Zusammenziehen und Harz 4

  • Ich bin Arbeitslosengeld II Empfängerin.
    Habe 3 Kinder, 2 ältere ( 8 und 14 ) von Ex Mann, der auf Minimum Invalidenrente lebt und kein Unterhalt zahlen kann, ( bis 12 Jahre übernimt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, also zur Zeit nur noch für ein Kind ), und das dritte Kind, gerade 1 Jahr alt, welches vom anderen Mann ist.
    Der Mann, Vater des jüngsten Kindes wohnt im "EU Ausland" und möchte auf die Probe wegen des Babys nach Deutschland ziehen. Da wir aber noch nie zusammengewohnt haben und nur Fernbeziehung hatten, ist die Frage, ob unsere Beziehung überhaupt zur normale Beziehung zur Stande kommen kann. Dass wir uns alle zusammen gewöhnen, vor allem aber noch zwei ältere Jungs, würden wir bestimmt einige Monate brauchen!

    Mein Freund verdient im Ausland 1.800 euro netto, hat aber bei der Bank zwei Kredite in Zusammenhöhe von etwa 371,00 euro. Weil er dringend Auto braucht, noch so mehr, wenn er von Deutschland aus weiterhin für seine Firma in EU Heimatland arbeiten wird und bestimmt ein - bis zweimal pro Monat nach Heimat wegen seiner Arbeit reisen müss und so auf sein Auto nicht verziehen muss. Für den Wagen hat er noch monatlichen Kredit in Höhe von 350 euro, sowie Kasko 170 euro pro Monat.
    Also bleibt für ihm 909 euro im Monat, was für ihm reicht.

    Wir haben hier in Berlin eine Wohnung für etwa 650 euro KM, bzw. 930 WM, 5 Zimmer, gefunden und für uns wäre in Ordnung, wenn er 40% der Kosten alleine trägte, also wir 60% zahlen müssten.
    Für mich als Harz 4 Empfängerin würde das etwa 558 euro WM betragen. Wir als 4 Köpfige Familie ( ohne meinen Freund sind wir jetzt eben 4 Kopfe, da wir ihm überhaupt nicht als Familienmitglied halten können ) haben Recht, bis 620 euro WM zu haben.

    Zur Zeit wohnen wir in einer 4 Zimmer Wohnung, die aber schon für uns vier viel zu klein ist, weil die Zimmerquadratur so klein ist. Bei 4 - Person Haushalt soll die Zimmerquadratur ( ohne Küche, Bad und Flur ) etwa 65 m2 sein und bei uns beträgt diese guadratur nur 56 m2.
    Also kommt überhaupt nicht in Frage, dass er hierher zieht, weil schon wir vier ein Recht auf eine größere Wohnung haben! Und er will und hat von seinem Chef Erlaubnis, weiterhin für seine Firma als Programierer zu arbeiten ( ist unbefriestet beschäftigt seit ca 8 Jahre ), so dass er von zu Hause aus arbeiten wird.

    Als ich zur Job Center ging, wurde mir aufgrund kleine Zimmerquadratur ( Grundriss habe ich denen vorgelegt ) erlaubt, umzuziehen.
    Ich sollte nur 3 Umzugskostenvoranschläge und eine passende, grössere Wohnung finden.
    Aus diesem Grund haben wir dann mit meinem Freund, der zur Zeit noch im Ausland lebt, besprochen, auf die Probe zusammenzuziehen, aber auf gar kein Fall so als Par oder gar Eheleute! So weit sind wir noch überhaupt nicht, da wir zu wenig zusammen waren und die Kinder, sowie ich nicht auf ihn gewöhnt sind.
    Im Ausland hat er schon seine Wohnung gekündigt und will, wie mit seinem Chef vereinbart, ab 1.6.08 hierher umziehen, aber auf gar keinen Fall in unsere jetzige Wohnung, weil hier er kein Platz und Ruhe haben würde zu arbeiten!

    Als ich den JobCenter aber die KM und WM vorgelegt habe, habe ich, OHNE IRGENDEINEM GESCHRIEBENEN GRUND nur Absage, bzw. Verbot umzuziehen bekommen sowie wollen sie keine Umzugskosten und Kautionskosten ( die Hälfte, also etwa 1000 euro ) übernehmen.

    Jetzt frage ich mich:
    - wir dürfen umziehen und haben passende, wegen Kostenverteilung nicht zu teuere Wohnung gefunden
    - wir wollen mit jemanden zusammenziehen, also teilen sich auch die Unterkunftskosten und die nicht bis die Höchstgrenze reichen
    - wieso wir also kein Recht umzuziehen haben, wenn mein Freund schon die Wohnung hat und wieso werden uns keine Umzugskosten und Kautionskosten übernommen?


    Ich bekam, bevor ich die KM und WM gemeldet habe, nur noch Vorwarnung, auf die Krankenversicherung zu denken, da man, wenn man nicht mehr Harz 4 ist, sie alleine zahlen soll. Hallo?? Mein Freund, der ist im Ausland Krankenversichert, also woher bitte soll ich für mich und die Kinder dann das Geld für die Krankenversicherung herbringen?

    Wer hat hier recht? Soll ich also für immer in disem Loch bleiben, bzw. darf ich mit niemanden zusammenziehen, dass mir vom JobCenter die Umzugskosten übernommen werden? Also sollen wir bis zu Ende meines Lebens, bzw. bis ich keine Arbeit finde, was mit Kindern und als Alleinerziehende fast unmöglich ist, alleine wohnen und uns gar nicht trauen zu versuchen, mit jemanden zusammenzuziehen auf die Probe, wenn ich mich so ausdrücken kann, noch besserer Ausdruck ist aber in eine Gemeinschaft ohne irgendwelche Familiäre Verbindunge und Abhängigkeit?

    Was wäre in meinem Fall zu tun? Weil mir nämlich gesagt wurde, ich darf umziehen, habe ich die Kündigungsfrist hier bis 1.5., aber jetzt bis 1.6. verlengert..Weiter wird nicht mehr gehen!

    Ich will auch umziehen, weil dann der Papa des Kindes vormitags für unseren Sohn mitsorgen kann und ich mir eine Stelle wieder suchen kann um endlich wieder zu arbeiten. Zur Zeit bin ich noch im Erziehungsurlaub.


    Was kann man in dem Fall tun, auf wenn man sich wenden kann?



    Danke im Voraus.

  • Hallo Mamka,


    natürlich hast du ein Anrecht darauf mit dem Kindsvater der jüngsten Kindes in eine Wohnung zu ziehen.
    Diese kann aber nicht als WG angemeldet werden, da sehr wohl ein familiäres Verhältnis zum jünsgten Kind besteht und ihr somit automatisch eine BG bildet.
    Das heißt ihr könnt nicht einfach unter euch ausmachen wer was und wieviel bezahlt sondern das Gesamteinkommen wird berücksichtigt und mit ALG 2 Leistungen aufgestockt.


    Wie ihr euer Zusammenleben privat definiert ist für die Arge nicht maßgeblich, entweder ihr lebt zusammen oder halt nicht.
    Ebenfalls habt ihr euch an die Wohnrichtlinien für einen 5 Personenhaushalt zu halten und in diesem Rahmen eine angemessene Unterkunft zu suchen.
    Das Modell wie ihr es euch ausgedacht habt, würde zu einem finanziellen Vorteil gegenüber allen anderen unverheirateten Eltern führen.