Mehrbedarf - Umgangsrecht - Wehren

  • Guten Tag Frau .....,


    ich darf Sie bitten sich mal mit folgendem Sachverhalt auseinander zu setzen.


    Vor mehr als 2 Jahren habe ich auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen bei Frau .... angefragt ob es eine Unterstützung für Väter die das Umgangsrecht mit den eigenen Kindern ausüben in zusätzlicher finanzieller Form gibt.


    In der für Frau .... scheinbar über Jahre erarbeiteten Form von bestimmt (un)-höflicher Art der Beantwortung derartiger Fragen wurde mir eine diesbezüglich, wie ich heute besser weis definitiv falsche Antwort auf diese Anfrage erteilt.


    Am 24.01.2008 stellte ich dies Anfrage erneut, jetzt wissend das mir tatsächlich diesbezüglich Mehrleistungen zustehen.


    Nach allerlei Ausreden der ARGE Geilenkirchen, angefangen damit das man angeblich die E-Mail nicht erhalten habe bis hin zu, das diese versehentlich gelöscht worden seien wegen des bei der ARGE bestehenden Software-Sicherheitsprogrammes, konnte ich mich immer weiter vorarbeiten.


    Soweit das der gegenwärtige Fallmanager Herr ..... sich sehr bemüht zeigt zu einer Beantwortung meiner Anfrage zu kommen, besteht das Problem aber immer noch. Leider und deshalb denke ich das Sie da die richtige Ansprechspartnerin sind, besteht aber bei der ARGE die Auffassung das meine Kinder meiner Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden müssen.


    Hier aber irrt die ARGE !!!!!


    Die Kinder gehören, wenn überhaupt der Bedarfsgemeinschaft um die Lebensgemeinschaft meiner Ex-Frau an, weil diese das Sorgerecht zugesprochen bekommen hat.


    Auch kann die ARGE nicht den Fall konstruieren, das die Kinder zumindest zeitweise meiner Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden.


    Ich habe auch keinen Antrag auf Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft gestellt, sondern lediglich einen Antrag auf Mehrbedarf und das dieser besteht, ist ebenso unstrittig.


    Das Urteil um die Umgangsregelung besagt nicht nur, das ein Mehrbedarf unbestritten ist, sondern dem Gesetz nach besteht sogar ein Rechtsanspruch der Kinder gegen den nicht im Sorgerecht befindlichen Elternteil dem dieser Umgang mit dem Urteil sogar auferlegt ist; und das muss noch nicht einmal schriftlich fixiert sein.


    Damit steht ausser Frage das mein Anspruch berechtigt ist.


    Ich frage mich was diese vielen Fehlinformationen bewirken sollen, es ist nicht die Aufgabe der ARGE Leistungen durch Frustrationserzeugung bei den Betroffenen zu einem Verzicht auf rechtlich einwandtfrei zustehende Leistungen zu verweigern, dies und genau dies wird aber auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen aus welchen Gründen auch immer betrieben!!!



    Wenn sich dort irgendwelche Angestellten derart profilieren müssen, wie dies schon zu Sozialamtszeiten als Vorzeigeamt für ganz NRW der Fall war, dann bitte durch Leistung und nicht auf Kosten der Leistungsbezieher!


    In meiner Klage gegen die ARGE des Kreises Heinsberg beim Sozialgericht in Aachen habe ich auch diesen Punkt mit eingebracht.


    Ich sehe mich nicht als Sozialhilfe-Empfänger noch als Sozial-Schmarotzer und schon gar nicht als Arbeitsunwilliger so wie es mir der Teamleiter der ARGE Herr ...... unterstellt, ich bin lediglich ein Langzeitarbeitsloser in einer Branche die aufgrund jahrelanger gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen so sehr in ihren Fundamenten erschüttert ist das es sehr schwer ist überhaupt Fuss zu fassen, nur meine jahrelangen Anfragen auf Umschulung ect. wurde Seitens der Bundesagentur für Arbeit doch auch nur mit Phrasen von noch nicht erfüllten Zeiträumen beantwortet und heut will man mich dafür bestrafen, das ich mit meiner Haltung gegen dieses beschissenen System stelle.


