Kein Geld diesen Monat !!!

  • Hallo


    nun bin ich neu im Forum und muss gleich noch eine Frage stellen weil sich heute bei uns was ergeben hat, und zwar :


    uns stehen mit 3 Kindern 803 euro regelleistung zu ok, nun fange ich ab 1.9.08 eine ausbildung an und werde somit aus der Bedarfsgemeinschft rausgerechnet, das heißt 316 euro weniger, also bleiben noch 487 euro gut, davon gehen 252 euro direkt an den Vermieter, das wollten wir so, dann gehen 54 euro strom weg, 32 euro gas, und 30 euro ans sozialamt weil wir dort vor einem halben jahr ein darlehn beantragt haben wegen stromschulden, und bei uns ist das sozialamt für die miete usw zuständig und die arge für die regelleistung. Bleiben uns noch 119 euro. nun haben wir heute einen brief bekommen, das wir anfang des jahres zu unrecht 700 euro gesamt bekommen haben, und dies wird uns nun in monatlichen raten zu 210 euro von der regelleistung abgezogen, wie soll das denn bitte gehen wenn wir nur noch 119 euro haben die uns zu stehen ?


    Frage 2 wie gesagt ich fange eine ausbildung an und solange das mit der kinderbetreuung noch nicht geregelt ist kann mein mann nicht anfangen zu arbeiten, ich wurde nun zum 1.9. aus der bedarfsgemeinscht rausgerechnet obwohl ich erst zum 10.10. das erste mal geld bekomme. ich habe zwar BAB beantragt, aber die Bearbeitung nimmt auch zeit in anspruch, durch das ding was ich oben geschrieben habe, haben wir für september garkein geld, wie soll das denn bitte gehen ? unsere große kommt am 13. in die schule und die mittlere hat am 6. gebtag, ich kann ja nicht aufeinmal mit 528 euro weniger leben weil mein geld wegfällt und die raten gezahlt werden müssen oder besser gesagt automatisch abgezogen werden. ich verstehe das nicht, ich muss doch überbrückend bis mein BAB durch ist und ich lohn bekomme irgendwelches geld bekommen, wie soll ich denn sonst bitte leben im September ? ich bin völlig fertig und weiß garnicht was ich nun machen soll, soll ich nun die chance auf ne ausbildung sausen lassen, nur weil wir kein geld bekommen oder wie denken die sich das ? habt ihr nen tipp oder nen rat für mich wie ich was machen kann, ist für mich neuland .


    ich danke euch schonmal und wünsche euch ein schönes wochenende
    liebe grüße dani und helge

  • Hallo,


    hast du schon versucht einen Antrag auf "Übergangsgeld" im Jobcenter zu stellen.
    Diese Leistung ist genau dazu da, solche Lücken zu überbrücken.
    Problem ist leider häufig nur, dass die Bearbeitung so ewig lang dauert, dass man bis dahin auch so "überlebt" hat und dann die Zahlung nicht mehr nötig ist, da keine akute Notlage mehr vorliegt..
    Versuche also so schnell wie möglich, einen Antrag zu stellen, auch und gerade mit Verweis auf die Kinder und den anstehenden Schulbeginn....


    Weiterhin kannst du versuchen direkt beim Jobcenter vorzusprechen, wenn das Geld akut alle ist bzw. kurz davor. Nehme deine Kontoauszüge mit, damit du deine Mittellosigkeit belegen kannst.
    Bei Kindern im Haushalt ist die Chance groß, dass man euch einen ALG II - Vorschuß zahlt.
    Dieser wird dann zwar mit dem kommenden Monat verrechnet, aber da du dann ja hoffentlich BAB bzw. Ausbildungsgehalt bekommst, gleicht sich das dann ja wieder aus. Evtl. kann man auch mit dem Jobcenter vereinbaren, dass der Vorschuß nicht in einer Summe im kommenden Monat abgezogen wird, sondern in Raten, damit die Belastung geringer ist...

  • Warum gehen 252 Euro an den Vermieter? Sind das auch noch Schulden?


    Warum ist das Sozialamt für die Miete neben der ARGE für die Regelleistungen zuständig? Entweder bekommt man Leistungen nach SGB II ODER Leistungen nach SGB XII.


    Ihr könnt bei der ARGE ein Übergangsgeld beantragen, dies ist aber erneut nur ein Darlehen und muss dann wieder von euch zurückgezahlt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • TheNextOne ...


