Kann ich meine Wohnung noch behalten?

  • Hallo,


    kurz meine Lage: Ich hab vor zwei Jahren eine schulische Ausbilung angefangen und werde sie dieses Jahr abschließen. Da die Schule 70 km von meinen Eltern entfernt ist, bin ich im 2 AJ ausgezogen. Nun möchte ich nach der Schule die BOS (Berufsoberschule) machen und habe mich jetzt hier in meinem Wohnort angemeldet. Die BOS gibt es natürlich auch paar km von meinen Eltern entfernt, aber ich möchte nicht umziehen und in meiner Wohnung bleiben. Und ich habe mich in der Schule bei meinen Eltern nicht angemeldet.


    Kann ich dann noch Bafög beziehen? Oder wird das Bafög-Amt darauf bestehen, dass ich zu meinen Eltern zurückziehe? Was kann ich tun, um meine Wohnung zu behalten? Immerhin muss man im Bafögantrag einen bestimmten Grund angeben warum man ausserhalb des Elternhauses wohnt. Und ich weiß nicht, ob es ein Grund ist, dass ich schon hier wohne und das ich mich hier an der Schule angemeldet habe. Außerdem möchte ich danach studieren und dann muss ich ja wieder hierher ziehen. Und meiner Meinung nach, kann ich ja nicht einfach zu meinen Eltern zurück und dann zu der Schule gehen und sagen, "Hallo hier bin ich, nehmt mich!" Denn die Anmeldezeiten warem im Februar.


    Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben?? Was kann ich als Grund angeben?


    Ich habe in einem anderem Forum gelesen, dass im Falle einer abgeschlossenen Ausbildung es andere Regelungen gibt. Trifft das zu?


    Achja, das könnte noch wichtig sein, ich bin 21 und komme aus Bayern.


    Danke!

  • Ist die schulische Ausbildung, die derzeit läuft, berufsqualifizierend? Was für einen Abschluss hast du mit dieser Ausbildung?


    Hast du die Zusage der BOS, dass du nach Abschluss der derzeitigen Ausbildung die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS erfüllst?


    Wie heißt die BOS, in welcher Stadt ist sie? Ist die BOS in Bayern?

  • Ist die schulische Ausbildung, die derzeit läuft, berufsqualifizierend? Was für einen Abschluss hast du mit dieser Ausbildung?


    Hast du die Zusage der BOS, dass du nach Abschluss der derzeitigen Ausbildung die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS erfüllst?


    Wie heißt die BOS, in welcher Stadt ist sie? Ist die BOS in Bayern?


    also nach den 2 Jahren bin ich staalt. geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin. Ich werde erst eine Zusage von der BOS bekommen, wenn ich Ihnen das Abschlusszeugnis vorlege, und das ist erst zum 31.Juli und die Aufnahmevorraussetzungen erfülle ich. Aber ich mache ein zusätzliches Jahr an der BOS, da ich meine Mittlere Reife ohne Mathe gemacht habe und somit verpflichtet bin vorher die Vorstufe zu machen. Aber das ist alles Bagög berechtigt. den ich bin vollzeit in der schule und das ein ganzes schuljahr. Das heißt 2 Schuljahre. (Wenn es dir etwas hilft:))


    Die BOS ist in Schweinfurt, Bayern, und heißt Friedrich Fischer Schule Schweinfurt.


    Danke das du mir hilfst :))

  • Bei der BOS bin ich mir sicher, dass du da frei aussuchen kannst, wo du wohnen willst. Du musst da keine Begründung abgeben. Für die BOS gibt es auch elternunabhängiges BAföG. Die BOS fällt unter § 13 Abs. 1 Nr.1 BAföG. Alle, die unter § 13 BAföG fallen, können sich den Wohnort frei wählen. Bei der Vorstufe bin ich mir nicht so sicher. Stelle deine Frage doch mal hier rein:


    http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?1


    Da gibt es Experten.

  • Wo finde ich diese Paragraphen, damit ich das selber mal nachlesen kann. Die Vorstufe fällt ja zu der BOS. Ich hab mal bei google BOS und elternunabhängiges Bafög eingegeben und dazu den link gefunden:


    http://bildungsklick.de/pm/51132/bos-schueler-erhalten-auch-kuenftig-elternunabhaengiges-bafoeg/


    hier steht, das ich eine 3jährige ausbildung brauche sowie ein jahr gearbeitet haben muss. also trifft das doch nicht zu oder?


