Hartz IV nach Wiederkehr aus USA

  • Hallo! Bin neu hier und hoffe sehr, dass ihr mir bei meinem Problem helfen koennt!


    Ich (29) arbeite und lebe seit ca. 2,5 Jahren in den USA, habe angefangen als Trainee, um Auslandserfahrung nach dem Studium zu sammeln und wurde anschliessend in fest angestellt. Aus privaten Gruenden, Heimweh, teurer Lebensunterhalt und Sehnsucht nach meiner Famile habe ich meine Stelle gekuendigt und werde in Mai nach Deutschland umziehen. Nun meine Sorgen: Ich habe kein Erspartes und noch keine neue Stelle in Deutschland, das Letztere sollte max. 2 Monate brauchen, habe einige Bewerbungen laufen, ist jedoch schwer aus dieser Entfernung.. Ich moechte nicht zu meinen Eltern ziehen (geschieden, sehr niedriges Einkommen jew.), brauche somit gleich eine Wohnung. Kann man mich zwingen bei Eltern zu wohnen?


    Nun meine Frage: Werde ich Schwierigkeiten haben diese Leistungen zu erhalten?
    1. ALGII EUR 247
    2. Wohnung 45qm (was wenn groesser? wuerde die Differenz zahlen, geht das?)


    Ich bin kein Schmarotzer, habe seit dem Abi staendig gearbeitet und fleissig meine Steuern gezahlt. Auch weiss ich, dass es nur eine Frage von Wochen ist bis ich auf eigene Fuesse stehe, bin wirklich nur fuer diesen Uebergang auf die o.g. Hilfen angewiesen.
    Fuer eure Hilfe, vielen lieben Dank!

  • Hallo Rebecca,


    Du hast selbst gekündigt und das ohne Not. Evtl. droht Dir eine Sperre von 6 Wochen
    bei einer Beantragung von ALG I oder ALG II.
    Ob das auch für eine Beschäftigung im Ausland gilt weiss ich allerdings nicht genau.
    Wenn Du in Deutschland bist sofort ALG II beantragen, wenn Du nicht evtl. noch frühere
    Ansprüche aus einer Beschäftigubg in Deutschland hattest, dann ALG I beantragen.
    Bis evtl Geld fließt vergehen ca. 6 Wochen. Für eine Zwischenfinanzierung solltest
    Du Dir besser von Privat Geld leihen. Du kannst Dir auch eine Luxuswohung gönnen,
    wenn Du das vom ALG II Geld ( ca. € 320 für Wohung und € 345 fürs Leben ) bezahlen kannst.
    Viel Glück weiterhin !!

  • Hallo Rebecca!


    Ich denke nicht das Dir heri eine Sperrfrist droht auch wenn das bei eigener Kündigung in Deutschland inzwischen so ist.


    Für das Ausland und dort geltende Arbeitsverträge gibt es meiner Mienung nach keine Eingriffsmöglichkeit, ausserdem müsste eine Stellungnahme vom Arbeitgeber eingeholt werden, sofern Du einen Kündigungsgrund angibst der sanktionierbar ist besteht natürlich durch Deine Aussage die Gefahr der Sanktionierung!


    Erklär das Du aus psychischen und Physischen Problemen Dich zur Rückkehr nach Deutschland entschieden hast. Ausserdem war dies von dringender Notwendigkeit, weil über 30 Monate hinaus der ALG I Anspruch erlöschen könnte!


    Gruß


    Ps.: Die Frist von 30 Monaten ist ganz wichtig! Schau das Du vorher zurück bist, sonst hast Du keinerlei Anrechte, nach meinem Kenntnisstand!