    Die Miete ist eigentlich eine kommunale Leistung, die Regelleistung nicht - d.h. die finanziellen "Herkunftstöpfe" sind verschieden.


    Dazu gab es doch Ende des letzten Jahres das feine Urteil, dass die Struktur/Organisation des gesamten Jobcenters rechtswidrig ist und binnen der nächsten Jahre umgestellt werden muß, sodenn nicht irgendwer, irgendwo wieder etwas neu entscheidet...
    Bisher läuft Miete und Regelleistung zentralisiert über das Jobcenter, jedoch wird es dazu in den nächsten Jahren wieder eine Umstellung geben müssen und eine klare Trennung zwischen Kommune (Miete) und Bund (Regelleistung) ...
    ... Es wird spannend, wie sich die Umsetzung gestalltet und mit Sicherheit wird mal wieder alles neu, anders und chaotisch.. unwissende und überforderte Mitarbeiter ... Sind wir also gespannt, was sich ändert....


    Im Falle von "helgeunddani" scheint es schon in irgendeiner Form eine Trennung der Zuständigkeiten zu geben. Ich kenne das aus der Praxis auch noch nicht und von keiner Stadt, aber offensichtlich wird durchaus schon getrennt!? Das wäre zumindest meine Erklärung zu dem, was "helgeunddani" schreibt.
    Einzig bei der Gewährung von Miet- oder Energieschulden ist es hier in Berlin so, dass dafür bereits in manchem Bezirken die Sozialämter (Soziale Wohnhilfe / Fachstelle für Wohnungsnotfälle) zuständig und/oder unterschiedlich intensiv mit im Boot sind.

  • Das die Trennung vollzogen werden soll, ist mir auch bekannt geworden. Mich hat es nur gewundert, dass dieses scheinbar schon umgesetzt wird (zumindest in einigen Kommunen). Noch gilt jedenfalls in den meisten Orten die "alte" Regelung (Ausnahmen bestätigen diese natürlich, wie immer :D )


    Ich kann diese "neue" Regelung auch nur begrüßen, da zum einen der Wohnbereich mit der Regelleistung nicht vereinbar ist. Für den Bereich Wohnung ist es jedenfalls unerheblich, ob der Hilfeempfänger erwerbstätig oder erwerbsfähig ist oder nicht.


    Ich denke, dass es nicht chaotisch werden wird, da die Sozialämter aus der Zeit vor Hartz IV genügend Praxis haben, mit dem Bereich Wohnen ordentlich zu verfahren und lediglich vorhandene Strukturen intensiver genutzt werden können. Es wird lediglich ein Mehraufwand bedeuten und evtl. den ein oder anderen "Platzwechsel" von ARGE zur Kommune zurück geben. Neue Arbeitsplätze wird es sicherlich dadurch nicht geben. :mad:

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  • ... dein Wort in Gottes Ohr!! ;)
    (bezüglich des von mir erahnten Chaos... )


    Auch ich begrüße die Trennung und hoffe, dass sich nach dem Anfangs-Durcheinander ein paar Dinge erleichtern...
    Hoffen wir das Beste und üben uns in Optimismus!! :)

  • Ich habe mich mal schlau gemacht und auf den !!Arbeitsamtsseiten!! eine Aufstellung gefunden, aus der hervorgeht, wo ARGEN (Arbeitsgemeinschaften), Optionskommunen (zkT) oder getrennte Trägerschaften (gT) für die Regelleistungen (ALG II) und Kosten der Unterkunft (KdU) vorhanden sind.


    Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2007 waren schon sehr viele getrennte Trägerschaften oder Optionskommunen vorhanden.


    Die Liste findest du hier.

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  • hallo ich bins nochmal


    also hier in heilbronn ist es so das wenn man im stadtkreis wohnt das wir in sachen regelleistung zur arge müssen und in sachen miete und z.b. gas zum sozialamt. ich musste den antrag auf die regelleistung bei der arge stellen und das geld für die miete und kaution bei dem sozialamt. nein die 252 euro sind keine mietschulden nur übernimmt jetzt da ich rausgerechnet wurde das sozialamt nichtmehr alles der miete und da die miete für uns das wichtiigste überhaupt ist haben wir beschlossen das der teil der vom sozialamt übernommen wird direkt an den vermieter geht und der rest der dann fehlt wird von der regelleistung von meinem mann und meinen kindern abgedeckt und das sind diese 252 euro. wegen diesem übergangsgeld ist es da möglich auch eine barzahlung zu bekommen ? denn wir kommen nun grad mal so übers wochenende und ich muss ab nächste woche täglich insgesamt 50 km fahren und das muss ich ja auch zahlen genauso wie essen, trinken usw.


