U 25 Jahre brauch hilfe mit 2kleinen kindern

  • dann kann das ja ungefähr hinkommen???


    rechne mal aus:
    171,-
    + dein Kindergeld
    + Kindergeld deiner Kinder
    + Unterhalt für deine Kinder


    wenn du dann auf die Summe einer BG kommst, ist es richtig berechnet

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • sind nur einmal 4 zahlen zu addieren und einmal 3 :-)

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  • also, als BG stehen dir 773 € zu
    davon ziehst du


    - das Kindergeld für dich
    - das Kindergeld für deine Kinder und
    - den Unterhalt deiner Kinder ab


    wenn du dann auf 171 € kommst, stimmt die Rechnung.


    Diese Berechnung findest du außerdem in deinem Bescheid. Schau dort noch einmal nach, was die alles abgezogen wird.

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  • der eine Euro kann durch Rundungen von Beträgen entstehen, also bekommst du deine vollen Leistungen nach ALG II

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  • Schick mir mal den genauen Wortlaut der Begründung per Private Nachricht.

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  • Ihrem Schreiben vom 11.08.2008 kann nicht entsprochen werden.


    Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach §12Abs.1 Nr.2 und 3. §13Abs. 1 in Verbindung mit Abs.2 Nr.1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beziehen,können gemäß §22 Abs.7 SGB II einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten, soweit das nach Kapitel 2 SGB II zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.Ein Anspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht,wenn die Übernahme der Leistungen nach §22 Abs.2a SGB II ausgeschlossen ist (§22 Abs.7 S.2 SGB II ).

  • Bekommst du ALG II oder eine andere Leistung? Beihilfe oder Ausbildungsgeld oder Bafög?


    Wenn ALG II, unbedingt Widerspruch einlegen


    Begründung: du beziehst seit dem ...... ALG II und keine Berufsausbildungsbeihilfe oder Ähnliches.


    Ein Anspruch auf Zuschussgewährung gem. §22 Abs. 2a SGB II besteht, da das Zusammenleben von 7 Personen auf 96m² in einer 4 1/2 Zimmer Wohnung eine unzumutbare Härte für alle Beteiligten darstellt und zu familiären Konflikten führt.

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  • siehe Begründung im obigen Beitrag:


    hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... ein.


    Gründe


    Seit dem ..... bin ich Bezieherin von Hartz IV / ALG II und erhalte keine Leistungen zur Berufsausbildung.


    Ferner liegt ein sonstiger, ähnlicher schwerwiegende Grund gem § 22 Abs 2a Nr. 3 SGB II vor, da es für alle Beteiligten eine unzumutbare Härte bedeutet, zu 7 Personen auf 96m² zu leben. Der vorhandene Wohnraum ist gerade mal ausreichend für einen 4-Personen-Haushalt. {Familiäre Konflikte sind dadurch vorprogrammiert.} oder {Familiäre Konflikte sind dadurch an der Tagesordnung.}


    Mit freundlichen Grüßen
    Also, das, was zwischen den {} ist und bei dir zutrifft, schreiben, das Andere weglassen.

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  • Mit Kindergeldsachen kenne ich mich absolut nicht aus, aber da kommt es auch auf die Begründung im Ablehnungsbescheid an.

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    Gruss R.


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