AlG II und Honorar?

  • Hallo an Alle,


    ich habe mal eine sehr wichtige Frage.


    Kurz meine Situation:


    Ich habe mir eine 10h-Job gesucht und mir wurde die Stelle zugesichert, welche jedoch auf Honorarbasis ist.


    !!! Kann ich denn trotz ALGII auf Honorarbasis arbeiten oder werden mir die Leistungen gekürzt oder Sozialleistungen oder muss ich den Krankenkassenbeitrag selber zahlen?


    Ich habe gehört das Honorarbasis eine Art Schein-Selbständigkeit ist und bin daher verunsichert.


    !!! Meine Frage bezieht sich NICHT auf das Gehalt, sondern auf den " rechtlichen Rahmen".


    Bitte schreib mir die Antworten leicht verständlich. ;)


    Danke. Eivi

  • Hallo Evi!


    Der rechtliche Rahmen, ohne eine rechtliche Garantie meinerseits, müsste dem eines Selbstständigen gleich kommen.


    Nicht nur das Honorare bei Rechtsanwälten, Ärzten, Musikern und Schriftstellern vorkommen in der Regel unterliegst Du ja auch der Verpflichtung diese zu versteuern und demnach ist Deine Tätigkeit eine Selbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit läge allerdngs dann vor, wenn Dein Arbeitgeber der einzige Arbeitgeber wäre und darüber hianus Wettbewerbsverbote oder ähnliches in einem Vertrag mit Dir aufgeführt wären bei denen man annehmen muss, das die Absicht besteht einzig und allein für Ihn tätig sein zu dürfen.


    Im Handelsvertretergesetzt gibt es z.B. einen § 84 bei dem man die Scheinselbstständigkeit oftmals erkenne kann, wenn ausgeschlossen ist eigene Geschäfte für sich oder weitere Personen tätigen zu dürfen ausser für eben dieses eine Unternehmen.


    Als Selbstständiger gelten seit 01.01.2008 bei ALG II neue Bestimmungen!


    Gruß