Leistungsanspruch

  • Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe überhaupt keine Ahnung von Sozialleistungen. Ich bin geschieden, Mitte vierzig, und habe bis vor wenigen Jahren ausschließlich um meine Kinder gekümmert. Das war möglich, wegen regelmäßiger Unterhaltszahlungen für mich und die Kinder. Vor ein paar Jahren habe ich versucht, wieder Tritt im Berufsleben zu fassen. Aber es reichte (trotz Aus- bzw. Weiterbildungen und ein paar guter Zeugnisse im kaufmännischen Bereich) nur für 400 Jobs. Meiner derzeitigen Arbeit (versicherungspflichtig, Teilzeit) gehe ich seit 2 Monaten nach. Sie ist allerdings körperlich so anstrengend, dass ich sie höchst wahrscheinlich nicht weiter ausüben kann. Ich habe eine heftige Entzündung im Rücken, die einfach nicht heilen will. Zur Zeit bin ich krank geschrieben (schon zum zweiten Mal) und man hat mir nahe gelegt, was anderes zu suchen.


    Meine Frage ist nun: Habe ich Anspruch auf ALG II, wenn ich keine Stelle finde? Was muss ich in so einem Fall überhaupt machen?


    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand antworten könnte.


    Vielen Dank Lupa:confused

  • Hier stellt sich die Frage, ob deine Erkrankung Heilungschancen hat und ob du danach mindestens 3 Stunden täglich (generell) arbeiten kannst. Daran richtet es sich, ob du Anspruch auf ALGII oder Sozialgeld haben könntest.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für die Antwort.
    Ich vermute, dass Heilungschancen bestehen. Es dauert nur. Wie lange, das weiß ich nicht. Der derzeitige AG hat mir aber nahe gelegt, mich um eine andere Arbeit zu kümmern. Ich bin ja nicht mehr planbar.


    Ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten und dies, wenn möglich, Vollzeit. Nur sehe ich keine Chance, dies in diesem Job zu tun. Er ist wirklich verdammt hart.


    Meine Fragen lauten:


    1. Ist es richtig, dass mich die Behörde zu einem Job , egal zu welchem, verpflichten kann?
    2. Wenn ich 3 Std. täglich arbeiten kann, dann bekomme ich ALG II?
    3. Attestiert mir der Arzt, dass ich 3 Std täglich einsetzbar bin?


    Vielen Dank für eine Antwort
    lupa

  • Also, die ARGE kann dich nur zu Arbeiten verpflichten, die dir zuzumuten sind. Da du eine Erkrankung hast, wirst du dem AD (Arbeitsmedizinischen Dienst) vorgestellt, der dann deine Einschränkungen feststellen wird. Auch wenn diese nur vorrübergehend sind.


    Du musst mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, um "erwerbsfähig" zu sein. Dies ist Grundvorraussetzung für ALG II. Umkehrschluss, wenn du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten könntest, bekommst du ALG II.


    Dein behandelnder Arzt wird vom AD angeschrieben, um eine Stellungnahme abzugeben. Evtl. werden dann auch noch Fachgutachten erforderlich.

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  • Hallo nochmal,


    ich hätte noch eine Frage. Wenn mein Arbeitgeber den Vertrag mit mir auflöst, also nicht ausdrücklich kündigt, habe ich dann Anspruch auf ALG II oder wird es trotzdem für 3 Monate gesperrt?


    lg lupa

  • Für ALG II ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber dir kündigt oder du kündigst. Es wird nur geprüft, ob du bewusst die Hilfebedürftigkeit herbeiführst, um Leistungen zu erhalten (Betrugsabsicht).

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  • Hi, da habe ich aber ganz andere Informationen von der Sachbearbeiterin bekommen. Sie hat mir definitiv bestätigt, dass, wenn ich als Arbeitnehmerin kündige, mir die nächsten 3 Monate das ALG II gesperrt wird. Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?


    VG LUPA

  • Verwechsel bitte ALG I (Agentur für Arbeit) nicht mit ALG II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Erwerbsfähiger).


    Bei ALG I gibt es eine Sperre.


    Es ging bei deinen Fragen um ALG II. Zunächst ist natürlich eine Prüfung notwendig, ob du ALG I beziehen kannst. Dazu musst du innerhalb der letzten 2 Jahre sozialversicherungspflichtig 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Da du von 400-€-Jobs geredet hast, gehe ich davon aus, dass diese sozialversicherungsfrei (also bis 400 € Einkommen) ausgeführt wurden. Daher besteht kein Anspruch auf ALG I.

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  • Dafür besteht keine Grundlage, außer sie wirft dir Betrug vor. Dass heißt, sie muss beweisen, dass du absichtlich deinen Beruf kündigst, um Leistungen zu erhalten. Dies wird ihr schwerfallen (auf Grund deiner Erkrankung!).

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    Gruss R.


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