Umzug aber arge sagt nein

  • Hallöchen an alle.ich hoffe ihr könnt mir auf einige Dinge antworten geben können da ich mittlerweile nicht weiß was ich machen soll.Seit einem Jahr beziehe ich Arge da ich im erziehungsjahr bin und mein Mann ausgezogen ist.
    Ich möchte gern aus meiner Wohnung raus aber die Arge sagte nein.
    Bei mir im BAd sowie in der Küche schimmelt es.Die Vermieterin hat sich trotz Mietminderung auch nicht darum bemüht die Sachen beseitigen zu lassen.Man sieht das sogar von Außen an der Hauswand.


    Im Haus selber hat eine Spielothek aufgemacht wo regelmäßig um Geld gespielt wird.Da kommt es dann am WE schon mal zu SChlägereien und Messerstechereien.Das macht natürlich meinen Kindern(10,8 und 11 Monate )auch oft angst.Es werden Drogengeschäfte getätigt und wie man nachvollziehen kann ist es mir mit meine Prinzipen nicht vertretbar hier zu bleiben.Und ich leide deswegen unter Schlafstörungen da ich immer Angst hab hier könnte was schlimmeres mal passieren
    Wir haben ein 75 qm wohnung und nur ein Kinderzimmer.Die Sachbearbeiterin meinte das reicht und die kleine braucht bis 3 kein Zimmer.
    Ich habe leider auch keine Ahnung was uns zusteht und wieviel.Einer sagt 50 qm der andere 45 für einen..plus 10 für jede andere person..und der nächste sagt 15 qm.
    In meinen Unterlagen wird mir jedesmal ein anderer Mietpreis angerechnet .ich zahle mit nk 455Euro+68 heizung..In meinen Unterlagen steht mal 420 dann mal 490..ich habe jetzt dagegen widerspruch eingelegt denn die Arge kann mir doch nicht jeden Monat was anderes berechnen..


    So ich hoffe ihr kommt bei dem Wirrwarr zurecht und könnt mir etwas helfen.Ich danke euch schon mal im voraus:)

  • Ihr zählt als 4-Personen-Hauhalt, egal wie alt die Kinder sind. Nirgendwo steht, dass einem Kind unter 3 kein eigenes Zimmer zusteht. Euch müssten bis zu 80 qm zustehen (ist abhängig von der Kommune, manche sagen auch 90 qm sind ok). Deine Arge muss dir verbindlich sagen, welcher Mietpreis zulässig ist. Wenn die nicht wollen, dann frag beim Landrat nach!!!


    Für den Schimmel interessieren sich Gesundheitsamt und/oder das Jugendamt!!! Das mit der Spielothek "hilft" dir nur, wenn die vor deinem Einzu noch nicht dort war. Kam die Spielothek erst später rein, dann kannst du auf Lärmbelästigung bzw. Kindeswohlgefährdung - wegen der Drogen - hinweisen.


    Aber denk daran, ein "nicht notwendiger" Umzug wird von der Arge nicht bezahlt!!!!

  • Ohne jemandem was zu unterstellen, will ich nochmal betonen, dass die Größenangaben einheitlich festgelegt sind. Als angemessen für eine Person werden Wohnungen bis zu einer Größe von 45m² angesehen. Für jede weitere Person, egal welchen Alters, stehen zusätzlich bis zu 15m² zu.


    Wie Miss Piggy richtig schrieb, es heißt bis zu. Man kann also als Grundlage für die Mindestgröße einer Wohnung die darunterliegende Einstufung heranziehen. In diesem konkreten Fall wären das mindestens 75m². Dieses Soll hat sie erfüllt. Dabei ist es unerheblich, ob die Räume "ausreichend" sind oder nicht. Auch die Höchstanzahl von Räumen ist rechtlich nicht festgelegt.


    Daher begründet sich aus dieser Geschichte kein Anspruch auf einen Umzug.


    Für die Beseitigung von Wohnraummängel ist der Mieter/Vermieter zuständig. Schimmel ist entweder durch defekte Bausubstanz oder durch unzureichende Lüftung der Räume durch den Mieter entstanden. Das jeweilige ist nachzuweisen. Dies ist aber noch kein Grund, einen Auszug aus der Wohnung zu rechtfertigen. Der Mangel muss erst behoben werden. Weigert sich der Vermieter, kann man ihn durch Mietkürzungen zwingen. Ist der Mangel nicht behebbar, kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Hat der Mieter den Schaden herbeigeführt, kann er sich auf Nichts berufen und muss den Schaden beheben.


    Hier ist also nur bedingt eine Auszugsmöglichkeit gegeben.


    Die Lärmbelästigung und die Straftaten müssen von der Polizei über einen längeren Zeitraum dokumentiert werden, um sie als außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen zu können. Das heißt, beim Vorliegen einer Lärmbelästigung oder einer Messerstecherei hast du die Polizei hinzuzurufen.


    Dies ist also auch nur bedingt ein Auszugsgrund.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Erstmal danke für die schnelle Beantwortung...auch wenn es im gewisse maße für mich deprimierend ist..aber raus muß ich hier auf alle Fälle weil ich es nicht mehr hier aushalte.
    Der SChimmel ist durch einen Wasserschaden entstanden der nie richtig saniert bzw repariert wurde.und er ist in allen wohnungen auf meiner seite an der gleichen stelle bzw an der wand .Ich versuche mein Glück nun halt mal beim Gesundheitsamt.
    Bei der Polizei liegen auch schon einige Anzeigen vom ganzen haus vor bzw auch vom Nachbarhaus.

  • Noch eine kurze anmerkung von meiner seite.Ihr schreibt das mir für eine Person 45 qm zustehen plus jede weitere 15 qm..Macht also in meinem Fall 90 qm und nicht 75qm..also hab ich doch chancen auf Umzug da die wohnung zu klein ist.Ich versuch mein Glück und werd sehen was bei rum kommt

  • Die Größe ist nicht entscheidend für einen Umzug. Es heißt, dass bis zu der Größe eine Wohnung angemessen ist. Einen Anspruch auf die Größe hat man jedoch nicht. Hier ist im Einzelfall abzuwägen, ob man den Kindern doch einen Raum zu spricht oder jedem einzeln. Aber das ist Verhandlungssache und kann nicht gefordert werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D