6 Monate Zuschuss für Miete, aber nur 3 für Heizkosten?

  • Ich habe ein Problem und hoffe, mir kann hier jemand helfen :o


    Mein Freund ist arbeitslos und hat HartzIV beantragt, ich arbeite. Nach Antragsstellung wurden wir beide als HartzIV-Bezieher geführt und jeweils immer einzeln angeschrieben. Wir haben einen Zuschuss für Unterkunft und Heizung von Oktober bis März bewilligt bekommen (Wohnung zu groß und zu teuer).
    Seit Januar bekomme ich kein 13. Monatsgehalt mehr, sondern das 13. Monatsgehalt wird nun auf 12 Monate aufgeschlagen, wodurch mein monatliches Brutto und Netto gestiegen ist.
    Das Arbeitsamt fordert nun logischerweise Geld für Januar bis März zurück. Wir haben Widerspruch gegen den Betrag eingelegt, da wir seit Februar eine höhere Miete zahlen müssen und ich gehofft hatte, der Rückzahlungsbetrag würde sich dadurch anteilsmässig etwas verringern.


    Heute haben wir jeweils jeder einen Bescheid von der Widerspruchsstelle bekommen. Sie lehnen eine Kürzung der Rückzahlung ab mit der Begründung, dass die Heizkosten (wir haben Fernwärme und ist nicht in den Nebenkosten enthalten) nur bis Dezember hätten bewilligt werden dürfen und somit für Januar bis März unrechtmässig ein Heizkostenzuschuss gezahlt wurde. Sie verzichten auf Rückforderung der Heizkosten für Januar bis März, wenn wir den ursprünglichen Rückforderungsbetrag akzeptieren.


    Im Schreiben der Widerpsruchsstelle ist nicht angegeben, wo ich nachlesen kann, dass der Heizkostenzuschuss nur 3 Monate übernommen wird.
    Kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann? Google wirft mir zum Thema HartzIV und Heizkosten überwiegend nur Ergebnisse aus, die sich mit der tatsächlichen Höhe der Heizkosten befassen, aber nicht mit der Bezugsdauer bei einer unangemessenen Wohnung.


    Grüße,
    Nathi

  • der sachverhalt ist noch nicht richtig verständlich
    heizkosten sind teil der kosten der unterkunft und voll zu übernehmen, es sei denn mann heizt offensichtlich unwirtschaftlich (heizen im sommer)
    irgendeine zeitliche begrenzung separat von den übigen alg ii leistungen oder den wohnkosten gibt es nicht

  • also wnen ihr schon widerspruchsbescheide habt, sollte ihr die klagefrist beachten


    unverständlich ist für mich, was mit dne 3 monaten gemeint ist, es wäre mir neu, dass in einem bescheid die miete für 6 monate bewilligt wird, aber die heizkosten nur für 3, dass wäre eigentlich unmöglich

  • Widerspruchsbescheide in dem Sinne haben wir, glaube ich, noch nicht. Wir haben ein Schreiben, indem die Agentur uns eben das Angebot macht auf die Rückforderung der Fernwärme zu verzichten, wenn wir die Rückforderung wegen meines gestiegenen Gehalts akzeptieren (der Betrag wäre niedriger als die Rückforderung der Fernwärme). Wir sollen bis zum 20. August antworten, oder die Bearbeiterin sieht das Angebot als akzeptiert an.


    Die Bearbeiterin der Widerpruchsstelle schreibt nur:
    "Mit Bescheid vom 18.10.07 wurden Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von X Euro bis 31.03.08 berücksichtigt.
    Abschläge an die Mainova in Höhe von X Euro monatlich waren jedoch nur bis einschließlich Dezember 2007 fällig.
    Diese wurden somit von Januar bis März 2008 zu Unrecht berücksichtigt.
    Eine Minderung des Rückforderungsbetrages ist daher nicht möglich."


    Mainova ist unser Fernwärmelieferant. Mehr hat sie dazu nicht geschrieben, deswegen weiß ich ja auch nicht, nach welchem Paragraphen oder welcher Vorschrift sie diese Aussage tätigt.

  • das ist ja wie auf dem jahrmarkt
    die jobcenter gehören zur administrative, aber hier scheinen sie eigene königreiche aufzumachen


    ja, jetzt müsst ihr rechnen, was besser ist, ohne einzeldaten udn die bescheide kann man von hier aus wenig sagen


    es sind jedenfalls immer die tatsächliche heizkosten zu übernehmen, die im bewilligungszeitraum anfallen, ohne wenn und aber
    also wäre es vielleicht besser, hier den deal ncit einzugehen


    aber das mit der fingierung zustimmung bei nichtmeldung finde ich ja unglaublich