Mit 32 eine schulische Ausbildung beginnen, wie...

  • Ich bin 32 Jahre,habe 2 Kinder, studiere auf Lehramt und bin noch immatrikuliert.
    Ich habe vor mein Studium abzubrechen und habe zu 99% eine Ausbildung als Erzieher zum 1.09.2008 sicher. Ich könnte im 3.Semester einsteigen aufgrund meiner Scheine an der Uni. Eine mündliche Zusage habe ich bereits.
    Des Weiteren trenne ich mich von meiner Frau und muss aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Somit bräuchte ich auch ab dem 1.8.08 eine neue Wohnung.
    Ich renne jetzt schon seit 4 Wochen von einem Amt zum anderen und versuche Hilfe zu bekommen. Ich startete in der Agentur für Arbeit beim Jobvermittler, wurde dann sofort ans JobCenter weiter geleitet, dann kam noch das BAföG Amt dazu und zum Schluss kam der Rat vom JobCenter zur Arbeitargentur für Arbeit zu gehen. Das tat ich dann auch und man wollte mir dann heute einen neuen Termin für einen Jobvermittler geben. ????
    Also, keiner zahlt mir irgendwas um die 2 Jahre schulische Ausbildung durchziehen zu können, um dann eine abgeschlossene Ausbildung zu haben.
    Man zwingt mich indirekt die Ausbildung nicht anzutreten, mich somit zum Arbeitsmarkt ungelernt zur Verfügung zu stellen und schon zahlt der Staat.


    Das hört sich dumm an, ist aber so, laut JobCenter.


    Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ich meinen geplanten Neuanfang realisieren, bzw. finanzieren kann?
    Wie komme ich aus diesem Sonderfall heraus.
    Danke im Vorraus

  • Hallo Talos,


    dein Fall ist sicher kompliziert, aber ich denke, dass bei dir nur Hartz IV in Betracht kommt. Für Bafög bist du zu alt, das hast du ja sicher mitbekommen. Ich weiß nicht, ob du vorher sozialpflichtig gearbeitet hast, dann hättest du Anspruch auf ALGI, aber ich nehme nach dem Lesen deines Texest an, dass dem nicht der Fall ist.


    Wenn du jetzt eine Arbeit aufnimmst, käme wahrscheinlich ergänzende Sozialhilfe für dich in Betracht? Oder vielleicht kannst du Wohngeld dazu nehmen?


    Ein Studium bzw. die Beendigung deines Studiums wird dir leider nicht finanziert. Um ALGII zu bekommen, musst du dich exmatrikulieren. Du hast erst ab dem Tag Anspruch auf Leistungen, an dem du dich exmatrikuliert hast.


    Gibt es denn bei dir keine Alternative zum Studienabbruch? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man als Student immer gute Nebenjobs bekommt, im Gegensatz zu jetzt als Absolvent, wo man dann plötzlich zu teuer für die Arbeit ist...
    In meinem Fall war es übrigens ähnlich. Ich habe zwar meinen Magister, aber der berufsqualifizierende Abschluss ist leider der Doktor. Also schreibe ich daran; nur leider bekomme ich weder Bafög noch sonstige Leistungen. Ich steh damit auch nach zehn Jahren Studium und Dissertationsprojekt als "ungelernt" da...


    Stipendien sind meist nur für Parteimitgleder, Kirchgänger. Informiere dich aber trotzdem mal darüber, das müssten der ASTA oder das Bafögamt machen. Frag doch vielleicht auch deinen Prof mal, ob man da nicht was machen kann.


    Ich weiß nicht, warum du die Ausbildung nicht antreten solltest? Verdienst du da kein Geld? Wäre es evtl. möglich da eine Wohnung zu bekommen? Auch hier: die Wohnung würde dir erst dann vom Amt bezahlt, wenn du dich exmatrikuliert hast.


