Hallo Zusammen,
für eine demente Pflegeperson wollen wir stundenweise - im Rahmen der Verhinderungspflege - eine private Kraft einsetzen. Es geht nur um Betreuung im Sinne von Da-Sein, Anwesend sein.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten (1.470 €/a).
Nun haben wir einen Bekannten, der das machen würde, aber Hartz IV bezieht und einen Ein-Euro-Job macht. Zeitlich wäre es kein Problem, da es nur um ein paar Stunden geht. Wir würden dafür auch eine kleine finanzielle Entschädigung zahlen wollen.
Fragen aber sind:
Wird das Geld, dass wir für die stundenweise Betreuung bezahlen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Wird der "Zusatzverdienst" aus dem 1-Euro-Job dann auch noch hinzu gerechnet?
Gibt es ein Begrenzung bei der Stundenzahl (pro Tag/Woche/Monat) von seiten Arbeitsamt/ARGE?
Gibt es eine Begrenzung in der finanziellen Höhe (max. Zuverdienst)?
Ist das Ganze als minijob anzusehen und damit steuer-/meldepflichtig
Nach ersten Auskunften darf man m.W. lt. ARGE bis zu 100 €/mtl. zuverdienen, ohne Anrechnung.
Nach einer Auskunft der minijob-Zentrale gilt das Geld aus der Verhinderungspflege nicht als Einkommen/Arbeitsentgelt, sondern Aufwandsentschädigung. Es gab aber auch kontroverse Aussagen bzgl. Anmeldung u./o. Steuern abfürhen.
Weiß jemand etwas zu diesen Themen?
oder kennt vergleichbare Fälle?
Für schnelle Hilfe bin ich dankbar!!!