ausbezahlt bekomme? wird der mit den leistungen ab 19.03 verrechnet?


    ich hoff ich hab mich verstädnlich ausgedrueckt :eek:


    mfg marcy

  • OH, OH , OH


    du bist im dezember hilfebürftig, wenn dein lohn im januar zufließt
    also nichts zurückzahlen, falls aufforderung, widerspruch einlegen ganz schnell


    dafür wird aber wenn du wieder ins hartz iv fällst, also wir reden hier von zwischenbeschäftigung,
    dann wird der lohn angerechnet wo es zufließt.
    angenommen du hast sagen wir mal bis 29.02.08 gearbeitet, der lohn fließt im märz zu
    dann bist du im märz nicht hilfebedürftig

  • hallo, ich nochmal


    du hast also bis 19.03.08 gearbeitet
    dann hast du im märz generell keinen anspruch, denn du hast ja im märz lohn für februar bekommen
    der lohn der im april zufließt wird immer dort angerechnet wo es zufließt (zuflußprinzip) also april


    kleiner scherz am rande
    du erwähnst das hier sei ein tolles forum
    ich weiß zwar nicht wie du das meinst, aber mit diesem satz stimme ich dir 100 % zu
    der unterschied zwischen diesen und anderen forums ist der,
    daß in anderen forums nach meiner erfahrung nur arge-angehörige antworten,
    also dort wird nur auf das eigeninteresse der arge geantwortet
    hier aber bekommst du antwort von gleichgesellten, was hier auch der wahrheit entspricht,
    und viel realer ist
    leider fällt mir hierbei auf, daß sich viel zu wenig user hier angemeldet haben,
    aber vielleicht merken das andere user, und wechseln hierzu,
    dann wären wir ein eigenes völkchen unter gleichgesellten


  • hallo


    also mir wurde es so erklärt da ich ja meinen lohn (zeitarbeit) immer fuer den letzten monat, also im januar für dez erhalten habe und somit eine überzahlung entstand.. und irgendwo erscheint mir das "ok" nur jetzt geht es um meinen februarlohn den ich gestern erhalten habe.. meiner ansicht nach, da es ja der feb.lohn ist dürften die da nicht ran, den schliesslich hab ich auch das dez. ALGII zurueck bez. im Januar.. was zum teufel hat dann mein februarlohn den ich mitte märz erhalte damit zu tun.. schliesslich hab ich ja auch meinen januarlohn erst mitte februar erhalten.. zuflussprinzip ich weiss, aber das klingt so unlogisch alles *g*


    im normal fall würde ich jetzt am 31.03 meine april leistungen abzüglich meines lohns (01.03 - 19.03.08) erhalten + 100€ freibetrag? so klingt das fuer mich am einfachsten :rolleyes:

  • Hallo,


    ich kann dir das deswegen erklären, da es mir auch mal so ging
    erster arbeitstag 01.12.07
    lohn für dezember fließt im januar zu
    den lohn für januar fließt im februar zu
    den lohn für februar fließt im märz zu
    und ein teil im april da du nicht den ganzen märz arbeiten gingst


    im märz besteht generell keiner, da du ja märz einkommen für februar erziehlste
    da aber der lohn im april angerechnet wird, obwohl dieser ja eigentlich für märz zählt
    dann hättest du logischerweise im märz ja umsonst gearbeitet
    diese anrechnungsweise ist aber richtig


    anrechnung des märzlohnes im april
    theoretische anrechnung des februarlohnes im märz
    theoretische anrechnung des januarlohnes im februar
    theoretische anrechnung des dezemberlohnes im januar
    also hättest du im dezember umsonst gearbeitet
    so ist die handlungsweise der arge, und so wie sie dir den lohn im april für märz anrechnen
    bist du hilfebedürftig im dezember, denn der lohn fließt im januar zu, und wird theoretisch auch im januar angerechnet
    du warst zwar erwerbstätig, warst aber wegen der zwischenbeschäftigung nicht aus dem alg ii gefallen


    ist blöd zu umschreiben, les es ein paar mal, notfalls schreibst du es mal auf
    z.b.
    gearbeitet..........lohn............anrechnung
    dezember 07.....januar 08......theoretische anrechnung im januar


    irgendwann kommt dir das große ahhhhhhhh
    und zurückzahlen mußt du schon mal garnichts !!!!
    sowie es aussieht mußt du eine bewilligung haben bis november
    im dezember besteht wegen der arbeitsaufnahme kein leistungsanspruch
    so ist die aussage der arge, die ABER FALSCH ist


    das zuflußprinzip gilt auch nach hinten