    In dem Board habe ich auch schon meine Frage hinterlassen. Da hat sich noch keiner gemeldet.


    Danke dir!!!

  • "Immerhin muss man im Bafögantrag einen bestimmten Grund angeben warum man ausserhalb des Elternhauses wohnt"


    Als BOS-Schüler musst du keinen Grund angeben. Nur diejenigen, die eigentlich bei den Eltern wohnen müssten, müssen angeben, warum sie das nicht tun.

  • Der Link ist nicht mehr aktuell. Die damals geplante Gesetzesänderung wurde nicht realisiert.
    Für Schüler am Kolleg gibt es IMMER elternunabhängiges BAföG (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Und die BOS in Bayern ist dem Kolleg gleichgestellt (BAföG-Verwaltungsvorschrift, Tz 2.1.13).

  • also heißt das, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnen muss und deswegen auch keinen Grund angeben muss? Und ich muss dann beim Bafög Amt die elternunabhängigen Anträge oder die normalen holen?


    Ich danke dir vielmals. Ich bin so erleichtert :)

  • Allerdings steht in dieser Verwaltungsvorschrift auch:
    "Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt."
    Die Berufsaufbauschulen fallen unter § 12 Abs.1 Nr. 2 BAföG.
    Aber auch als Schüler einer Berufsaufbauschule könntest du den Wohnort frei wählen. Da bin ich sicher.


    Nur ist das BAföG für Berufsaufbauschüler elternabhängig. Ich bin mir aber nicht sicher, wie du als Schüler der Vorstufe eingestuft wirst.Möglicherweise wird es doch gleich behandelt wie die BOS und du bekommst elternunabhängiges BAföG.
    Auf jeden Fallmusst du nicht zu den Eltern ziehen, gleich, wie die Vorstufe einzustufen ist.

  • Die Anträge für elternunabhängiges BAföG sind dieselben wie die für elternabhängiges.Nur,dass du beim elternunabhängigen BAföG die Formblätter 3, mit denen die Eltern ihr Einkommen nachweisen, nicht einreichen musst.
    Hast du dich bei der BOS schon angemeldet? Und wie lange dauert dann die BOS insgesamt?

  • Die Anträge für elternunabhängiges BAföG sind dieselben wie die für elternabhängiges.Nur,dass du beim elternunabhängigen BAföG die Formblätter 3, mit denen die Eltern ihr Einkommen nachweisen, nicht einreichen musst.
    Hast du dich bei der BOS schon angemeldet? Und wie lange dauert dann die BOS insgesamt?


    ja ich habe mich schon angemeldet, wollte nur mir erst infos holen bevor ich ins bafäg amt geh und die mich unfreundlich wegschicken. wenigstens weiß ich jetzt ein bisschen mehr und steh dann nicht blöd da :) Die BOS dauert mit Vorkurs 2 Schuljahre.

  • Du kannst den Antrag auch per Post an das BAföG-Amt schicken. Damit umgehst du die "freundlichen" Mitarbeiter. In deinem Fall solltest du folgende Formulare ausfüllen:
    1. Formblatt 1 (Antrag)
    2."Schulischer und beruflicher Werdegang)
    3. Formblatt 2 (Schulbescheinigung).Die muss von der BOS ausgefüllt und unterschrieben werden.
    Von allem, was du wegschickst,solltest du eine Kopie machen und in einem Ordner abheften.
    Die Formulare kannst du auch im Internet bekommen:


    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php


    Dabei ist darauf zu achten, dass du die Formulare für Bayern nimmst.


    Wahrscheinlich bekommst du vom BaföG-Amt dann noch weitere Formulare, z.B.eine Mieterklärung. Die musst du dann auch ausfüllen und zurückschicken.


  • alles klar Danke :)

  • Hi du, also ich hab heute mal die Gesetze durchgeschaut.. und folgendes gefunden!! nach diesen Paragraphen bin ich ber berufsaufbauschule zuzuordnen und könnte deswegen die schule hier nicht besuchen. das heißt ich musste zu meinen eltern zurück. es sei den die Schule in der nähe meiner eltern sagen würde die haben keinen platz. hab ich das richtig rausgelesen?