    Jeder Bürger in diesem Land hat darüber hinaus zumindest nach meiner Auffassung selbst das Recht ob er dem Kapitalistisch geführten Grundprinzipien dieses Landes folgen möchte oder nicht.


    Ob "Punk" oder "jugendlicher Perspektivloser" oder "ausgemusterter Alter"
    wer sich den Praktiken der immer enger geschnürrten Kapitalorientierten Gesellschaftsstruktur nur durch eine Auswanderung entziehen könnte, hat meiner Ansicht nach dann auch das Recht sich der sozialen Möglichkeiten um die Grundversorgung zu bedienen; und soviel ich verstanden habe, sieht es das Bundessozialgericht ebenso, ansonsten hätte es ja gerade um die Praktiken der ARGE bundesweit nicht ein Urteil gegeben, das eben die Nachbesserung ab 2009 vorsieht.


    Da sich Herr ........ auf Ihre rechtliche Auskunft beruft, denke ich das ich mich einfach mal an Sie wende um diesen ARGE Missstand in der Nebenstelle Geilenkirchen zu beheben. Es wäre ausgesprochen nett wenn ich diesbezüglich in kürzester Zeit eine entsprechende Antwort von Ihnen erhalten würde.


    Wie gesagt, für mich steht ausser Frage das die Kinder überhaupt meiner Bedarfsgemeinschaft zugeführt werden müssen.


    Die ARGE hat lediglich über den Umstand eines berechtigten Mehrbedarfes zu entscheiden und dies ist nach den vorliegenden Unterlagen absolut ohne Probleme möglich.


    Eine, von Herr ...... schon avisierte Belegbarkeit der Häufigkeit und des Aufwandes ist meines Wissens nach ebenso wenig in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen.


    Ich denke, das es nicht die Aufgabe der ARGE ist hier einen unnötigen Mehrarbeitsaufwand zu erzeugen.


    Die Missbrauchsvermutung, wenn sie denn gestellt würde obliegt dann, sofern hier ein Antrag gestellt würde, der Bedarfsgemeinschaft um meine Ex-Frau aber in keinem Fall um meine Person.


    Dem zufolge ist es völlig überflüssig das sich meine schulpflichtigen Kinder "arbeitslos" melden müssen, ebenso hat es die ARGE überhaupt nicht zu interessieren ob Vermögen auf beispielsweise Sparbüchern der Kinder vorhanden ist - unmissverständlich ausgedrückt heisst das selbst wenn beide Jungs ein Sparbuch mit einem Guthaben von 1.000.000€ besässen, hat dies für dei Bewilligung des Mehraufwandes um meine Person keinerlei Relevanz.


    Ich denke, das meine Ausführungen klar und deutlich den Sachverhalt betreffen, was und wie dem Zufolge auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen versucht wird den unangenehmen Leistungsbezieher Grunert klein zu kriegen, ist mir gelinde gesagt scheiss egal - ich werde mich auch zukünftig gegen unterstellende, unfaire Praktiken zu wehren wissen, und sei es nur um der Öffentlickeit zu beweisen das ich mehr auf der Pfanne habe, wie ein paar Wichtigtuer auf Seiten der ARGE.




    Wer Menschen mit Mitteln des Angriffs gegen die Persönlichkeit kommt,so wie dies auf der ARGE Geilenkirchen durch einige Mitarbeiter geschieht, bekommt von mir mit Sicherheit die Lektionen in gleicher Weise zurück, egal wie er heisst und was er ist!


    Da hilft auch kein schön reden und gelegentlicher Zuspruch solange es blos nicht gegen das eigene Haus geht!


    In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß

  • Hallo Horst


    ich habe auch einen Antrag gestellt und habe mich mit meiner Bearbeiterin unterhalten. Keiner kennt sich damit aus und ich hab die Auskunft bekommen, das es das nicht gibt.
    Nun muss ich in den Herbstferien (NRW) das erstemal den Umgang mit meinem Sohn umsetzten und weiß nicht wie, da zwischen mir und meinem Sohn 520 km liegen. Wir Eltern müssen uns die Fahrtkosten teilen, unr mit Hartz 4 schlecht realisierbar.
    Wie ist es bei Ihnen ausgegangen? Können Sie mir einen Gesetzesgrundlage nennen?


    Herzlichen Dank


    Nicole