Beiträge von Frank231

    In Kürze wird ein Grundsicherungsempfänger aus der Rehe entlassen (Oberschenkelhalsbruch). Bereits vor dem Unfall hatte er 80% im Behindertenausweis.
    In die alte Wohnung, kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück.
    Nur findet sich vor Ort oder Umgebung, keine passende Mietwohnung im Erdgeschoss, oder mit Aufzug.
    Er kann sich selbständig waschen und ankleiden, das setzt aber geeigneten Wohnraum voraus.
    Welche alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gäbe es noch (außer Pflegeheim, Obdachlosenasyl...)?


    Besten Dank!

    Ein Grundsicherungsempfänger besitzt eine kleinere Eigentumswohnung. Diese wurde bisher vom Amt bezahlt.


    Diese kann er gesundheitsbedingt, leider nicht mehr bewohnen (ist auch stark sanierungsbedürftig). Ursprünglich - und auch in Absprache mit den Ämtern war angedacht, diese zu verkaufen und eine kleine Eigentumswohnung, bei seinen Verwandten und Bekannten vor Ort zu kaufen. Nur findet sich hier nichts, oder nur mit sehr viel Zeit. Deshalb wird wohl (vorerst?) eine Mietwohnung gesucht werden müssen.


    Darf er seine Wohnung verschenken, behalten - und in eine Mietwohnung einziehen ohne, dass die Eigentumswohnung verwertet werden muss?
    Nehmen wir an er schenkt Sie der Tochter, diese verkauft diese und kauft einer andere, die sie selbst bewohnt?


    Danke bereits!

    Ein Bekannter welcher Grundsicherung im Alter bezieht ist verunfallt (Sturz).
    Wie es aussieht, muss er nach dem Krankenhausaufenthalt einige Zeit in ein Pflegeheim, bevor die Reha ansteht.
    Er hat laut Behindertenausweis GdB: 080
    Wie ich bereits gelesen habe, kommt die Pflegeversicherung, nur zu einem gewissen Teil für die Kosten auf. Den Rest muss wohl das Sozialamt übernehmen.
    Wie viel muss er in etwa dazu bezahlen, lässt sich das aufgrund der Infos in etwa sagen?
    Auf was ist bei Anträgen zu achten?


    Er ist ca. 60 km von seiner Wohnung entfernt im Krankenhaus.
    Muss er ein Pflegeheim in seinem Wohnort nehmen, oder kann er auch eines nehmen, welches z.B. näher bei Verwandten/Bekannten liegt?


    Danke und Gruß

    Nun ja, Belege liegen ja schon vor, die Aufstellung des Hausverwalters und das die Stadt die Kanalsanierung fordert ist ebenfalls klar.


    Mich persönlich betrifft es nicht, ich weiss nicht, ob ich es (wenn ich Grundsicherung beziehen würde), möchte das dies der Hausverwalter erfährt, ehr auch nicht.


    Ich persönlich sehe aber auch keinen anderen Weg mehr, außer den Hausverwalter zu informieren.

    Na einigen Schreiben würde jetzt das Am grundsätzlich die Kosten übernehmen, fordert aber noch folgende Sachen:


    ...für die Übernahme reicht Ihre Stellungnahme vom… leider nicht aus.


    Bitte legen Sie uns noch folgendes vor:


    -Schriftliche Einverständniserklärung, dass wir mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen dürfen ODER


    -Eine schriftliche Erklärung des Hausverwalters, warum es keine Eigentümerversammlung gab und der Auftrag an die Firma …. ging (für solche Entscheidungen ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig), sowie eine Bestätigung vom Hausverwalter, dass alle anderen Eigentümer die Entscheidung über die Vergabe an die Firma …. Ohne Beschluss akzeptiert haben, und das alle unter allen Angeboten das günstigste ausgewählt wurde.



    Es sollte eigentlich vermieden werden, das der Hausverwalter erfährt das Grundsicherung im Alter bezogen wird.
    Kann das Amt dies alles fordern?


    Leider kann weder das eine noch das andere geliefert werden ohne den Hausverwalter genauestens zu befragen.

    Erneute Ablehnung nach Widerspruch


    Wir hatten Widerspruch eingelegt, mit Begründungen hier aus dem Forum.
    Die Sonderzahlung wurde erneut abgelehnt mit dem Hinweis, das man ja 10 Jahre 18 Eur mehr monatlich bezahlt.


    Inhalt:


    Anlässlich Ihrer Angelegenheit bestätigen wir hiermit den Eingang des Widerspruchs vom….


    Wir teilen Ihnen hiermit, dass es dem Sozialamt im Rahmen der SGB X-II Leistungsgewährung und unter konkludenter Anwendung des § 559 leider nicht möglich ist, die anfallende Sonderzahlung in Höhne von XXXX in einer Summer zu übernhmen.


    Im Rahmen des SGB XII können diesbezüglich nur monatliche Kosten berücksichtigt werden, wie in unserem Schreiben vom …. beschrieben.


    Das Sozialamt kann Sie im übrigen nicht dazu zwingen ein Darlehen aufzunehmen.
    Bitte benachrichtigen Sie uns bis … darüber, ob Sie Ihren Wiederspruch dennoch aufrecht erhalten möchten.


