Wohnungseinrichtung

  • Hallo com,


    ich habe einen frage und zwar ich bin 18 und hatte bis vor kurzem bei meiner mutter gelebt da ich aber die umstände bei meiner mutter nicht mehr aushalte habe ich mir mit meiner freundin eine wohnung genommen. Nur jetzt haben wir keine einrichtung und nichts. ich habe gehört das bei einer ersten wohnung die einrichtung vom staat finanziert wird. ich fange ab 1.9 eine ausbildung als koch an bin aber bei der ARGE noch gesperrt weil ich mich geweigert hatte in ein seminar zu gehn in dem ich lerne bewerbungen zu schreiben was ich ein jahr zuvor in der Volkshochschule gelernt hatte. So jetzt meine frage kann ich die einrichtung trotz sperre bei Arbeitsamt beantragen weil wir schlafen grade mal auf einem bett bei dem die Latten gebrochen sind und habe einen fernseher im wohnzimmer stehn mit einer Couch die bald auf den sperrmüll kann. Allerdings ist der Fernseher ein Plasma fernseher den ich mir nicht selbst gekauft habe sondern von meinem verstorbenen Vater bekommen hatte. So kann ich jetzt den Antrag mit guter hoffnung stellen oder werde ich da nichts erreichen wegen der sperre. ich verdiene in der ausbildung 280 netto 150 euro kindergeld und 130 halbweisenrente was zusammen für die miete mit nebenkosten reicht. Bekomm ich evtl sogar noch wohnzuschuss oder sowas damit ich auch von was leben kann. mir geht es echt dreckig und ich weiß net wie ich weiter machen soll. Wäre nett wenn mir jemand antworten würde und mir helfen könnte :(


    MfG Anubizzz

  • erstausstattung kann man beantragen
    aber mit 18 gehörst du zur mutter, es sei denn es liegen schwerwiegende gründe vor udn arge hat eigene wohnung genehmigt
    also um es ganz ehrlic zusagen, du bist das alles völlig falsch angegangen

  • JA aber das ist ja jetzt zuspät! Ich musste einfach raus der lebensgefährte meiner mutter hat sie so manipuliert das sie mich nicht mehr wollte und mich wegen jedem scheiß angeschrien hat und sie meint ich soll für mein essen selbst sorgen und da ich kein job hatte und auch gesperrt war konnte ich nicht mehr weiter machen bekam nicht mal ein stück brot also bin ich los hab das geld d.h kindergeld und halbweisenrente auf mein konto umgeschrieben und habe mir eine wohnung gesucht das ich dort raus komme. ich war psychisch am ende und das jugendamt hat mir die hilfe verweigert und beim arbeitsamt bin ich ja gesperrt. Die wohnung habe ich ja selbst bezahlt und kann ich auch alleine zahlen die mutter meiner freundin unterstütz uns zurzeit mit lebensmittel aber das wars mehr haben wir nicht

  • das pauschalierne die arge jeweils selbst
    die gerichte prüfen dann


    so hat das alsg sachsen anhalt für eine person 1.100 euro als ausreichend erachtet
    aber für eine vollausstattung
    wenn man nur bett braucht gibt es weniger

  • hallo Anubizzz!


    Einmal kurze Anmerkung in Richtung "ADVOKAT" mich belehren und selbst kein deut besser!


    Mit 18 gilt man als Volljährig! Erst die HARTZ IV Bestimmungen machen aus den eigentlich eigenständigen Individuen unmündige Kids (und das bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres) ! Wer also eigentlich wo hingehört, sind die, die derartige Vorschriften erlassen und wo man die hinstecken sollte möchte ich hier lieber nicht texten.


    Nach den Bestimmungen des SGB sind leider Menschen, für die es vielleicht sogar besser ist dem bisherigen Elternhaus zu entkommen, angehalten sich genau dem Verhalten unter zu ordnen wie es Anubizz hier schreibt. Manche Kids sind, so habe ich es ja auch schon hier geschrieben, auch nicht immer einsichtig aber der Staat reguliert mir hier etwas zuviel an den Menschen herum, was wir ja einem Basta-Kanzlewr zu verdanken haben, der es sich leisten konnte mehrfache Scheidungen in seinem Leben durchzuziehen. Im Grunde hat er aber auch nichts anderes gemacht wie die Kids (Vorbildfunktion) immer wenns schwierig wird, sucht er sich was anderes, Hauptsache es brachte ihm Vorteile (Widerwahl, Gasprom ect.)
    Dem kleinen Mann von der Straße aber wird per Gesetz alles eingeschränkt.


    Schau mal auf die Sanktion? Ist doch genau die gleiche Socke! Ich sage immer der Bund und Adolf lassen grüssen!


    Anubizz ich hoffe Du hast Widerspruch gegen die Sanktion eingelegt!


    Das mit der Pauschale kannste im Grunde vergessen, wenn Du mit dem Hinweis auf gesetze kommst und wieviel dort geleistet / gezahlt wird, wird man Dir sagen Du diesen Anspruch vor einiger Zeit hattes und das Ganze jetzt zu spät sei.


    Trotzdem würde ich den Antrag stellen und zwar schriftlich, den kann die ARGE dann ablehnen aber beim Gang vor das Sozialgericht kannst Du dann immer noch auf einen verständnisvollen Richter/-in hoffen!


    Alles in allem, Versuch macht klug und wer nicht kämpft hat schon verloren!


    Gruß

  • also ich habe vor einem halebn jahr 1290 euro möbelgeld bekommen. das ist der höchstsatz. diesen zu bekommen ist nicht immer die regel. ich ARGE ist da sehr streng und macht das nicht mehr bei jedem. ich selber habe auch schon leute erlebt, die nur 500 euro oder überhaupt nix bekommen haben. habe vorher im heim gelebt, von daher hab ich da so ein bisschen erfahrung und auch so ein paar vorteile was gelder betrifft.