Neuanfang ohne einen Cent

  • Mein Mann und ich werden uns trennen. Wir haben 2 Kleine Kinder. Ich bin noch in Elternzeit.
    Fast alles was wir hier an Möbeln haben, hat er mitgebracht.
    Die einzigen Dinge die wir während der Beziehung/Ehe angeschafft haben, sind z. B. Blumen, Deko, Geschirr usw. Aber Möbel (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad) sind alle von ihm.
    Ich habe vorher noch sehr lange bei meinen Eltern gewohnt, brauchte das alles also vorher nicht.


    Nun meine Frage: Zahlt die Arge mir und meinen Kindern die Möbel und notwendige Anschaffungen? Da kommt soviel zusammen, ich weiß nicht wo ich soviel Geld hernehmen soll.:(


    Was für eine Wohnung steht mir und meinen Kindern zu? Was darf diese höchstens kosten?
    Wieviel Geld bekommen wir zum leben?


    Ich bin wirklich am Ende, weiß nicht wie es weiter gehen soll.
    Ich muss noch knapp über 2 Jahre überbrücken bis ich wieder arbeiten gehen kann.

  • Hallo!
    Du wirst höchstwahrscheilich nicht sehr viel Geld dafür bekommen, da die Arge nicht davon ausgeht, was wer mit in die Beziehung/Ehe mit eingebracht hat, sondern das ihr diese Sachen teilt bzw. das meiste eh du bekommst....Die Kinderzimmer/Betten/Waschmaschiene etc. steht soweit ich weiß dir zu aus eurem gemeinsamen Haushalt. Denn dein Ex Ehemann braucht weder kinderzimmer oder die Betten von den Kleinen, wenn du das Erziehungsrecht hast bzw. du die Kinder bei dir wohnen hast.
    Als Mutter mit zwei Kindern steht dir eine 75qm wohnung zu obwohl sich da die Ämter auch gern drüber streiten, denn zwei kinder können ja in ein zimmer bzw. das kleine kann ja im Schlafzimmer mit untergebracht werden....so, hoffe ich hab erstmal weitergeholfen....


    Liebe Grüße!

  • Linda: Dein Mann muss Unterhalt für dich (Trennungsunterhalt) und die Kinder zahlen.


    Die Idee,durch Trennung die Lebenshaltungskosten für Frau und Kinder dem Staat aufzubürden, ist kreativ. klappt aber nicht immer.

  • Hallo Linda 123!


    Ich sehe es ähnlich, die Kinderzimmer - Einrichtung wird Dein Mann ja nicht auch mit in die Ehe gebracht haben! Und wenn uns das hier im Forum schon auffällt kannst Du Dir denken wie die auf der ARGE zu solchen Aussagen stehen, das riecht nach Abzocke!


    Des weiteren gilt z.B. das der der die Kinder behält auch in der Wohnung verbleibt, alos müsste Dein Mann ausziehen oder die Kinder behalten.


    Da Kindeswohl vor geht wird dies auch mit Küche (Herd+Kühlschrank) und der Waschmaschine der Fall sein, war bei mir auch so! Es ist unerheblich, selbst bei Gütertrennung gehen die Pflichten gegenüber den Kinder vor!


    In den Sozialgesetzen ist unter SGB III (nicht II) vermerkt das Elternteile von Maßnahmen wie 1€ Job Arbeitsaufnahme 400€ Jobs ect. hinsichtlich bestehender Erziehnungsverpflichtungen von derartigen Maßnahmen verschont bleiben sollten ( soviel zu der Frage der nächsten 2 Jahre)


    Und daraus ergibt sich dann eine Unterhaltspflicht des Noch-Ehegatten gegenüber der Noch-Ehefrau!?


    Ich denke das alles hilft Dir etwas weiter und wenn noch fragen sind, wir antworten Dir!


    Gruß