    -----Ende----


    Hat noch jemand eine Idee für ein Schreiben, oder gleich zum Anwalt, ist halt alles nicht so einfach, es der Person gesundheitlich nicht so gut geht…


    Vielen Dank!

    Ja, denke das ist vernünftig so und gleich darauf hinweisen, dass man evtl. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.
    Evtl. noch ein Hinweis auf besondere Härte und das evtl. Obdachlosigkeit droht, wenn der Hausverwalter ein Mahnverfahren und Pfändung der Wohnung einleitet...
    In der Vergangenheiten wurden kleine Kosten z.b. Rep./Wartung der Heizung (Gasheizung) erst abgelehnt, dann doch übernommen


    Danke und Gruß

    Horst GRUNERT
    Mich selber betrifft es nicht. Die betreffende Person ist gerade auch noch im Krankenhaus, was alles nicht einfacher macht. Ich möchte schon gegen den Bescheid, der keine Begründung erhält warum die Sonderzahlung abgelehnt wird - Widerspruch einlegen. Brauche aber immer die Unterschrift des Betreffenden. Noch dazu wohne ich nicht vor Ort.
    Vielleicht hat ja noch jemand Tips für ein Widerspruchsschreiben.

    Person bezieht Grundsicherung im Alter und lebt in einer kleinen Eigentumswohnung.
    Wegen Sanierungsarbeiten am Abwasserkanal, muss jede Partei im Haus eine vierstellige Summe bezahlen.
    Das Sozialamt hat die Sonderzahlung abgelehnt, will aber über 12(!) Jahre ca. 18 Eur monatlich mehr an Grundsicherung bezahlen.
    Abgesehen, das diese Forum der Abzahlung keine Firma und kein Hausverwalter mitmacht, ist der Bewohner vielleicht dann gar nicht mehr am Leben.


    Wie kann man und mit welcher Begründung am besten gegen den Bescheid vorgehen?


    Vielen Dank bereits!

    Bei einer Eigentumswohnung, die über Grundsicherung im Alter bezahlt wird, musste die Heizung repariert/gewartet werden.


    Jetzt will das Amt nur die Kosten der Wartung übernehmen (Monteur und Wartung) - und nicht die Kosten für Material (Monteur und Material). Letzteres ist der größere Posten in der Rechnung.


    Müssten nicht die gesamten Kosten übernommen werden - oder zumindest auch die Moteurkosten, für das austauschen des defekten Materials?
    Danke!

    Ein Eigentumswohnungsinhaber bezieht Grundsicherung im Alter. Wegen einer Behinderung bekommt er monatlich einen kleinen Zuschlag (rund 40 Euros mehr).


    Die kleine Wohnung hat insgesamt einen erheblichen Renovierungsbedarf und hat u.a. keine Dusche bzw. Wascheinrichtung. Es ist nur ein WC und Kaltwaschbecken sowie eine Küchenspüle vorhanden.


    Hat der Bezieher der Grundsicherung im Alter, Anspruch auf den Einbau einer Duschmöglichkeit bzw. Kostenübernahme für Renovierungen?


    Danke

    Jemand bezieht Grundsicherung im Alter und hat eine Eigentumswohnung
    Jetzt ist zum Hausgeld eine Sonderzahlung von 400 EUR fällig geworden.
    Muss das Amt für Existenzsicherung dies übernehmen? Rücklagen sind keine vorhanden, wie auch bei 350 EUR.


    Danke!

    Ein Bekannter bezieht Grundsicherung im Alter + 20% Schwerbehindert.
    Wie ich jetzt erst wieder feststellen durfte, ist er laut AOK Schreiben seit über einem Jahr wieder nicht mehr in der Versicherung! :-((
    Vorher als er ca. 1 Jahr Arbeitslosengeld 2 bezogen hat war er in der AOK.


    Das Sozialamt muss doch die Beiträge für die Krankenversicherung übernehmen - oder sind diese bereits im Regelsatz - und der Betroffene müsste sich selbst wieder bei der AOK versichern und die Beiträge selbst bei der AOK bezahlen?


    Gruß

    Hallo Horst,


    danke für die Antwort. Habe ich fast schon so vermutet.
    Kredite würde ich wahrscheinlich nicht bekommen, da ich keine Sicherheiten habe.


    Irgendetwas muss ich machen, ich habe derzeit keinerlei Rentenansprüche.


    Kann man beim Antrag irgendwelche Fehler machen?


    Grüße

    Hallo,


    ich bin seit über 10 Jahren selbständig. Leider wurden die Geschäfte in den letzen Jahren immer schlechter und nichtzahlenden Kunden und Schuldner immer mehr.
    Auf die letzen 6 Monate gerechnet, habe ich im Monat nicht mal mehr ganz 800 EUR verdient.


    Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind hier bereits abgezogen.
    Sonstige Versicherungen (Rente, Arbeitslosen…etc.) kann ich Aufgrund des geringen Einkommens nicht bezahlen.
    Um für Rep. Ausfälle, Klagen etc. etwas zu haben, gebe ich im Monat privat höchstens noch 300-500 EUR aus. Angespart habe ich dennoch so gut wie nichts mehr.


    Ich lebe bei meinen Eltern und muss hier auch finanziell aushelfen.
    Habe ich einen Anspruch auf Leistungen, Förderungen? Darf ich evtl. in eine eigene Wohnung ziehen?


    Danke bereits im Voraus!