    2.1.13 Das Kolleg führt in einem Bildungsgang von in der Regel drei und höchstens vier Jahren zur allgemeinen oder zu einer fachgebundenen Hochschulreife. Der Bewerber muß eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, mindestens 19 Jahre alt sein und eine Eignungsprüfung bestanden oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich durchlaufen haben. Bei Bewerbern, die den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen, kann auf die Eignungsprüfung verzichtet werden.


    Den Auszubildenden an Kollegs sind Auszubildende an Berufsoberschulen in Bayern, an der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in Klasse 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen gleichgestellt. Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.


    2.1.10 Die Berufsaufbauschule ist eine Schule, die neben einer Berufsschule oder nach erfüllter Berufsschulpflicht von Jugendlichen besucht wird, die in einer Berufsausbildung stehen oder eine solche abgeschlossen haben. Sie vermittelt eine über das Ziel der Berufsschule hinausgehende allgemeine und fachtheoretische Bildung und führt zu einem mittleren Bildungsabschluß. Der Bildungsgang umfaßt in Vollzeitform mindestens ein Jahr, in Teilzeitform einen entsprechend längeren Zeitraum. Die Fachoberschulklassen 11 und 12 im Land Berlin, deren Besuch den Hauptschulabschluß und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gelten als Berufsaufbauschule.


    2.1a.1 Die Voraussetzungen des §2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 sind nur erfüllt, wenn der Auszubildende von der Wohnung der Eltern oder des Elternteils aus, dem er rechtlich oder tatsächlich zugeordnet ist, infolge räumlicher Entfernung eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in einer angemessenen Zeit nicht erreichen kann. Ein Auszubildender wohnt nur dann bei seinen Eltern, wenn er mit ihnen in einer Hausgemeinschaft lebt. §12 Abs. 3a findet im Rahmen des §2 Abs. 1a keine Anwendung.
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    §2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1
    (1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und


    1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,


    §12 Abs. 3a Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
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    2.1a.14 Eine entsprechende Ausbildungsstätte gilt im Sinne dieser Vorschrift als nicht vorhanden, wenn sie Neuaufnahmen allgemein oder in dem zur Entscheidung stehenden Fall wegen Überfüllung abgelehnt hat. Dabei wird vorausgesetzt, daß ein eventuell vorgegebener Meldetermin eingehalten worden ist

  • Du hast das nicht richtig rausgelesen, denn selbst dann, wenn die Vorklasse als Berufsaufbauschule einzustufen sein sollte, ergibt sich aus § 2 Abs. 1 a BAföG doch ganz klar,dass diese Vorschrift "für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 BAföG genannten Ausbildungsstätten " gilt.
    Zu diesen gehört aber die Berufsaufbauschule gar nicht, sondern zu den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG genannten.
    Roscoe gehört übrigens nicht zu den Experten bei studis online,auf seine Meinung würde ich mich nicht verlassen. Er gehört zu denen, die sich dort Rat holen.
    Ich bin mir sicher, dass du nicht zu deinen Eltern ziehen musst.

  • Nataly ich habs nicht so mit diesen Gesetzen :( also was heißt das jetzt im großen und ganzen auf deutsch? Danke das du soviel Geduld hast für mich!!!


    Ja ich weiß das er die Fragen stellt, ich hoffe das mir noch ein experte antwortet! OBwohl du ja anscheinend auch genug hast und schon ein experte sein könntest!!!!:)

  • Das heisst,dass du nicht zu deinen Eltern ziehen musst,egal,wie die Vorklasse eingestuft wird.Bei sämtlichen Schulen,bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, wird nicht verlangt, dass bei den Eltern gewohnt wird. Das gilt gleichermaßen für BOS und Vorklasse.
    Es kann aber sein, dass Roscoe recht hat mit seiner Vermutung, dass die Vorklasse elternabhängig gefördert wird. Elternabhängig heißt in diesem Zusammenhang, dass Einkommen der Eltern angerechnet wird; es heißt nicht, dass man bei den Eltern wohnen muss. Bei studis online gibt es Experten, die sich mit der BOS in Bayern auskennen; ich hatte erwartet, dass sich jemand meldet. Wenn bis morgen nichts kommt,würde ich an deiner Stelle einen neuen Thread eröffnen.
    Eigentlich müsste die BOS am besten wissen, wie die Einstufung ist, denn sie muss ja die Schulbescheinigung ausstellen. Ich schlage vor,du besorgst dir die Bescheinigung,dann ist das Rätselraten vorbei.