Vermögensverhältnisse der Haushaltsgemeinschaft

  • Ich hätte da nochmal eine Frage, da ich in 1,5 Monaten ins Hartz IV falle und mir bei einigen Dingen hier schon extrem weitergeholfen wurde.Drum hier nun meine Frage:
    Ich bin 28,damit eigene Bedarfsgemeinschaft,lebe aber mit meinen Eltern gemeinsam in einer Haushaltsgemeinschaft (zwar eigene Etage aber keine eigene Küche/Bad...daher Haushaltsgemeinschaft).Auf all den vielen Anträgen die ich jetzt zum Wälzen und Ausfüllen bekomme,wollen sie Auskunft über die Vermögensverhältnisse der Haushaltsgemeinschaft.Das sie meine Vermögensverhältnisse wollen ist logisch...aber meine Eltern fühlen sich nicht ganz wohl dabei,denen alles mitzuteilen was Konten,Geldanlagen und eigenes Haus betrifft.
    MUSS ich diese Angaben zu den Vermögensverhältnissen meiner Eltern machen? Und wenn ja,haben diese Verhältnisse irgendwelche Auswirkungen auf meinen Leistungsanspruch ? Eigentlich ja nicht,weil aufgrund der Tatsache dass ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin,sind meine Eltern ja nicht mehr dazu verpflichtet mich finanziell zu unterstützen oder doch ?
    Sie sind jetzt auch keine Milliardäre oder so...beide Rentner,eigenes Haus usw.


    Würd mich sehr über eure Hilfe freuen :)


    Gruss Bernd

  • Hallo,


    du bildest mit deinen Eltern eine Wohngemeinschaft und keine Haushaltsgesellschaft (eine Haushaltsgesellschaft sieht eine gemeinsame Verpflegung vor).
    Das ist in deinem Fall nicht zwingend gegeben nur weil du mit deinen Eltern in einem Haushalt lebst.


    Ich würde dir raten einen Brief aufzusetzen in dem du die Wohnverhältnisse noch mal schilderst und darauf hinweist das es sich um eine Wohngemeinschaft mit getrennten Haushaltskassen handelt.
    Deine Eltern sollten ebenfalls einen Untermietvertrag aufsetzen.


    Deine Eltern müssen auf keinen Fall ihre Einkommensverhältnisse darlegen, dies geht die Arge überhaupt nichts an und ist nicht maßgeblich für die Bewilligung von Leistungen für dich.

  • Hmmm...das beruhigt mich zumindest schon mal ein bisschen.Getrennte Haushaltskassen stimmt zumindest..meine Eltern führen ihre Kasse und ich meine.Nicht ganz zutreffend ist dass mit der Verpflegung...die Familie lebt schon aus einem Kühlschrank.Allerdings zahle ich für das Essen 150,- Kostgeld im Monat...habe die Verpflegung also nicht umsonst.Dies habe ich der ARGE auch schon schriftlich mitgeteilt.
    Ändert die Tatsache,dass die Familie aus einem Kühlschrank lebt etwas an meinem Fall ??


    Hatte auch überlegt einen Mietvertrag zu machen,aber hierzu hat mich die ARGE gewarnt.Sie meinten,Mieteinkommen ist zu versteuerndes Einkommen.Und das meine Eltern da gewaltigen Ärger bei der Einkommenssteuer-Erklärung bekommen könnten und wegen Steuerhinterziehung belangt werden könnten.


    Was meint ihr ??


    Bernd