Schwere Situation....

  • Also ich werde nach ner Woche 18 Jahre alt..


    ich hab gerade einen Aushilfsjob !
    Meine Mutter bezieht gerade ARbeitslosengeld 2 und mein Vater ist auf Grundsicherung (sprich Sozialhilfe).
    ich bekomme monatlich so um die 170 euro... so läuft bisjetzt mehrere mOnate !
    Ich hab JobCenter bewusst nicht informiert umwenigstens die 170 euro zu kriegen, da ich gerade fürs Führerschein spare und das Geld dringend brauche !


    was soll ich nun tun ? hab ich dann las Schüler iwelche Privillegien ?

  • Hallo 2hot4u!


    Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft! Wenn Deine Tätigkeit nicht der ARGE bekannt gemacht wird, aber (alleine schon durch dieses Forum) bekannt wird, könnte dies mit Sanktionen gegen die Bedarfsgemeinschaft verbunden sein.


    Du musst ja nicht erzählen das Du schon in einer Job-Tätigkeit steckst, ( aufpassen beim Ausfüllen der Formulare ) aber melde den Verdienst über die Mutter mit an. Formblatt 2.2 reicht in der Regel für den Nachweis und wenn Du von gelegentlicher Aushilfe ausgehst kann die ARGE Euch den Betrag erst immer im Nach hinein verrechnen.
    Ein Problem stellt die Höhe dar, denn 100 € sind nach meinem Wissen für die Bedarfsgemeinschaft als Freibetrag gültig, hier im Forum war aber auch schon zu lesen das jedem Mitglied der BG dieser Betrag zusteht.


    Das hiese zum einen das Du 100€ verdienen darfs die der BG nicht angerechnet werden können, die anderen 70€ wären aber dann anrechenbar. Sollte es aber so sein das jedem Familienmitglied der Zuverdienst von 100€ frei sthet ist es ja nur eine Frage der Darstellung oder aber der tatsächlichen Teilung, wenn z. B. Deine Mutter die anderen 70€ verdienen gehen würde. (Nur auf dem Papier wäre immer noch nicht ganz legal - aber wie heisst es so treffend - legal, illegal, scheissegal!)


    In jedem Fall würde ich die Angaben machen den eine Sanktion kostet euch 104€ mtl. für 3 Monate bzw. evtl. auch eine ganze Weile den Bezug von ALG II und irgendwo gibt es immer einen der einem die paar Kröten auch nicht gönnt! Dann muss man eben etwas cleverer sein.


    Da Du hier im Forum die Anfrage gestellt hast und hier auch einige Fallmanager mit Rat und Hinweisen präsent sind, denke ich das Du verstehst das es besser ist den Verdienst anzumelden1


    Gruß