ETW- Größe usw

  • Liebe Forenteilnehmer,


    ich muss zum kommenden Monatsbeginn Antrag auf ergänzendes H4 stellen, und hab vorab reichlich Wissenslücken


    ich bewohne mit 3 Kindern eine 137m2 ETW, welche zu 50% mir gehört (wenn sie denn mal bezahlt ist in 20J.) Sie hat 4 Zimmer, somit für jede Pers. 1.
    Meine Fragen dazu:
    1. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Wohnung aufgrund Unangemessenheit weil über 120m2 groß als Vermögen verwertet werden muss, obwohl noch nicht viel abbezahlt ist? (Würde ca. 30% Verlust bedeuten)
    2. Da ich nur 50% Miteigentümer bin (andere 50% getennt lebender ehemann), ist die Wohnung dann überhaupt unangemessen groß? Eigentlich gehören mir ja nur68,5m2......spielt das ne Rolle?
    3. Wir versuchen die wohnung schon länger zu verkaufen oder zu vermieten, leider momentan erfolglos.
    Könnte ich, da die KdU unangemessen sind, zum Umzug gezwungen werden (mit der folge dass ich pleite wäre- Kredite der Wohnung müssen ja weiterhin bezahlt werden) oder wäre dies ein Fall von Unzumutbarkeit? Wann ist es sonst unzumutbar?
    4. Das Geld was bisher als Tilgung in die (abgetretenen) Lebensversicherungen geflossen ist - gilt dies als Vermögen, und wenn- wie sollte es verwertet werden können?
    4a. Sollte das "Vermögen" was in den Versicherungen steckt, den Betrag übersteigen den ich als Vermögen haben darf, kann dann der übersteigende Teil sogesehen als Vermögen meiner Kinder gerechnet werden (die haben selbst null) oder geht das nicht?
    5. Ich lese immer wieder, dass unangemessen hohe KdU für max. 6 Mon. übernommen werden - wie wahrscheinlich ist es, und wanach richtet es sich tatsächlich ob ich wenigstens diese 6 Monate bekomme- oder gar nur weniger? Wie lange ist denn die Regel von der ich ausgehen kann?


    Bin euch für eure Antworten und Hilfe echt dankbar,


    LG Mira