Hausverkauf

  • Hallo,


    im letzten Monat habe ich mein Haus verkauft, das mir auch schon vor Antragstellung gehörte. Der Arge war die Existenz bekannt. Wird der erzielte Verkaufspreis abzgl. der Kreditablösungen nun als Vermögen oder als Einkommen gewertet?


    Gruß


    Horst

  • Fragen:


    War das Haus (teilweise) als Schonvermögen gewertet?


    Hat die ARGE die Verwertung des Hauses angeordnet?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Du hast also das Haus bei der ARGE unter Vermögen angegeben. Wenn das so ist, ist es als Schonvermögen gewertet worden, da ein Verkauf des Hauses nicht von der ARGE erzwungen wurde.


    Das bedeutet für dich, dass nach Abzug der Kreditablösung der Betrag als Vermögen gewertet wird, wenn du daraus nicht deinen Lebensunterhalt finanzierst. Also, wenn du Dinge davon bezahlst, die in den Regelleistungen enthalten sind (Essen, Hausrat usw.).


    Du musst also, um es weiterhin als Vermögen werten zu können, dieses z.B. auf ein Sparbuch einzahlen und/oder Dinge von Wert (Gemälde, Auto - wenn noch keines vorhanden oder ihr 2 oder mehr Personen seid und nur eines besitzt) kaufen.


    Andernfalls wird es als Einkommen gerechnet, zumindest der Teil, den du nicht wieder in Vermögen umwandelst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Du kannst es selber berechnen:


    Für jede Person deiner BG steht ein anrechnungsfreier Betrag von 750 € grundsätzlich zu.
    Dazu kommt ein Betrag, der sich für jede Person deiner BG wie folgt berechnet:
    Lebensjahr x 150€


    Dies ist das Schonvermögen deiner BG.


    In deinem Fall kommt noch einmal der Betrag für ein Hausgrundstück hinzu. Dabei ist von einem Grundstück von bis zu 800m² und bei einen 4-Personen-Haushalt eine Hausfläche von 130m² als angemessen auszugehen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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