Geld aus Wiederherstellungsanspruch als Einkommen?

  • Ich habe hier eine dringende Frage, und hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe bald einen Prozess gegen das Arbeitsamt. In Kurzfassung-Ich hätte ein halbes Jahr länger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I gehabt, doch wurde ich durch Fehler der Behörde vorzeitig zum Hartz IV Empfänger.
    Sollte ich den Prozess gewinnen, so würde ich die Differenz zum Arbeitslosengeld I (für 6 Monate) als Entschädigung erhalten. Sollte das der Fall sein, kann mir diese dann als Hartz IV Empfänger von der Arge als Einkommen angerechnet werden?? :confused: