Einkommensanrechnung

  • Hallo alle zusammen
    ich habe eine Frage zu meinem neuen ALG 2 Bescheid, da ich bei der
    Anrechnung meines Einkommens nicht so recht durchsteige. Ich bin der Meinung, dass 100 € anrechnungsfrei bleiben und von dem Rest bleiben 20 % anrechnungsfrei. Bei mir steht folgendes:


    Netto-Erwerbseinkommen monatlich: 459,00 €
    Abzüglich Freibetrag: 160 €
    Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: 299,00 €


    Einkommensbereinigung : -30 €
    Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 269,00 € (dieser Betrag wird angerechnet).



    Müsste der Freibetrag nicht eigentlich 171,80 € statt 160 € sein? Oder hat es was mit der Einkommensbereinigung von 30 € zu tun? Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
    Vielen Dank fürs lesen

  • Hallo Frettchen!


    das ist schon alles verwirrend, mal 100 € Freibetrag dann 160€ Freibetrag auch 165 € Freibetrag es hängts alles von den Gegebeheiten ab.


    Dazuverdienst bedeutet, das zum einen der Freibetrag bei ALG II bis 100 € ohne Anrechnung verdient werden darf. z.B. durch Gelegentliche Arbeit. Ich nutze das jeden Monat durch Gartenarbeit, Haushaltshilfe, Gräberpflege ect. über 100 € wird jeder € nur noch mit 20% ausgezahlt, deswegen komme ich auch nicht mehr über 110€, lohnt sich nicht und es gibt ja auch noch andere Arbeitslose dei auch gerne etwas verdienen wollen ( man muss auch gönnen können).


    Du fällst mit den 459€ in eine sozialversicherungspflichtige, geringfügige Beschäftigung. Da sind die 100€ nicht frei, bei einem 400€ Job sind das 160€, so ergibt sich dieser Betrag der zunächst von den 459 € abgezogen wird, siehe 299€ . Wie sich die Einkommensbereinigung darstellt verstehe ich also so das man von den restlichen 59€ quais 50€ verrechnet, warum, das solltest Du den Fallmanager fragen, denn mir ist bekannt, das bis zur Höhe von 800€ dann der Mehrbetrag mit 10% ab 400€ anrechnungsfrei bleibt, das wären in Deinem Fall also 6€ mehr auf die 160€ und nicht 30€. Ab 800 € sind es wieder 30%.


    Frage : Ist der Betrag ein Netto oder ein Brutto Betrag den der Arbeitgeber Dir auszahlt? Wenn es ein Nettobetrag ist wird bei der Berechnung vom Brutto ausgegangen und dann würden sich mir die 50€ erklären!




    gruß

  • Frettchen die Rechnung der Arge stimmt, die 30 € sind die Versicherungspauschale und die ist in den 100 € Grundfreibetrag schon drin. Es ist verwirrend, dass diese Pauschale immer extra aufgeführt ist.


    Die prozentuale Aufteilung hat sich geändert, dass mit den 30 % wurde geändert. Es gibt nur noch 10 % bzw. 20 % Freibetrag.


    Sollten höhere Kosten, als die 100 €, entstehen, müssen diese nachgewiesen werden und dann werden sie anerkannt. Dies gilt bei Einkommen ab 400 €.