    vielen dank und liebe grüße

  • Na, da ist wohl deine Kommune in guten Beispiel dem allgemeinen Trend vorraus in Sachen Zuständigkeiten :)


    Was das Übergangsgeld angeht, so gibts das nur auf Antrag und die Bearbeitung dauer leider i.d.R. eine Weilchen.. auf eine sofortige Barauszahlung sofort nach Antragsstellung kannst du daher meiner Vermutung nach nicht hoffen.
    Versuche es eher mit der Bekanntgabe der Mittellosigkeit und der daraus resultierenden Beantragung eines Vorschusses. Hier hast du bessere Karten, dass du sofort und in bar eine Auszahlung erhältst, wenn du deine Mittellosigkeit anhand von Kontoauszügen ganz klar belegen kannst..
    Aber - wie gesagt - das ist nur ein Vorschuß und wird euch wieder von der Leistung in den Folgemonaten abgezogen.


    Was ich dir noch raten würde, ist umgehend die Herabsetzung der Raten zu beantragen, welche euch aufgrund der Überzahlung abgezogen werden! Das ist ja echt ein ganz schöner Batzen - in meinen Augen echt unverschämt, mit einer solchen Mamut-Rate ranzugehen...
    Schreib am Wochenende direkt einen Antrag und biete einfach mal 100€ monatlich an. Das ist in meinen Augen noch immer genug. Wenn du am Montag eh zum Jobcenter willst, kannst du gleich den Antrag auf Ratenreduzierung abgeben.
    Wie kam es denn zur Überzahlung? Lag der Grund eher an euch (wegen fehlender / falscher Angaben) oder war es ein Berechnungsfehler der Arge?
    Lag der Fehler nämlich auf Seiten der Arge ist ohnhin umstritten, inwieweit ihr eine Überzahlung zurückzahlen müsst. Es gibt da kontroverse Urteile und wird ebenso kontrovers gehandhabt. Aber ein Widerspruch u.U. mit Rechtsbeistand lohnt dann in jedem Fall, wenn die Überzahlung ganz klar auf Verschulden der Arge zurückzuführen ist und man das auch belegen kann.

  • Ok, das mit den 252 €, wie ihr das geregelt habt, ist auch der übliche Weg. Mich hatte es nur gewundert, da ich ja nicht die genauen Umstände erahnen konnte.


    Sollte das Übergangsgeld gestattet werden, wird es meistens, da es ja eine Notlage ist, bar ausbezahlt. In vielen ARGEN stehen dafür "Auszahlungsautomaten" zur Verfügung. Genaueres wird dir aber der Sachbearbeiter mitteilen können

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  • Lag der Fehler nämlich auf Seiten der Arge ist ohnhin umstritten, inwieweit ihr eine Überzahlung zurückzahlen müsst. Es gibt da kontroverse Urteile und wird ebenso kontrovers gehandhabt. Aber ein Widerspruch u.U. mit Rechtsbeistand lohnt dann in jedem Fall, wenn die Überzahlung ganz klar auf Verschulden der Arge zurückzuführen ist und man das auch belegen kann.


    Das ist das Problem: in den meisten Fällen kann man den Fehler den ARGEN nicht zweifelsfrei belegen. Ich kann hier gerne ein Beispiel heranführen, welches ich gerade in meinem Umfeld mitbetreue:


