Muss ich dann wieder zur ARGE???

  • Hallo, leider habe ich bis jetzt noch nichts zu dem Thema gefunden. Falls es schon so etwas gibt, bitte Link senden.
    Ich lebe mit meinem Freund zusammen. 1 gemeinsames Kind und er hat ein Kind aus alter Beziehung, für das er vollen Unterhalt zahlt. Sein Einkommen liegt bei ca 1300 Euro.


    Nun kommt bald unser Kind Nummer zwei. Eigentlich hatten wir vor zu heiraten. Wie sieht es denn dann finanziell aus? Lt. neuem Unterhaltsrecht sind doch alle Kinder vorrangig. Nur kann ich doch aufgrund der erneuten Geburt dann nicht arbeiten (KiGa geht ja erst ab 2 1/2 - 3 Jahre). Und das Geld reicht doch dann vorn und hinten nicht. Muss ich dann wieder zur ARGE? Oder bekomme ich als Ehefrau auch einen Anspruch auf Unterhalt?


    Bei einer Heirat wäre der Verdienst bei ca. 1500, abzgl. SB 900 (wobei ich das sehr eng finde, da er tgl. 118 km auf Abreit fahren muss) bleiben ja 600 übrig. Reicht ja gerade mal für die Kinder (alle minderjährig) Bleiben uns dann für Miete etc. 900. Also die Heirat erstmal weglassen? So hab ich ja auch nichts von dem Steuervorteil, bzw. heirate ja doch nur für das Geld? Und soll das dann noch Sinn der Heirat, Gründung einer normalen Familie sein?

  • Du hast Anspruch auf Elterngeld. Diesen musst du erst ausschöpfen, bevor du andere Leistungen beantragen kannst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Schön wäre das schon, nur leider gibt es bei mir nur den mindestsatz elterngeld, da ich ja bis jetzt noch aufgrund des ersten kindes im erziehungsurlaub bin/war. und das soll dann angerechnet werden? dachte mir dieses dann eigentlich zu splitten, damit man etwas länger davon hat. und das damalige erziehungsgeld wurde ja in dem sinne auch nicht als einkommen angerechnet. schade somit steht meine frage wieder offen. also heisst aber denke soviel wie, ja ich werde wohl wieder zum amt, da es für mich nichts bei meinem lebensgefährten zu holen gibt?!?! beziehungsweise er es nicht schafft uns alle zu ernähren?
    :(