Unterstützung durch meine Tochter???

  • Hallo,


    ich habe jetzt ALG II beantragt und auf meinem Konto sind in den letzten 3 Monaten mehrere höhere Beträge vom Konto meiner Tochter eingegangen. Dies war alles Geld, das ich ihr vorher geliehen hatte, bzw. Geld für gemalte Bilder, die sie für mich verkauft hat. Nun steht die Frage im Raum, dass sie mich laufend finanziell unterstützt, was aber nicht der Fall ist.
    Für die Bilder z.B. habe ich keine Rechnung/Quittung, weil dies bei solchen Verkäufen nicht üblich ist.
    Kann man mich zwingen, das zu beweisen, damit dem Antrag stattgegeben wird?


    Herzliche Grüße
    Hellena:confused:

  • Hallo,


    das wirst du nachweisen müssen, sonst können dir sämtliche Leistungen versagt werden.
    Aber das sollte in deinem Fall kein Problem sein.


    Du solltest ebenfalls bedenken, dass für Geldeingänge (auch für geliehenes Geld etc.) der Monat des Zuflusses berechnet wird.
    Das heißt sollte Geld von deiner Tochter auf dein Konto überwiesen worden sein, nachdem du bereits den Antrag gestellt hattest und dem Grunde nach für diesen Monat bereits ein ALG2 Anspruch bestanden hat, werden diese Gelder als verwertbare Einkünfte angerechnet.


    Also für die Zukunft...dein Konto wird nach diesen Unregelmäßigkeiten wahrscheinlich des öfteren überprüft werden.