Zweitwohnsitz

  • Wie ist das eingentlich, wenn ich einen Zweitwohnsitz habe? Sollte ich Arbeitslos werden, bei welchem Arbeitsamt müsste ich mich dann Arbeitslos melden? Bei dem wo mein Erstwohnsitz ist, oder bei dem wo mein Zweiwohnsitz ist? Zu mal ich dann meinen Zweitwohnsitz zu meinen alleinigen Wohnsitz machen würde. Was ist da relevant, wo ich die Woche verbringe oder wo ich das Wochenende verbringe?


    Ich wüsste in dem Fall nicht bei welchem Arbeitsamt ich mich dann melden müsste. Jetzt bin ich mal gespannt auf eure Antworten.


    Liebe Grüsse


    Donna

  • § 327 SGB III


    Grundsatz


    (1) Für Leistungen an Arbeitnehmer, mit Ausnahme des Kurzarbeitergeldes, des Wintergeldes, des Winterausfallgeldes, des Insolvenzgeldes und der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen Wohnsitz hat. Solange der Arbeitnehmer sich nicht an seinem Wohnsitz aufhält, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.