Nebenkostenabrechnung - Kürzung des Bedarfs?!

  • Hallo an Alle, ich bin neu in diesem Forum und habe gleich einige Fragen. Am Besten stelle ich mich mal kurz vor, und schildere meine Situation. Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir weiterhelfen würdet!



    Ich bin 27 Jahre alt befinde mich in einer Ausbildung und wohne in einer 2er WG. Bislang konnte ich für meinen Unterhalt alleine aufkommen, auch wenn es immer knapp war. Durch eine Erkrankung wurde ich allerdings krankgeschrieben und konnte mein Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Nun bekomme ich seit 2 Monaten (April 2008 und Mai 2008) AlgII und hatte auch keine Probleme, weder mit dem Antrag noch meiner zuständigen Beamtin. Nun wurde ich im Mai 27 Jahre alt und das Kindergeld fiel weg, und obwohl ich keinen Nachweis erbringen konnte (Kein Kontakt zu den Eltern) bekam ich die nun fehlenden 154,- zu meinem Bedarfsbetrag.


    Leider läuft nicht alles so reibungslos denn dann würde ich nicht hier schreiben und Rat bei Euch suchen. Und zwar geht es um folgendes Problem:


    Mein Mitbewohner und ich bekamen diese Woche 2 Nebenkostenabrechnungen,
    einmal für Strom & Gas (vom Zeitraum März 2007 bis März 2008) von den Stadtwerken und einmal von unserem Vermieter Wasser/Kanal/Abwasser etc. (vom Zeitraum Januar 2007 bis Januar 2008)


    Bei der Abrechnungen der Stadtwerke bekamen wir diese Woche eine Gutschrift über 80 Euro (also durch 2 jeder 40,-) und unser Gasabschlag wurde von 59,-€ auf 58,-€ gesenkt. Strom wurde erhöht von 56,-€ auf 70,-€.


    Bei der Abrechnung des Vermieters hatten wir weniger Glück, denn wir müssen für Wasser/Kanal/Abwasser knapp 185,-€ nachzahlen und unsere Miete wurde um 23,-€ erhöht.


    Ich bin natürlich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und habe sämtliche Abrechnungen, Gutschriften und Forderungen sofort gemeldet und nachgewiesen. Nun habe ich allerdings einen merkwürdigen Bescheid heute mit der Post bekommen und meine Sachbearbeiterin nicht mehr telefonisch erwischt und muss bis Montag warten.


    Der Bescheid lautete wie folgt:


    Laut der Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum März 2007 bis März 2008 erhalten Sie ein Guthaben für Heizkosten von 40,-€ (anteilig). Das Guthaben werden wir mit den Heizkosten für Juni und Juli verrechnen, sodass im Juni keine Heizkosten und im Juli nur anteilige Heizkosten berücksichtig werden. Ab August 2008 wird dann wieder der volle Heizkostenbetrag in Höhe von 29,-€ berücksichtigt.


    Nun aber zu meinen Fragen:


    1. Während des genannten Zeitpunktes März 2007 bis März 2008 bezog ich keine ALGII Leistungen, sondern bin für meinen Leben selbst aufgekommen. Kann so eine Gutschrift, über Mittel die ich selbst bewirkt habe, dennoch verrechnet werden mit den aktuellen Leistungen, die ich ja momentan beziehe??


    2. Das Amt will mir meine nächsten Bezüge ja kürzen. Wieso wird nur die Gutschrift verrechnet und mein AlgII Satz gekürzt und meine Nachzahlung von anteilig 92,-€ die ich an den Vermieter zu entrichten habe, bleibt darin unberücksichtigt. Diese muss ich ja auf jeden Fall bezahlen. Zusätzlich steigt die Miete ab Juli um 23,- (also jeweils die Hälfte für meinen Mitbewohner und mich)


    3. Es handelt sich ja um einen Verwaltungsakt, diesem kann ich binnen eines Monats widersprechen. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Wie argumentiere ich denn hierfür am Besten? Ich bin wie gesagt krankgeschrieben und habe kaum Kraft die ich investieren kann, daher frage ich mich ob es sich überhaupt lohnt, aber auf der anderen Seite finde ich es so ungerecht, dass eine Gutschrift mit in den Bedarf eingerechnet wird und eine Nachzahlung die ich zu entrichten habe, nicht!


    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann, da ich im Moment sehr verzweifelt bin und ich nicht weiss an wen ich mich wenden könnte.