Anspruch?

  • Hallo,
    ich hab grad dieses Forum entdeckt und dachte mir, ich schilder mein Problem kurz, weil ich wirklich Hilfe brauche.
    Ich bin Erstsemester für Deutsch/Französisch auf Gym-Lehramt, und möchte aufgrund persönlicher Probleme so bald wie möglich von zuhause ausziehen. Mein Problem hierbei ist das Geld, da meine Eltern mir ständig damit drohen, mir mein Taschengeld bzw das Geld für die Studiengebühren zu streichen, wenn ich nicht tue, was sie sagen. Sie schreiben mir vor, dass ich nicht neben dem Studium arbeiten soll, da ich ansonsten zu wenig Zeit zum Lernen hätte, ausziehen soll ich nicht, da ich dann überhaupt nichts mehr tun würde - und wenn ich mich ihnen widersetzen würde, würden sie mir die 200 Euro, die ich monatlich bekomme, und von denen ich ohnehin schon alles zahlen muss was ich brauche, streichen.
    Mein Vater verdient als Programmierer allerdings nicht schlecht, und meine Mutter hat seit kurzem wieder einen Aushilfsjob als Lehrerin an einer Wirtschaftsschule - theoretisch hätte ich wohl also keinen Anspruch auf Bafög oder irgendetwas anderes...
    Nur ist für mich die Situation einfach nicht mehr tragbar, da das schon seit Jahren so geht, und ich bald nicht mehr kann, ich bin 20 und möchte einfach nicht mehr so extrem von meinen Eltern abhängig sein!
    Habt ihr irgendeine Idee, was ich tun könnte, oder ob ich Anspruch auf irgendeine Hilfe vom Staat hätte?
    Vielen Dank schonmal,
    Vera

  • Hallo,


    Anspruch auf Hilfe vom Staat besteht nicht, du hast ja selbst bereits treffend erkannt dass deine Eltern finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen.
    Theoretisch müssen sie das auch wenn du in eine eigene Wohnung ziehst.
    Wenn deine Eltern sich allerdings weigern dir Unterhalt zu zahlen, bleibt dir nur dies einzuklagen, fraglich ob du das wirklich möchtest.

  • Anspruch auf Hilfe vom Staat besteht nicht, du hast ja selbst bereits treffend erkannt dass deine Eltern finanziell in der Lage sind dich zu unterstützen.


    Hi, ich hab versucht hier -> https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php auszurechnen, ob und wieviel mir Bafög zustehn würde, da ist ja das Einkommen von vor 2 Jahren gefragt, als meine Mutter noch nicht gearbeitet hat. Mein Vater verdient ca 40000 im Jahr, und der Rechner kommt, wenn ich eine Wohnung über 133 Euro nehme (und das ist in Würzburg nicht anders möglich, sogar WGZimmer fangen bei 200 Euro an, Wohnheime bei ca 150), auf einen Betrag von 391 Euro:


    BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.) 466,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 133 €) +64,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 530,00 €


    Anrechnung Eltern

    Bruttomonatseinkommen
    (Eink. nach § 21(1) i.V. m. §§ 22,24) Mutter 0,00 €
    +Vater 3.250,00 €
    = 3.250,00 €
    - Sozialabzüge (Mutter 0,00€ / Vater 698,75€) -698,75 €
    - Steuern -833,33 €
    = Bereinigtes Einkommen (§ 21) = 1.717,92 €
    - Freibetrag vom Einkommen (§ 25 (1)) -1.440,00 €
    - Freibetrag für Kinder (§ 25 (3)) -0,00 €
    - %-Freibetrag (§ 25 (4)) -138,96 €
    = Anrechenbares Einkommen = 138,96 €
    => Vom BAföG abzuziehen -138,96 €


    BAföG-Anspruch pro Monat:
    (davon Staatsdarlehen: 195,50 €) 391 €


    Jetzt hab ich hier aber zwei Meinungen, und weiß nicht was ein Antrag auf Vorausleistungen ist :(
    Und zumindest hab ich auf das Kindergeld, soweit ichs in Erfahrung gebracht hab, keinen Anspruch - inwiefern sind meine Eltern denn unterhaltspflichtig, bzw, inwiefern könnte ich da Geld einklagen? Für mich bestünde ja THEORETISCH die Möglichkeit, weiter in meinem 20m²-Zimmer zu bleiben, mit ausreichend Möbeln, Büchern, eg allem was ich brauche - nur dass es für mich, sagen wir, seelisch einfach nicht mehr so weitergehen kann... ich kann mir vorstellen, dass das mehr nach Teeny-Stress klingt als nach den Problemen einer 20jährigen, und im Vergleich zu Kindern aus völlig zerrütteten Verhältnissen oder 7köpfigen Familien auf 30m² vermutlich nach einem Traumleben..... ich weiß einfach nicht mehr, was ich tun soll...

  • Wenn die Eltern keinen Unterhalt bezahlen, kannst du beantragen, dass das Kindergeld an dich ausgezahlt wird ( § 74 EStG):



    § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen


    7 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 74


    (1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.


    (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

  • Ein Problem dabei ist allerdings, dass deine Eltern grundsätzlich berechtigt sind, ihre Unterhaltspflicht teilweise auch durch Kost und Logis zu erbringen (§ 1612 Abs. 2 BGB). Wenn du das nicht annehmen willst,musst du das begründen, siehe Zeile 30 im Formblatt 8.

  • Hallo Daphne 1988!


    Was hälst Du davpon Dein Problem mal bei einer Erziehungs-und Beratungsstelle in Deinem Wohnort vorzutragen. Ich denke das ein Auszug nicht sonderlich viel an der Problematik ändert die Du im grundsätzlichen Umgang Deiner Eltern mit Dir hast. Die Einrichtung besteht z.B. bei der Caritas oder auch der Kath. Kirche.


    ich denke einige Gespräche in dieser Form würden Deinen Eltern aber auch Dir hilfreicher zur Seite stehen wie der Bezug von Sozialleistungen durch den Staat.


    Gruß