Kindsunterhalt

  • hallo,
    ich habe ein problem wie wahrscheinlich alle hier :-)


    also:
    ich lebe nun seit 01.08.2008 in nrw und bis her hat die arge reibungslos gezahlt. nun ist es aber so das meine leistung ab oktober um 288 euro gekürzt werden. auf anfrage bei der arge wurde mir mitgeteit das man meinen ex-mann (kindsvater) ausfindig gemacht und angeschrieben habe. ER habe allerdings noch nicht reagiert!! somit sind die 288 euro unterhalt reine fiktion...


    gab es nicht mal nen §§ der besagte:


    anzurechnendes einkommen= tatsächliches einkommen ?????


    bitte antwortet mir schnell ich schreib derweilen meinen wiederspruch gegen die änderung :-)

    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
    (Platon, griechischer Philosoph, 427 v.Chr.- 347 v.Chr.)


    "Zitronenfalter falten Zitronen! "
    (Ut, Politisch genervte, 1976 n.Chr.- :D )

  • Also: Schön, dass die ARGE den Kindsvater ausfindig gemacht hat... Gratulation *ironie*


    Solang kein Unterhalt gezahlt wird, kann dir dieser nicht abgezogen werden. Abgezogen werden kann dir nur das Einkommen für den Monat, was dir in dem Monat auf dem Konto oder im Portemonaie zur Verfügung steht.


    Da ich davon ausgehe, dass bei dir die ARGE, wie einige hier in NRW, auch für den Unterhaltsvorschuss zuständig ist, soll dieser für dich gestrichen werden.


    Die Idee *zwinker* mit dem Widerspruch ist richtig, sollten die Leistungen zum 1.10. wirklich gekürzt werden, also auf deinem Konto die 288 € "fehlen", Klage mit Eilantrag vor dem Sozialgericht einreichen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ich danke dir für deine schnelle antwort... hast mich sehr gehilft :D

    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
    (Platon, griechischer Philosoph, 427 v.Chr.- 347 v.Chr.)


    "Zitronenfalter falten Zitronen! "
    (Ut, Politisch genervte, 1976 n.Chr.- :D )

  • Rechtsgrundlage ist hier § 2 Abs 2 Satz 1 der ALG II - Verordnung

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • einmal lesen und meinung sagen bitte... da du ja sonst nüscht zu tun hast geht das bestimmt wieder flux :D



    Werte Frau xxxx,


    hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom 28.08.2008 in folgenden Punkten:


    Anrechnung von Unterhaltsvorschuss am dem 01.10.2008


    Da dieser Bescheid durch sie ergangen ist, richte ich also meinen Widerspruch an sie. Sie rechnen mir in ihrem Bescheid einen Kindsunterhalt von 288 € ab 01.10.2008 als Einkommen an. Dies entspricht nicht den Tatsachen.


    Tatsache ist das ich bereits seit 31.03.2005 keinen Unterhalt mehr vom Jugendamt bekomme. Der Grund zur Einstellung der Leistung durch das Jugendamt war der Ablauf der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten. Die Einstellungsbescheide diesbezüglich liegen ihnen vor. Weiterhin ist Tatsache das mein Ex- Ehegatte seit unserer Trennung am 01.04.1999 weder für unsere Tochter noch für unseren Sohn Unterhalt geleistet hat.


    Nach meinem Informationsstand handelt es sich hier um Fiktives Einkommen. Meine Informationsquelle in diesem Fall ist HERR xxxx aus der für Unterhalt zuständigen Abteilung in Wilnsdorf. Als Begründung für seine Änderung gab er an meinen Ex- Ehemann ausfindig gemacht und am 27.08.2008 angeschrieben zu haben. Eine Reaktion von Seiten des Herrn xxxxx xxxxx gab es nicht.


    Der mir ab Oktober angerechnete Kindsunterhalt in Höhe von 288 € ist also reine Fiktion und entspricht nicht den Tatsächlichen Einkünften meiner Bedarfsgemeinschaft. Laut SGB I, II und X ist anzurechnendes Einkommen gleich Tatsächliches Einkommen!! Das ist hier nicht der fall.


    Ich stelle also fest das mir ein rein Fiktives/ Spekulatives Einkommen in Höhe von 288 € ab dem Monat Oktober 2008 angerechnet wird welches weder Belegbar noch Tatsächlich vorhanden ist.


    Ich gehe davon aus das ihnen hier ein Fehler unterlaufen ist und sie die Beträge und somit meinen Bescheid korrigieren. Sollte dies nicht geschehen werde ich tiefgreifendere Schritte einleiten müssen.




    Mit freundlichen Grüßen





    gib es zu.... ich hätte anwalt werden sollen :D

    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
    (Platon, griechischer Philosoph, 427 v.Chr.- 347 v.Chr.)


    "Zitronenfalter falten Zitronen! "
    (Ut, Politisch genervte, 1976 n.Chr.- :D )

  • nicht ganz, aber fast...


    eine Änderung ergeht dir per Privater Nachricht....

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • :D bist du anwalt??

    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
    (Platon, griechischer Philosoph, 427 v.Chr.- 347 v.Chr.)


    "Zitronenfalter falten Zitronen! "
    (Ut, Politisch genervte, 1976 n.Chr.- :D )

  • nein, weder rechtsanwalt noch rechtsverdreher ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • nein, weder rechtsanwalt noch rechtsverdreher ;-)



    du bist gut... ich dachte ich bin gut abba du übertriffst mir noch a bissel...

    "Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst."
    (Platon, griechischer Philosoph, 427 v.Chr.- 347 v.Chr.)


    "Zitronenfalter falten Zitronen! "
    (Ut, Politisch genervte, 1976 n.Chr.- :D )

  • ich habe aber eine rechtliche Ausbildung, daher bin ich im Vorteil :D

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo erstmal.


    Mir wird seid 3 Monaten Unterhalt abgezogen von meinen paar Kröten.Das heißt 320€ weniger somit hab ich 200€ zum leben.Meine Frage wäre : Wo liegt die Grenze bei Hartz 4 und dürfen die mir soviel überhaupt abziehen.?Einspruch hatte ich auch eingelegt aber bis heute keine Antwort bekommen(Soll in Bearbeitung sein)



    Mfg Bones

  • Erhälst du den Unterhalt oder ist dieser fiktiv?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Achso, du bist der Unterhaltspflichtige.


    Hast du nur ALG II oder auch einen 400-€-Job?


    Wenn du nur ALG II hast, bist du solang nicht zahlungsfähig und das Sozialamt muss in Vorleistung gehen.


    Hier ist eine Klage vor dem Sozialgericht angeraten. Setz dich mit einem Anwalt in Verbindung und reiche eine Klage ein.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D