    Tatsache ist: nach meiner jetzt immerhin schon fast 4 Monate währenden Erfahrung mit der Arge, kann ich nur bestätigen: wer was aus sich machen will, wird nicht gefördert. Mir wurde z.B. verboten, einen Lehrauftrag an der Uni anzunehmen, in dem Fach, das ich studiert habe! Also rechne nicht damit, dass dich die Arge/JobCenter bei der Ausbildung unterstützt! Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei deiner neuen Ausbildung, auch wenn ich dir hier nicht viel weiterhelfen kann...

  • Hallo Talos 007!


    Aha auch so ein Dauerstudent! Sorry, hab grundsätzlich was gegen Studenten, weil vielzuviele mit dem Mund alles können nur mit der Körperkraft haben die Lieben dann so Ihre Probleme! Ich werde bald 49 und denke ich weis wovon ich spreche, aber zum Unterschied habe ich nie die egoistischen Denkstrukturen (Ellenbogenmentalität) jener Kategorie Menschen erfahren und praktizieren müssen und deshalb helfe ich hier im Forum im Grunde jedem, trotz offensichtlicher Kritik und Antipathie.


    In den Studienfreien Zeiten wirst Du vermutlich geschobbt haben, oder Du hast sehr reiche Eltern, aber ich denke eine Familie muss irgendwie versorgt werden (kann natürlich auch die Frau machen) und deshalb denke ich mal wirst Du schon sozialversicherungspflichtige Beiträge erwirtschaftet haben.


    Im Grunde bist Du jetzt für deine Ausbildung selbst verantwortlich und auf dem Amt scheinen Studierte auch keine Freunde zu haben, habe ich jedenfalls von etlichen Betroffenen schon vernehmen müssen, da dort einigen die Anfrage mit Hähme des Fallmanagers entgegen schlug.


    Da es beim Nachmachen von höheren Schulenabschlüssen auch sehr oft von den ARGE'n zu Aussagen kam das man keinen Anspruch auf Leistungen nach ALG II habe wenn man diese besuche, solltest Du Dir mal die Gerichtsurteile des Sozialgerichtes Aachen ansehen, hieraus kann man vielleicht den einen oder anderen Anspruch ableiten.


    Da Du ab 01.09.2008 eine Ausbildung (sicherlich mit Vergütung) beginnen kannst dürfte Dir die ARGE keine Probleme bereiten, wenn Du einen enstprechenden vertrag vorlegen kannst.


    Auch der Grund Scheidung nötigt der ARGE die Unterstützung ab wenn es um die Gestellung einer Unterkunft geht, als fordere die ARGE auf Dir behilflich zu sein. Denn Ämter sind bei geäußerten Unkenntnis der Rechtslage durch den Betroffenen zur vollständigen und lückenlosen Information verpflichtet, Du musst Dich also nicht von einem zum Anderen schicken lassen.


    Die Fallmanager sind meist auch nicht viel schlauer wie wir hier im Forum, denn die Grundlagen der ALG II Gesetze sind für alle in etwa zeitgleich zur Anwendung gekommen und niemand, selbst die Besten hier im Forum und auch in den Rechtsabteilungen der ARGE'n kennen alle Inhalte und Auslegungsvarianten!


    Ich schlage vor Du wendest Dich an den Teamleiter der ARGE und bittest diesen um eine rechtlich sichere Auskunft und zur absoluten Anspruchssicherung solltest Du ein Protokoll des Gespräches verlangen. Dies sichert unter anderem auch Deinen Anspruch wenn es darum geht zu belegen wann Du welchen Antrag gestellt hast, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird Leistung erbracht und bisher wirst Du nur rumgeschickt was Dir natürlich keinen Anspruch sichert. Notfalls muss man auf dem Amt auch schon mal über der Feierabend hinaus sitzen bleiben um einen nachweis in Händen zu halten. Aber das macht nur der, der nicht anderweitig das Problem lösen kann und damit muss die ARGE dann auch nicht leisten, dies geschieht nur im nachgewiesenen Bedarfsfall und wer nicht zu diesen Mitteln greifen möchte, scheint diesen nicht zu haben. - das ist im übrigen Logik!!!


    Ich hoffe Dir helfen die Weisheiten eines Nicht-Studierten weiter!


    Gruß