Nach Elterngeld Hartz IV? Neue Schwangerschaft in Elternzeit

  • Annahme: das Elterngeld und die Elternzeit wurden z. B. für 1 Jahr beantragt.


    1) Wenn die Elternzeit verlängert werden würde (z. B. auf 2 Jahre), haben dann z. B. Alleinerziehende Anspruch auf Hartz IV?


    2) Wenn während der Elternzeitverlängerung eine neue Schwangerschaft einträte, hat man dann Anspruch auf eine erneute Elterngeldbeantragung? Oder verfällt diese durch eine z. B. zwischenzeitlich erhaltene Hartz IV-Leistung?


    Merci für eine Antwort

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  • Guten Morgen!
    Ich kann nur soviel dazu sagen, dass ich Erziehungsgeld und parallel dazu Alg.II bekommen habe. Das Erziehungsgeld wurde NICHT angerechnet. Ich gehe davon aus, dass das Elterngeld ebenfalls anrechnungsfrei ist (bis zum Sockelbetrag von 300,- Euro).


    Elterngeld und Hartz IV - ALG II


    Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum ALG II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz IV) bezogen werden.


    Also keine Sorge. Du solltest in jedem Fall Anspruch auf Alg.II haben.


    Schau mal hier rein:


    http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html#top3


    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Voraussetzungen


    Gruß :)