ich hab da auch mal eine Frage, es könnte sein, dass ich auch eine solche Sanktion bekomme habe frau und 2 kinder, werden diese 30 prozent auf die gesamte BG angerechnet oder nur auf mich ? Vielen Dank jetzt schonmal!
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Bremer :
Eine Sanktion wird nur auf die RL des Betroffenen vollzogen. Eine "Sippenbestrafung" ist unrechtens!
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ah wunderbar, dann weiss ich bescheid, nicht dass ich deswegen noch nen fetten ehekrach bekomme, macht nämlich schon nen unterschied, 30 % auf eine Person bzw. 30 % auf die ganze "Sippschaft" dieses hat mir sehr geholfen.
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Anderes fiel mir auf die Schnelle nicht ein, da ja auch andere Verwandte außer Ehepartner, eäG, egLP gibt, die in einer BG bzw. HG wohnen können
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auf meiner Einladung steht folgender Text:
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wirf Ihr Arbeitslosengeld II um 10 % der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach $ 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.
Ist es z.B. ein wichtiger Grund, wenn ich einen Termin bei meinem Rechtsanwalt(arbeitsrecht) habe, aufgrund des noch offenen Geldes der alten Firma ? Oder was kann man sonst als wichtigen Grund abgeben ?
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Wenn der Termin mit deinem Rechtsanwalt oder Ähnlichem (Arzttermin usw.) vor dem Termin, den dir die ARGE aufs Auge gedrückt hat, vereinbart worden ist, ist der Termin beim Rechtsanwalt vorrangig, also ein wichtiger Grund.
Ansonsten zählen nur noch Krankheit, Todesfall in der Familie und solche Dinge, die dich auch von einer Arbeitsstelle "kurzfristig beurlauben" würden.
Die auf der Rückseite des Schreibens "vorgefertigte" Mitteilung ist dann umgehend der ARGE zukommen zu lassen, sobald du merkst, dass eine Kollision der Termine vorliegt.
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hab heute direkt bei meinem Berater angerufen und die Sache geklärt, also doch keine Sperre, vielen Dank erstmal. Er sagte ich solle dann bald eine 2 Jährige Umschulung beginnen, hab dazu bisher irgendwie nix hier im Forum gefunden. aber wie sieht es denn dann finanziell aus ? wie wird das angerechnet. bzw was erhält man dafür ca. ? oder wenns dafür irgendwo nen thread geben, dann bitte so nett sein und mir den link senden
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Die Sperre würde ja auch nur eintreten, wenn du nicht bei dem Termin erscheinen würdest
Wenn es eine Umschulung von der ARGE/AA ist, bleibt für dich zunächst alles beim ALten, also ALG II wie bisher, die Kosten der Umschulung und deren Nebenkosten (Fahrtkosten usw.) trägt die ARGE/AA.
Genaueres wird aber bei dem Termin besprochen.
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