    Eine LE (Leistungsempfängerin) ist auf eigene Kosten in einen Landkreis gezogen und hat dieses der zuvor zuständigen ARGE schriftlich (per Fax und Einschreiben) rechtzeitig (2 Wochen vorher) mitgeteilt. Die ARGE hatte aber genau in diesem Monat selber einen Umzug, sodass dieser Vorgang nicht bearbeitet wurde. Telefonisch waren die Mitarbeiter/innen für die LE über einen Monat nicht erreichbar. Die neue ARGE mahnte der LE an, endlich einen Einstellungsbescheid zukommen zu lassen. Die LE versuchte weiterhin, Kontakt mit der bisherigen ARGE aufzunehmen. Endlich erreichte sie eine (nicht zuständige) Sachbearbeiterin, die ihr die neue Sachbearbeiterin mitteilte. Diese war dann weitere 2 Wochen telefonisch nicht erreichbar. Endlich erreichte sie diese und bat dringend um einen Einstellungsbescheid, da ihr sonst nicht zum Tag der Antragstellung sondern erst ab dem Tag des Eingangs des Einstellungsbescheides die RL und KdU genehmigt werden. Die ARGE unterlies das Zusenden eines Einstellungsbescheid und versendete dafür einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid mit der Begründung, die LE wäre in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers verzogen und hätte wissen müssen, dass dadurch ihr keine Leistungen mehr zustehen würden. Gegen diesen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid legte sie umgehend Widerspruch ein, da sie rechtzeitig die ARGE über den bevorstehenden Umzug informiert hatte. Gleichzeitig mahnte sie erneut die Erstellung des Einstellungsbescheides an, da die ARGE mittlerweile auch die Zahlungen der Leistungen eingestellt hatte. Mittlerweile war sie dann 3 Monate ohne Leistungsbezug ihrer alten ARGE und konnte immer noch nicht bei der neuen ARGE Leistungen beziehen. Dem Widerspruch wurde damit "abgeholfen", dass die ARGE den Rückforderungsbetrag auf 1/4 reduzierte. Jedoch weiterhin mit der Begründung, dass sie wissen musste, dass ihr durch den Umzug keine Leistungen mehr zustehen würde. Sie hat ihren Widerspruch aufrecht erhalten, weil dieser Änderungsbescheid nunmehr zum Widerspruchsgegenstand wurde. Das weitere Verfahren steht noch aus. Mittlerweile hatte aber die neue ARGE sich telefonisch mit der alten ARGE in Verbindung gesetzt und dann der LE die Leistungen ab Einstellung der Zahlung der alten ARGE rückwirkend gezahlt. (Ich möchte besonders hervorheben, dass die neue ARGE mal einen positiven Schritt für eine LE von sich aus in die Wege geleitet hat!!). Die "unbezahlten" Monate hatte die LE durch Unterstützung ihrer Freunde "überlebt", die neue ARGE hat diese Darlehen anerkannt und nicht als Einkommen gewertet.


    Fazit: Die alte ARGE hat aus eigenem Verschulden eine Überzahlung verursacht und die LE als Sozialbetrügerin (mit Vorsatz) abgestempelt. Dagegen wird sich die LE nun durch alle Instanzen (hoffentlich erfolgreich) wehren. Aber sie bekommt immer noch Zahlungsaufforderung mit Drohung von Zwangsvollstreckungen alle paar Wochen ins Haus.


    Soweit zum Thema: was Nachweise von Fehlverhalten bei ARGE-Mitarbeitern zur Nichtigkeit von Zahlungsaufforderungen (noch) bringen.

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  • Ja "thenextone", da hast du wohl recht - es ist nicht immer so einfach, wenn man keinen Beweis in der Hand hat und das klassische Argument "Ich habe den Brief mit den Unterlagen doch in den Briefkasten gesteckt!?" oder "Ich habe aber keine Post derArge erhalten, worin ich aufgefordert wurde, dies oder das nachzureichen" bringt einen in der Praxis nicht wirklich weiter ...


    Ein guter und anerkannter Beleg ist jedoch, sich das Einreichen von Unterlagen immer und ausnahmslos bestätigen zu lassen. (was die Argen auf Nachfrage - machmal murrend - auch machen)
    Mit einer solchen Abgabebestätigung hat man sehr gute Karten zu beweisen, dass beispielsweise für fehlende Unterlagen nicht der Hilfeempfänger zur Verantwortung gezogen werden kann!


    Im Notfall: Auch ein Fax mit Sendebestätigung (auf Kopie der 1. Seite) weisst z.B. nach, dass man mitgewirkt und bestimmte Papiere eingereicht hat und es lässt sich im Streitfall viel leichter belegen.


    Auch Nachfragen per Telefon und in persönlicher Form werden in den PC's der Argen registriert.
    D.h., wenn Dinge schleifen, einfach mal anrufen oder persönlich vorbei gehen und sich erkundigen, wo es hängt und was denn nun noch fehlt..


    Das alles umfasst natürlich keinen 100% wasserdichten Schutz und es gibt immer Situationen, die dazu führen können, dass man gar keine wirkliche Chance hatte, sich irgendeinen Beweis für sich selbst "zu sichern", aber es sind dennoch kleine Dinge, die man sich angewöhnen kann und die dann im Streitfall "Gold wert sein können".