Beiträge für die Krankenversicherung (Bedarfsgemeinschaft)

  • :) Hallo,
    Ich habe gerade ein grosses Problem was die Zahlung der Kranken-,und Pflegeversicherungsbeiträge angeht.
    Also ich (35) lebe seit Längerem mit meiner Freundin (27) zusammmen (s.g.Bedarfsgemeinschaft).
    Ich habe bisherig ALG2-Leistungen bezogen,doch da ich mich für zwei 1-Euro-Jobs nicht beworben habe wurde mir das ALG 2 ab dem 1.09.2008 gänzlich gestrichen.
    Auf dem Bescheid steht auch ,dass ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert bin (was wohl heissen soll,dass das JobCenter die Beiträge nicht mehr übernehmen wird).
    Meine Freundin bekam ab 1.09.2008 einen Job und wird monatl. ca.1600 Euro brutto verdienen(also ca.1000-1100,-netto).
    Sie muss jetzt allein die Miete (=378,17 Euro warm, davon 88,44 Euro Betriebskosten, 35,42 Euro Heizkosten und Warmwasser) bezahlen,wobei ihr nur noch ca.600 Euro zum Leben bleibt.
    Dann muss sie noch für meinen Lebensunterhalt aufkommen,so dass für jeden circa 300,- zum Leben bleibt.
    Da die Krankenkassen eine Familienversicherung für Lebenspartner nicht akzeptieren ,muss meine getrennte Krankenversicherung aufrechterhalten bleiben und die Beiträge weiterhin bezahlt werden.
    Die Frage lautet aber :wer sollte diese bezahlen? Und vor allem ,aus welchem Geld? (meine Freundin hat ,wie aus dem oben Geschildertem ersichtlich,nicht mehr die finaziellen Mittel um noch dies gewährleisten zu können)...
    Ich wollte schon die KV kündigen, doch das geht in unserem ach-so-fortschrittlichem Deutschladparadies offenbar nicht-es gilt das Prinzip Zwangsheirat mit Krankenkassen!Und das auf Lebenszeit:mad: !Egal ob du Geld dafür hast ,oder nicht....).
    Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!!!!

  • Hallo szaman 14,


    wenn Du keine Leisungen von der ARGE mehr bekommst, dann musste du dich bei der GKV als freiwilliges Mitglied melden. Ohne Einkommen wirst Du mit ca. 130€ monatlich eingestuft. Eine Familienversicherung greift nicht , da Ihr nicht verheiratet seit. Außerdem gibt es seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht für alle die der GKV zuzuordenen sind.
    Die Beiträge sind ab dem Datum wo du nicht mehr versichert warst nachzuzahlen.
    Ob du dennoch irgendeinen Anspruch auf ALG II hast, kann ich dir nicht sagen, da kenne die anderen sich besser aus.


    Gruß Klaus

  • Hallo,


    hier bleibt erst einmal zu klären warum dir ALG2 Leistungen gänzlich versagt wurden und für welchen Zeitraum.
    Deine Weigerung bzw. das Nichtbewerben bei einer angebotenen 1€ Stelle alleine würde eine 100% Sanktion nicht gerchtfertigen.