Selbstständig Anspruch, Leistungen?

  • Hallo,


    ich bin seit über 10 Jahren selbständig. Leider wurden die Geschäfte in den letzen Jahren immer schlechter und nichtzahlenden Kunden und Schuldner immer mehr.
    Auf die letzen 6 Monate gerechnet, habe ich im Monat nicht mal mehr ganz 800 EUR verdient.


    Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind hier bereits abgezogen.
    Sonstige Versicherungen (Rente, Arbeitslosen…etc.) kann ich Aufgrund des geringen Einkommens nicht bezahlen.
    Um für Rep. Ausfälle, Klagen etc. etwas zu haben, gebe ich im Monat privat höchstens noch 300-500 EUR aus. Angespart habe ich dennoch so gut wie nichts mehr.


    Ich lebe bei meinen Eltern und muss hier auch finanziell aushelfen.
    Habe ich einen Anspruch auf Leistungen, Förderungen? Darf ich evtl. in eine eigene Wohnung ziehen?


    Danke bereits im Voraus!

  • Hallo Frank 231!


    Ja auch Selbstständige können ALG II beantragen, das Problem ist nur das trotz des Mutes zur Selbstständigkeit die Bewilligungskriterien was die Nachweispflich der Bedürftigkeit betrifft diesem Personenkreis um ein vielfaches erschwerter ist.


    Du bist noch beschissener dran wie ehemalige Angestellte!


    So z.B. wird Dir auch schon mal die Aufnahme eines Kredites zugemutet, bevor Du einen lesitungsanspruch geltend machen kannst!


    Gruß

  • Hallo,


    hab mal ne frage,


    bin student, verheiratet, habe ein kind.
    meine ehefrau erhält ALG2, ich bekomme nix, da student.


    jetzt wollte ich mich als freiberufler betätigen.
    wird dadurch das ALG2 gekürzt?


    was darf ich verdienen?
    wie verhält es sich mit dem kleinunternehmer-status?


    vielen dank
    merian

  • Hallo Horst,


    danke für die Antwort. Habe ich fast schon so vermutet.
    Kredite würde ich wahrscheinlich nicht bekommen, da ich keine Sicherheiten habe.


    Irgendetwas muss ich machen, ich habe derzeit keinerlei Rentenansprüche.


    Kann man beim Antrag irgendwelche Fehler machen?


    Grüße

  • Hallo


    Ja, Fehler machen kann man mehr als genug und das schlimme ist das die Sachbearbeiter statt Ihrer Dienstleistungspflicht gegenüber den betroffenen Menschen nachzukommen nur die Verpflichtung Ihrem Dienstherrn gegenüber im Kopf haben. "Souverän des Staates ist aber nicht ein Amt oder eine Institution sondern der Bürger, dieser zahlt letztlich die Kosten die derartige Menschen mit dem Bezug von Gehalt und
    der Einrichtung entsprechender Arbeitsstätten verursachen! Dessen scheint man sich aber auf der Ebene von Staatsangestellten nicht mehr bewusst zu sein!


    Du solltest erklären das Du den Bürokratischen Fragestil nicht gewohnt bist und man möge Dir bei der Ausfüllung behilflich sein, und dann unterzeichne das mit den Kürzeln "i.A." weil Du im Auftrag des Sachbearbeiters unterschreibst, da Du dich auf dessen Erklärungen verlassen musst.


    Das ist zwar auch nur einen halbwegs sichere Sache aber besser als wenn Du Dein Kreuz an der falschen Stelle machst und man Dir dann Geld streicht wegehn falscher Angaben.


    Gruß