hilfe bei berechnung der freibeträge

  • hallo...


    da ich jetzt in der selben situation bin,wo mir vermögen angerechnet wird,würde es mir helfen ,wenn ich euch par zahlen gebe,wenn mir jemand sagen könnte ob wir über dem vermögen drüber liegen oder nicht.


    also...


    ich bin 39 x 150 euro = 5850 euro + 750 für die notwenigen anschaffungen = 6600 euro
    mein mann 37 x 150 euro = 5550 euro + 750 " " = 6300 euro


    3 kinder 3100x 3 = 9300 euro + 3x 750 = 2250 euro
    meine kinder sind 15 j./12 j./2 j.
    würde eine rechnung ergeben von gesamten freibetrag von 24 450 euro.


    liege ich da falsch oder wie rechnet man unseren freibetrag für alle 5 personen richtig?


    das amt hat uns einen freibetrag von genau 15 000 euro ausgerechnet.


    muss noch schnell etwas einfügen.
    ich habe gerade gelesen,dass wenn kinder kein vermögen haben sie auch nicht die 3100 euro pro kind berechnet bekommen.d.h.
    meine 3 kinder dürfen nur für sich jeweils diese 750 euro für sich verbuchen.


    wenn ich jetzt damit richtig liege,dann wäre dies eine berechnung wie folgt.


    ich 39 jahre x 150 euro=5850 euro + 750 euro=6600 euro freibetrag
    mann 37 jahre x 150 euro=5550 euro + 750 euro=6300 euro freibetrag
    3 kinder= 3x 750 =2250 euro freibetrag

    macht gesamt freibetrag 15150 euro freibetrag (passt ja dann auch nicht mit den vom amt angegebenen 15000 euro)
    dann hätten wir einen überschuss von 2966,50 euro.
    vorrausgesetzt die wohnung die zur berechnung steht als vermögen wird nicht selbst genutzt,was hier aber seit ende august nicht der fall ist.
    ist der dann falsch und auf was kann ich mich berufen wenn ja..um einen widerspruch zu verfassen?


    lg mittendrin

  • Es ist richtig, dass die Kinderfreibeträge nur dann zu berücksichtigen sind, wenn das Vermögen den Kindern zuzuschreiben ist.


    Pro Lebensjahr wird ein Freibetrag von 150 € angerechnet, wobei nur vollendete Lebensjahre gelten.
    Für dich und deinen Partner gilt eine Höchstgrenze von jeweils 10.050 €.
    Jeder Hilfebedürftige hat einen Freibetrag von 750 € für notwendige Anschaffungen, egal ob er volljährig ist oder nicht.
    Kinderfreibeträge sind nur dann anzurechnen, wenn sie dem Vermögen der Kinder (z.B. Sparbuch auf den Namen des Kindes) zuzuschreiben sind.



    Rechtliche Grundlage ist für


    die Freibetragsrechnung der § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Abs SGB II,
    die Berechnung des Freibetrages für notwendige Anschaffungen der § 12 Abs 2. Nr. 4 SGB II,
    der § 12 Abs. 4 SGB II für die Festlegung des Berechnungszeitpunktes..



    Deine Berechnung (15150 €) ist somit richtig. Widerspruch einlegen wegen Falschberechnung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • hallo...


    ja ich werde auf jeden fall widerspruch einreichen.aber...
    um welches vermögen es sich hier handelt ist nämlich unsere ELW.


    die ist eigentlich so klein (ca.40m²),dass wir die ganze zeit keine mieter bekommen.es sind weder ein abstellraum noch zimmertüren,duschabtrennung und wasseruhren vorhanden.also nicht fertiggestellt,was der arge auch so bekannt ist.trotzdem verlangt sie bis zum 7.11.08 nachweise einer verwertung z.b. teilverkauf.


    es hat keiner von uns geschrieben ,dass wir sie nicht selbst nutzen.ich gab nur an,dass es eine abgeschlossene wohneinheit sein kann,wenn ein fremder da einziehen würde.da damals meine schwiegermutter sie kurzzeitig bewohnte,teilte ich das so mit und auch dass sie einen separaten eingang hätte,aber zu unseren räumen offen ist.


    aber seit august nutzen wir sie als zimmer für unsere tochter ,weil unser jüngster 2 geworden ist und nun meine tochter kein eignes zimmer mehr hat,da sie ihres an den kleinen abtrat.


    wir haben aus einen kleinem raum in dieser ELW ein büro gemacht,welches mein mann in seiner selbstständigkeit nutzen muss,aber was noch nicht der steuer angegeben wurde,da es ja erst seit august genutzt wird.vorher hatten wir den bürokram im flur vor der ELW.


    das größere zimmer nutzt meine 15 j. tochter.


    das amt hat einen gutachterausschuss beauftragt diese ELW,weil damals nicht selbst genutzt ,schätzen zu lassen. nach schätzung stellte sich heraus dass dafür 18 116,50 euro entfallen würden.


    da uns lt. amt ein freibetrag von 15000 euro berechnet wurde übersteigen wir lt. schreiben um 3116,50 euro diese summe und haben in dieser summe auch vermögen.


    komisch ist nur,dass wir das vermögen ja nicht einsetzen können, weil keiner diese wohnung je kaufen würde geschweige denn mieten.und mit einem auf dem papier stehenden vermögen kann ich meine familie nich ernähren.


    jetzt will das amt uns ab januar 09 die bezüge streichen ,weil wir etwas über 3000 euro vermögen hätten.


    daher forsche ich genau nach,denn wir sind nach wie vor hilfsbedürftig.


    ich hoffe ihr blickt da noch durch..bin völlig ausser mir mit so viel papierkram und nachgerechne ,wenn die arge etwas schreibt.


    entschuldige mich bei euch allen die den beitrag lesen,weil ich irgendwie immer alles ganz genau aufzählen möchte,damit ein fremder auch die hintergründe versteht.


    lg mittendrin

  • Ich kenne ja deine älteren Beiträge, daher war mir klar, dass es um diese Wohnung geht. Ich hatte dir ja geschrieben, dass die ELW herausgerechnet wird, da sie eine abgetrennte Wohnung ist. Der Zugang zu eurer Wohnung kann geschlossen werden.


    Solang die Wohnung jedoch nicht verwertet werden kann, habt ihr (zumindest darlehensweise) Anspruch auf Weiterzahlung eurer Leistungen. Daher Widerspruch einlegen, sollten Leistungskürzungen erfolgen, Klage mit Eilantrag beim Sozialgericht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D