2te Ausbilung?

  • Hi,
    ich habe eine Berufsausbildung im kaufmännischen bereich gemacht undnebenbei mein Abitur, nun würde ich gerne studieren nur ich weiß nich ob mir unterhalt zusteht.
    In einem konkreten Zusammenhang steht die Studienrichtung nicht mit der Ausbildung.
    Die Ausbildung habe ich im Juni erfolgreich abgeschlossen und würde ab Oktober studieren.
    Kriege ich Unterhalt?
    Kann mir vll. auch jemand sagen wie es mit Kindergeld aussieht?


    Noch zur Info: In der zwischenzeit also jetzt arbeite ich und verdiene ca. 1000 Euro netto.


    Änderung:
    Habe mich eben etwas schlau gemacht und festgestellt das ich die zeitliche Vorraussetzung ja erfüllen würde, nur mit dem Fachlichen Zusammenhang bin ich mir nicht so sicher.
    Kann man aber nicht damit Begründen das ich erst während der Ausbildung mein Abitur erworben habe???