Rentenanspruch

  • Hallo,
    ich möchte mich mit dem Rentenanspruch bei einem 400 Euro Job an das Forum wenden.
    Ich übe einen Minijob aus und bin auf dem Arbeitsamt noch gemeldet ohne Leistungsbezug. Nun möchte das Arbeitsamt aber, das ich mich abmelde, weil sie in meinem Beruf und mit Kind keine Vermittlungschanchen mehr sehen. Meine Frage ist nun, wenn ich die restlichen 4,9% Rentenaufstockung in Anspruch nehme, kann ich mich da beim Arbeitsamt abmelden? Entstehen mir da Nachteile? Wäre schön wenn jemand einen Tip für mich hat. Liebe Grüsse Kathrin:rolleyes:

  • Hallo kathrin!


    Stehen dir mit dem 400 € Job denn keine aufstockenden Mittel aus dem Leistungstopf nach ALG II zu?


    Das man Dich aus dem ALG I Bereich heraus haben möchte hat mit den Zuständigkeiten der Geldquellen zu tun,


    ALG I kommt über die Bundesagentur für Arbeit, ALG II aus dem Topf der Kommune - Kreis Deiner Heimatstadt.


    Ich denke Du wirst Deine Ansprüche bei der ARGE geltend machen, aber Vorsicht solltest Du dem Arbeitsmarkt nach den Regelungen vom SGB II nicht zur Verfügung stehen ( Schau mal unter SGB III ), werden die Bestimmungen der Sozialhilfe in Kraft treten, mit Offenlegung und all den anderen negativen Klauseln)


    Ziel ist vermutlich die Leute ganz aus dem Anspruch ( darunter fällt auch die Zahlung der Rentenbeiträge ) heraus zu bekommen.


    Gruß

  • hallo horst, danke für deine antwort. alg 1 habe ich schon ein jahr bekommen. alg 2 bekomme ich nicht, da mein mann angeblich "zu viel" verdient. die arbeitsagentur konnte mich nicht mehr in meinem beruf vermitteln und meinte ich soll einen minijob suchen. dies habe ich getan und nun soll ich mich abmelden. ich könnte ja die aufstockung bei meinem minijob in anspruch nehmen, aber dann würde es ja nicht mehr als rentensteigernd zählen die zeit. und wenn ich mich nicht abmelde auf dem aa würde es zwar rentensteigernd zählen die zeit, aber ich muß mich fast jeden monat (aussage der mitarbeiterin) mit bewerbungen vorstellen. und das finde ich unmöglich.
    gruß kathrin

  • Hallo kathrin!


    Aber so sind nun mal die Bestimmungen! ALG II als Aufstockung zu beantragen ist für mich irgendwie merkwürdig, denn das Gehalt Deines Mannes zählt auch zur Bedarfsgemeinschaft und wenn jetzt oder bisher kein Anspruch besteht/bestand wird sich das mit 400€ mehr doch auch wohl nicht so ergeben.


    Habt Ihr denn bisher einen Antrag auf ALG II gestellt ? Erzählen kann man viel, bestehe darauf und dann erhältst Du einen Bescheid und nach dem kann man dann bewerten ob die Aussage zutrifft oder nicht!



    Gruß

  • Hallo Horst,
    ALG II hatte ich beantragt, wurde aber abgelehnt. Wegen dem Verdienst und den Ansparungen von meinem Mann. Ich würde mich gern auf dem Arbeitsamt abmelden, weil ich mit meinem Minijob zufrieden bin und mir es auch ausreicht. Da habe ich auch mehr Freizeit für meinen Sohn. Nur mein Mann ist eigentlich dagegen wegen eben der Rente später. Nur mich nervt es, ständig auf das Arbeitsamt zu rennen deswegen und dann auch noch Bewerbungen vorlegen zu müssen, obwohl ich ja Arbeit habe.
    Gruß Kathrin

  • Hallo Kathrin!


    Dann solltest Du mit dem Ablehnungsbescheid zum Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt gehen und ihm klar machen das Du Deine Rentenanwartschaft gesichert sehen möchtest.
    Selbstverständlich ist für Dich ein Vollzeitjob diesbezüglich das Non-Plus Ultra, aber es nütze niemanden wenn man Initiativ-Bewerbungen in den Arbeitsmarkt streut, die letztlich nur dazu führen das die Arbeitgeber den Eindruck gewinnen es mit einem Überangebot von Bewerbern zu tun zu haben und daraus dann resultierend eben keine Vollzeitstellen im Markt offerieren!


    Genau das ist nämlich das Ergebnis unsäglicher ALG II Bewerbungsverpflichtungen!


    Er/Sie als Arbeitsvermittler seinen doch im Grunde auch verpflichtet, Dich mit Informationen zu Vollzeittätigkeiten und nicht zu Praktika und 400€ Jobs zu versorgen und dies geschied wenn überhaupt doch höchstens 1 Mal im Halbjahr eines Jahres.


    Du würdest aus diesen Gründen die vielen Bewerbungsanforderungen, die ja bisher auch keinen Erfolg gebracht haben, lediglich als Beschäftigungstherapie betrachten. Du wärst aber gegenwärtig auf dem Arbeitsamt und nicht beim Psychologen und er solle Dir nun mal erklären wie er sich das weitere Vorgehen für eine erfolgreiche Arbeitsplatzvermittlung entsprechend den Bestimmungen nach §1 SGB III (3) vorstellt!



    Zielsetzung soll entsprechend den HARTZ IV Reformen nämlich sein, Leistungsbezieher mit entsprechenden Maßnahmen und Beratung gänzlich aus dem Bezug von Leistungen nach SGB in den Arbeitsmarkt zu integrieren!


    Diese konkrete Erfüllung spreche ich allerdings allen ARGE'n ab, die sind nur auf Statistik - Verbesserung bedacht, was aber nicht zu Verbesserung in den einzelnen Sozialkassen führt.


    Ich hoffe, es hilft Dir weiter!


    Gruß