Wieder so eine doofe Frage!

  • Hier in der ARGE eiern Sie jetzt schon Monate um meinen Antrag auf Mehrbedarf wegen des Umgangsrechtes mit meinen beiden Söhnen herum!
    Nachdem ich vor über 2 Jahren eine klare falschauskunft erhalten habe, wird jetzt seit Januar 2008 alles mögliche versucht das ich den Mehrbedarf fehlerhaft beantrage, damit dieser dann abgelehnt werden kann.


    Ich habe inzwischen die gerichtliche Umgangsregelung eingereicht und erst letzte Woche der Rechtsabteilung der Geschäftsleitung mal klar gemacht das keines der Kinder in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden muss, sondern nur eine gesetzliche Auflage (nämlich den Umgang mit meinen Kinderrn nachzukommen) diesen Mehrbedarf begründet.


    Heute Vormittag wollte mein Fallmanger dann wissen aus welchem Grund ich den Mehrbedarf denn beantrage, wörtlich aus der Tatsache heraus das ich dies für medizinische Zwecke ect. benötige!


    Genau das ist es warum ich auf die ARGE so einen dicken Hals habe, habe ich ihm ins Gesicht geantwortet, weil ihr glaubt die Leute verarschen zu können!


    Für Essen, ein Geburtstagsgeschenk und Aufwendungen dergleichen habe ich meinen Anspruch begründet.


    Das Ganze zielt darauf ab nur die Tatsächlichen Bedarfskosten zu erstatten, also das was bereits angefallen ist, dies ist aber nich zulässig, da der Mehrbedarf sicherstellen soll das die Kinder den Umgang mit dem Elternteil nicht von dessen Vorleistungsmöglichkeiten erleben!


    Jetzt will man den Mehrbedarf ermitteln, da bin ich ja mal gespannt!