steuerberater

  • hallo...
    hab mal noch ne frage,wo ich hoffe wenigstens ne antwort oder nen tip zu bekommen.
    mein mann ist selbstständig seit 2003.durch die rückgängige auftragslage bekommen wir sehr unregelmäßig bis teilweise gar kein geld monatlich.daher haben wir algII bewilligt bekommen..was aber nur der ausgleich ist.


    seit er nun selbstständig ist haben wir auch einen steuerberater,der uns die steuer für 2006 bereits gemacht hat.die unterlagen liegen bei ihm und er gibt sie nur gegen einen betrag(quartalsabrechnung)von ca. 345 euro heraus.
    nun haben wir die auflage bekommen,dass wir so schnell wie möglich die steuer von 06 noch nachreichen sollen.allerdings gibt uns der steuerberater die unterlagen zum weiterreichen ans finanzamt nicht heraus solange wir ihn nicht bezahlt haben. da lässt er sich auch nicht auf eine ratenzahlung ein.wir können uns von dem algII-geld nicht so eine hohe einmalsumme leisten.
    aber wie soll ich sonst an die steuerunterlagen kommen?das AA verlangt die steuer zu recht..ist ja klar...aber wie soll ich das machen ohne den StB. zahlen zu können?
    weiss hier jemand einen rat?
    danke im vorraus!

  • Hallo,


    ob steuern überhaupt angerechnet werden dürfen,
    ist ein streitfall, den ich hier auch gefragt habe, hat aber anscheind niemand steuern zuzahlen:)
    steuerbescheide werden als einkommen geführt, also jährlich wiederkehrende einkünfte
    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 1
    sagt jedoch
    vom einkommen sind abzusetzen, auf das einkommen entrichtete steuern


    heißt dann also doch, daß die arge dies garnicht anrechnen dürften


    oder versteh da was falsch ???

  • hallo blattlaus..
    ja so isses...aber...
    es geht hier darum,dass mein mann ja sehr unregelmäßig geld aus selbstständigkeit erhält oder auch nicht...und um eine fortzahlung zu gewähren müssen wir ja eine selbsteinschätzung der vorraussichtlichen einnahmen abgeben bei der arge.
    das tatsächliche einkommen wird dann ersichtlicht durch einen vorgelegten steuerbescheid,welchen die arge zur einsicht verlangt.
    aber wenn ich den steuerbescheid nicht vorlegen kann...gibts kein geld bzw. nicht das volle geld was uns zusteht.
    danke für dein interesse...ich lese dich gern...egal was andre hier vom stapel lassen

  • hal nataly..
    also würde es egal sein ob ich den steuerbescheid von 2006 nachreiche oder nicht,weil die berechnung so wie so erfolgen kann??sehe ich das richtig?und woher weisst du das?hab das noch nicht so gelesen.
    danke erst mal...