Kein Bafög-Anspruch/Hartz IV o. ALG2?

  • hi leute,


    Situation is folgende:
    Ich bin 22 Jahre alt, hab ne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und will jetzt im Sommer auf die einjährige FOS.


    So jetz hab ich Bafög beantragt aber die Sachbearbeiterin hat mir scho im Voraus gesagt dass es ziemlich schlecht aussieht weil mein Vater zuviel verdient (unterstützen kann er mich aber trotzdem net weil er soviel Schulden an der Backe hat).


    Meine Eltern sind geschieden...Kontakt zu meiner Mutter hab ich nicht un hatte ich auch nie (ausser in meinen ersten 'Lebenswochen'). Mein Vater hat vor ein paar Jahren neu geheiratet... meine Stiefmutter geht zwar arbeiten, verdient aber nich viel un is zu 30 % körperlich behindert.


    Wohnen tu ich zusammen mit meiner Oma im Haus meines Vaters. Er selbst wohnt woanders...aber in einem Haus das ihm gehört.


    Jetz is die Frage...wenn Bafög wirklich abgelehnt werden sollte hab ich dann Anspruch auf Hartz IV/ALG 2 etc. ?


    Dass ich nebenbei jobben gehn möchte is klar, bloß kann ich damit allein net alle Kosten decken.



    Hab im Internet widersprüchliche Sachen über das Thema gelesen... einma heissts dass man als Schüler kein Anspruch auf Hartz IV hätte weil man dem Staat nicht als Arbeitskraft zur Verfügung stehn würde und nen andres ma heissts dass die einzige Voraussetzung für Hartz IV die Bedürftigkeit ist.


    Würd mich über paar Antworten freuen un sag schonma Danke! :)

  • Hallo,


    solange Du auch nur einen theoretischen Anspruch auf Bafög hast, gibt es kein ALG II - also hast Du keinen Anspruch darauf. Wenn Dein Vater zu viel verdient und er für Dich unterhaltspflichtig ist, musst du ihn - ggf. gerichtlich - in Anspruch nehmen.


    Grüße,
    Joachim

  • Wenn es mit dem Unterhalt Probleme gibt, musst du zusätzlich zu den anderen BAföG-Formularen noch das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG) ausfüllen.Dann wird BaföG ohne Anrechnung elterlichen Einkommens bezahlt. Hier das Formblatt 8:
    http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_8.pdf


    "Wenn Dein Vater zu viel verdient und er für Dich unterhaltspflichtig ist, musst du ihn - ggf. gerichtlich - in Anspruch nehmen"


    Das trifft nicht zu. Es reicht aus,das Formblatt 8 auszufüllen. Alles Weitere macht das Amt für Ausbildungsförderung.

  • "unterstützen kann er mich aber trotzdem net weil er soviel Schulden an der Backe hat."


    Dann solltest du für ihn einen Härtefallantrag nach § 25 Abs.6 BAföG stellen.


    Falls das derzeitige Einkommen des Vaters geringer ist als das Einkommen 2006, kann auch ein Antrag auf Aktualisierung des Einkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG gestellt werden.