Versicherung bei 400 euro job und bafög

  • Ich hab da eine fragen,ich kann heute mein Arbeitsvertrag auf 400 Basis unterschreiben, das problem ist ich weiß dann nicht wer für die versicherung aufkommt. Wie ich im forum gelesen hab muß ich das dann selber zahlen,das problem an der ganzen sache ist ,das mein Lebensgefährte zurzeit Bafög bekommt und weil das nicht ausrecht für uns und die Kinder bekommen wir noch 170 Euro von der Arge. Wenn ich den job dann annehme fällt die Hilfe zum leben dann wohl weg,was dann auch die Beitrage der Versicherung betrifft. Die Versicherung für mich und die Kinder wenn ich den 400euro job annehme kostet mich dann 125 Euro und für mein Freund dann auch nochmal 60 Euro unterm strich bleiben dann von meinem Job grade mal 215 Euro,fast genau so viel wie ich von der Arge bekommen hab,so ist uns mit meinem 400 Euro job fast garnicht geholfen,:mad: Gibt es keine möglichkeit die versicherung über das Arbeitsamt laufen zu lassen? Oder vielleicht eine ander möglichkeit?

  • Arbeitgeber: Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung


    Der Minijobber (400-€-Job) ist komplett von der Zahlung in die Sozialversicherung befreit, der Arbeitgeber ist nur von der Zahlung von AV-Beiträgen befreit. Der Arbeitgeber muss jedoch


    • 13 % des Arbeitsentgelts in die gesetzliche Krankenversicherung und
    • 15 % des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung


    einzahlen. Damit ist der Arbeitnehmer sowohl kranken- als auch rentenversichert.


    Bei Minijobs in Privathaushalten liegt der pauschale Beitragssatz jeweils nur bei 5 % des Entgelts.


    Die Zahlungen erfolgen jeweils an die Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See.


    Daher ist für den Arbeitgeber das kein 400-€-Job, sondern ein ca. 520 € Job


    Wichtiger Hinweis:


    Sobald das Arbeitsentgelt des geringfügig Beschäftigten die Grenze von 400 Euro im Monat überschreitet, tritt Versicherungspflicht auch für den Arbeitnehmer ein. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden dem monatlichen Einkommen anteilig hinzugerechnet.


    Wichtige Gesetzesquellen (zugänglich über juris):


    § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung und geringfügig selbstständige Tätigkeit
    § 8a SGB IV Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
    § 5 Abs. 2 SGB VI Versicherungsfreiheit (in der Rentenversicherung)
    § 7 SGB V Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigten (in der Krankenversicherung)
    § 168 Abs. 1 Nr. 1b und 1c SGB VI Beitragstragung bei Beschäftigen (Rentenversicherung)
    § 249b SGB V Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung (Krankenversicherung)


    Detailliertere Informationen:



    Fragen rund um das Thema Minijobs beantworten auch die Mitarbeiter/innen am Service-Telefon der Minijob-Zentrale montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Durchwahl 01801 200 504 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D