bin ich bei 23 jähriger Unterhalspflichtig?

  • Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Meine Tochter ist 23 Jahre und hat jetzt im Sept eine neue Ausbildung angefangen. Die hat von Oktober 2001 bis Dezember 2003 eine Friseurlehre gemacht. Dann nach 2 Jahren die Lehre abgebrochen. Sie hatte mir damals gesagt das Sie einen Aufhebungsvertrag gemacht hat. Ich habe alles versucht sie zu bewegen sich zu bewerben und eine neue Ausbildung zu machen.
    Seit dem habe wir uns 3 mal in 5 Jahren gesehen in den letzten 2 Jahren hat sie auch immer gleich aufgelegt wenn sie gehört hat wer dran ist.
    Jetzt hat Sie eine neue Lehre im September begonnen und hat Berufsbeihilfe beantragt, der abgelehnt wurde. Jetzt will Sie von mir Unterhalt haben.
    Sowie ich gehört habe hat Sie gleich im Anschluss einen in einem Friseuerzubehörladen für 600,00 gejobbt. für mind. 18 Monate, da hatte ich Sie nämlich im Laden gesehen, aus beruflichen Gründen bin ich dann von Berlin nach Mannheim gezogen und wir hatten noch weniger Kontakt. Danach war Sie wohl Arbeitslos gemeldet und auch viel krank im letzten Jahr hat Sie 1 Euro Job gehabt( so Aussage meines Sohnes).
    Ich stehe auf den Standpunkt, das Sie sich nicht zeitnah um eine Lehrstelle bemüht hat. Sie sagt, da Sie die erste Ausbildung nicht abgeschlossen hat, steht Ihr von mir Unterhalt zu.
    Den Ablehnungsbescheid hat Sie mir noch nicht geschickt. Ich weiß aber das Ihr Vater nur 667,00 Euro ALG I bekommt und auch noch 2 unterhaltspflichtige Kinder hat.


    Jetzt meine Fragen?
    hat Sie einen Unterhaltsanspruch? Sie verdient 260,00 Euro, das Kindergeld hat sie beantragt, ist aber noch nicht durch.


    Ich habe ein Einkommen von 1535,00 Euro. Bin ich verpflichtet Sie zu unterstützen?
    Mann kann ja nun nicht sagen, das eine Zwischenzeit von über 4 Jahren angemessen ist.
    Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
    Wenn Ihr kein Anspruch auf Unterhalt zusteht, kann Sie mir gegen mich auf Unterhalt verklagen?
    Da ein Hartz IV Empfänger, ja 345,00+Miete bekommt? Kann mich das Am da ran ziehen?
    Sie will eine gütliche Einigung, wie Sie am Telefon sagte.( Die hat einen Freund, mit dem Sie zusammen wohnt, sie habe vorher beide HartzIV wohl bekommen und wohl die Miete)Jetzt bekommt Sie wohl gar keine Zuschüsse und Ihr steh das Wasser bis zum Hals, der Freund will jetzt natürlich die haben Meite von Ihr haben und macht Ihr Druck) Sie ist vom nervlich auch sehr belastet, so das ich angst habe das Sie sich was antut.
    Klar tut Sie mir leid, Aber wenn ich ihr jetzt, auch wenn vielleicht kein berechtigten Anspruch besteht, will ich wissen Ob ich Ihr was geben soll? Vielleicht die Fahrkarte jeden Monat bezahle, das ist für Sie und Ihr Frauen kann Ihr nicht das Geld abknöpfen. Ich sitze zwischen 2 Stühlen, einerseits sehe ich eigentlich nicht ein, ihr was zu Zahlen wenn Sie keine Ansprüche hat, anderseits habe ich auch bedenken, das was passieren kann, was nicht wieder rückgänig gemacht werden kann.


    Wass soll ich machen?
    Wie verhalte ich mich?


    Über hilfreiche Hinweise wäre ich dankbar.


    Twiety 38

  • hallo......ich denke nicht,das du unterhalt zahlen musst.hab mit meinem partner grad das gleiche problem.seine 20 j. tochter hat schule und ausbildung abgebrochen.sie hat ihn jetzt auf unterhalt verklagt.wir haben montag nen termin beim anwalt........lg

  • Zunächst einmal bist du unterhaltspflichtig bis dein Kind eine abgeschlossenen Ausbildung gemacht hat.Allerdings ist es bei dir ja so das deine Tochter aus welchen Gründen auch immer die Lehre abgebrochen hat und dann auch keine neue Ausbildung begonnen hat sondern gearbeitet hat.Insofern wärst du meiner Meinung nach nicht mehr unterhaltsverpflichtet.Wenn sie jetzt eine neue Ausbildung beginnt ist es ihre Sache wie sie sich dann finanziert.Sie müßte ja ein Ausbildungsgeld bekommen und dazu das Kindergeld.Ansonsten müßte sie Wohngeld beantragen um ihre Miete zu bezahlen.Du könntest ja ihr eine Fahrkarte bezahlen wenn du sie unterstützen möchtest.Um ganz sicher zu gehen müßtest du eben bei einem Anwalt nachfragen wie das genau mit der Unterhaltspflicht ist.