wieviel wird gesperrt wenn...

  • ... wenn mein sachbearbeiter ernst macht???


    mein alg II stellt sich aus 197euro vom amt und 154euro von der familienkasse (kindergeld) zusammen = 351euro + das geld für die wohnung!
    da mir mein sachbearbeiter momentan eine komplettsperrung androht aber mich im unklaren gelassen hat was er mir kürzen kann wollte ich euch jetzt fragen ob er mir nur die 197euro sperren kann oder auch zusätzlich die 154euro kindergeld???
    ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt damit mich mein sachbearbeiter nicht an der nase herumführen kann und mir ein vom pferd erzählt...


    danke schon mal im voraus...


    mfg -wayne-

  • Ohne die Vorgeschichte zu kennen, das Jobcenter kann dir im schlimmsten Fall sowohl deinen Regelsatz (197€) als auch deine Miete und deine Krankenversicherungsbeiträge (wenn keine Familienversicherung vorliegt) sanktionieren... das wären dann 200% und du bekämest nichts mehr.
    Wenn das deine 1. Sanktion ist, wird sie jedoch nicht in der Form ausfallen dürfen. Das passiert nur bei mehrfachen Vergehen des selben "Tatbestandes" und nachdem es vorweg geringere Sanktionen gab...


    Das Kindergeld der Familienkasse bleibt seitens des Jobcenters unangetastet.

  • erstmal danke für die schnelle antwort!
    vorgeschichte gibt es nicht wirklich, bin erst seit 2 monaten beim amt!
    werd übrigens in zwei wochen 23 falls das eine rolle spielt (les nämlich oft irgendwas über diese u25 regelungen)!
    also hätte mein sachbearbeiter im schlimmsten fall das recht zu veranlassen das ich nicht mehr krankenversichert bin (ist ja mitlerweile auch schon ne straftat nicht versichert zu sein) und aus der wohnung raus muss da die miete nicht mehr bezahlt wird!?


    mfg -wayne-

  • Du hast recht, die U25 Regelungen sind verschärfter.
    Dennoch darfst du auch als U25-jähriger nicht sofort auf 200% sanktioniert werden.
    Zu einer rechtskräftigen 200% Sanktion gehört schon ein mehrfaches Vergehen einer bestimmten Angelegenheit, mit vorhergehenden Abmahnungen und geringeren Sanktionen.. von 0 auf 200% geht also i.d.R. nicht - auch nicht bei dir!


    Was den Krankenversicherungsschutz angeht, so gibt es nicht mehr, dass jemand nicht versichert ist. Seit einer weile schon besteht die sog. Pflichtversicherung.
    Das Jobcenter wird dich im Fall einer 200% Sanktion von der Krankenversicherung abmelden bzw. keine Beiträge mehr für dich zahlen. Die Beiträge werden dann widerum durch die Krankenversicherung auf dich umgeschlagen. D.h. du bekommst Post von der KV, mit der Bitte, deinen Beitragsstatus zu klären bzw. die angefallenen Beiträge zu zahlen. Da man dies in der Regel nicht zahlen kann, wenn kein Geld da ist, wird die KV den Versicherungsschutz auf ein Minumum reduzieren. Ich weiß nicht, ob die Karte irgendwie gesperrt werden kann, auf jeden Fall greift nur noch eine Notfallbehandlung. Viele Ärzte verweigern bei "gesperrter" Karte sogar die Behandlung - was eigentlich nicht geht und widerum ein Fall für die kassenärztliche Vereinigung etc. ist..


    Nun ja, die Beiträge, welche während deiner Pflichtversicherung anfallen werden dann zu deinen Privatschulden. Eine Niederschlagung oder Stundung müßtest du dann bei der KV beantragen.
    Das dieses Gestz erheblich zur Verschuldung mittelloser Menschen beiträgt, ist der Nebeneffekt der Pflichtversicherung... Eine wirkliche Lösung (außer Stundung und Niederschlagung) gibt es dafür noch nicht...


    Dennoch sieht es bei dir ja nun nicht so wild aus.
    Der KV-Schutz entfällt ausschließlich bei einer 200% Sanktion... vorher nicht. Da eine 200-ige bei dir nicht anstehen sollte, mußt dir darum auch keine Sorgen machen.
    Sodenn du bei Mama oder Papa familienversichert bist, sowieso nicht....


    Was die Miete angeht..
    Jep - Mietschulden und Wohnungsverluste durch Sanktionen gibt es leider immer wieder..
    In meinen Augen ein Schwachsinn, die KdU zu streichen ... letztendlich landen die Kosten für eine Neuanmietung oder gg.falls Mietschuldenübernahme doch wieder beim Jobcenter...

  • ich dachte einen nackten mann kann man nicht mehr in die tasche fassen
    200%ige sanktion, wie geht das???:confused:


    mich würde mal interessieren, worauf die sanktion beruht


    auf fehlende mitwirkung nach 60, 66 sgb I
    oder auf § 31 SGB II


    steht im bescheid