Krankenversicherung der Eltern von Ausländern im Ausland

  • In der "rechten" Presse wurde dies Thema hochgekocht: Ausländer werden bessergestellt als Deutsche: auch ihre Eltern bekommen Geld von der deutschen KV im Ausland. Ich habe mich mal schlaugemacht:


    Sehr geehrter Herr


    wie Ihnen Herr Richter von der AOK Hessen bereits mitgeteilt hat richten sich die Kosten für Familienangehörige von im anderen Staat wohnenden Angehörigen in den von Ihnen angesprochenen Staaten nach Pauschalen pro Kopf bzw. pro Familie. So beträgt z. B. für die Türkei die zuletzt ermittelte Familienpauschale für das Jahr 2004 mtl. 49,80 EUR. Mit dieser Familienpauschale sind alle Kosten für alle Familienangehörigen, die in der Türkei über den in Deutschland Versicherten mitversichert sind abgegolten, und zwar unabhängig davon, wie viele Familienangehörige anspruchsberechtigt sind. Für die in der Türkei anfallenden Kosten der Familienangehörigen – also auch diejenigen, die nach deutschem Recht ebenfalls anspruchsberechtigt wären – zahlten die deutschen Krankenkassen im Jahre 2004 ca. 0,01 % der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Sollten Sie weiter Zahlen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herr Weyres in unserem Hause. Tel: 0228/9530662.



    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag



    Bernd Christl



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    Bernd Christl



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