Kann uns jemand dazu was sagen ?

  • hallo zusammen,es geht darum das von meiner tochter der freund(17) im september zu uns gezogen ist.er ist von zuhause rausgeflogen,sein stiefbruder und seine richtige schwester haben sie auch rausgeeckelt.der vater und seine lebensgefährtin erwarten nun ein gemeinsammes kind.als der junge dann nicht wusste wo er hin sollte,haben wir im die möglichkeit gegeben bei uns zu wohnen,in ein betreutes wohen wollte er nicht.seine eltern kümmern sich beide nicht darum was mit ihm geschehen ist,der vater bezahlt kein unterhalt,kein kindergeld und die mutter genausowenig.wir waren bei sämtlichen behörden,dort wurden wir wie ein ping-pong ball hin und her geschupst.das jugendamt fühlt sich nicht zuständig,die arge ebensowenig.die anwältin erreicht auch nichts und der junge wäre bis jetzt wohl verhungert,wenn wir ihn nicht aufgenommen hätten.also er hat keinerlei einkommen.erschwerend kommt jetzt hinzu das meine tochter(16)von ihm schwanger ist und er natürlich mit seinem kind und seiner freundin zusammenleben möchte.die kleine familie kann bei uns bleiben solange sie will,doch es muß langsam mal etwas geld für ihn herein kommen.es kann doch nicht sein das keiner zuständig ist,er war auf dem guten wege kriminell zu werden,doch das konnten wir dann rechtzeitig verhindern.wir selber bekommen hartz IV und leben ziemlich am limit,jetzt wo er bei uns wohnt,wird alles noch viel knapper bei uns.er braucht anziehsachen(sein vater hat alle aus dem fenster geworfen) und was man eben sonst noch zum leben braucht.
    sein vater erzählte dem jugendamt zwar er könne zu ihm zurück kommen,aber wenn der vater einfach umzieht ohne seinem sohn mitzuteilen wo er hinzieht,könnte er selbst wenn er will nicht dahin zurück.
    bei der arge ist der antrag auf sozialhilfe zwar angenommen worden(oktober)doch nie bearbeitet worden.wir waren schon des öfteren bei dem bearbeiter,doch der knallt einem nur dumme sprüche am kopf.laut dem § 22 sgb stehen ihm mindestens 80 % vom regelsatz zu.hat jemand einen rat,oder kann uns vielleicht weiter helfen?am freitag haben wir einen erneuten termin bei der arge,diesesmal bei dem vorgesetzten des sachbearbeiters.lg michaela

  • Hallo,


    leider hört man das immer wieder, das Eltern sich aus der Verantwortung ziehen und guter Rat teuer ist.
    Dem Grunde nach sollte dem jungen Mann ALG2 zustehen, sofern die Eltern nicht in der Lage sind Unterhalt zu zahlen.
    Wenn der Kindsvater nun anbietet den Jungen wieder aufzunehmen kann es natürlich ein wenig problematisch werden. Hier solltet ihr versuchen ein Gutachten des Jugendamtes oder einer sozialen Einrichtung einzuholen die bescheinigt das der Verbleib im Elternhaus unzumutbar ist.


    Mit der Schwangerschaft der Tochter ändert sich aber einiges, diese schaftt eine Rechtsgrundlage für ein Zusammenleben auch U25 bzw. außerhalb des elterlichen Haushaltes.
    Ich würde euch raten, euch an das Jugendamt oder eine caritative Einrichtung wie den SKM zu wenden dort kann man euch bei der Beantragung unterstützen.


    Wann wurde der erste Antrag auf ALG2 für den Jungen gestellt? Wurde dieser negativ bescheidet?
    Bedenkt das euch ALG2 ab Datum der Beantragung zusteht auch rückwirkend, sollte bereits ein negativer Bescheid ergangen sein dann besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt.