Kindesunterhalt vs. Hartz IV

  • Ich habe einen 2-jährigen Sohn ("G."),
    seine Mutter (meine Freundin / Lebensgefährtin, "C.") und er bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft,
    wir sind eben auch nicht verheiratet.


    <Hintergrund>
    Weil ich "selbständig" bin
    (insbesondere mit zeitweise extrem angespannter Auftragslage bzw. Auftragslücke)
    und Verpflichtungen an Frau und Kind aus erster Ehe),
    hat meine Freundin ("C."!) erkannt,
    dass bei mir wenig "zu holen" ist (um es mal so krass auszudrücken)
    und vor der Geburt von G. entschieden,
    für sich und unseren Sohn einen Antrag auf Bezug von Leistungen nach SGB II / Hartz IV zu stellen,
    und bezieht seitdem solche Leistungen.


    C. ist Künstlerin und hat kleinere Aufträge,
    deren Erträge sie gegenüber dem JobCenter angibt,
    welches daraufhin auch mal die Leistungen nachträglich empfindlich kürzt.


    Meine eigenen größten Batzen an Ausgaben sind Kapital-Lebensversicherung, private Krankenversicherung und Wohnungsmiete.


    Das Gehalt, das ich mir als "GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer" geben muss,
    um diese Ausgaben decken zu können, ist deswegen höher als ich eigentlich möchte,
    was allerlei Folgen hat bzw. u.U. haben kann.
    </Hintergrund>


    Sehe ich das richtig,
    dass ich C. gegenüber in den ersten drei Lebenshahren von G. zu Unterhalt verpflichtet bin,
    diesen aber nicht steuerlich geltend machen kann?
    Kann bzw. möchte dazu jemand etwas ergänzen?


    Für G. bezahle ich derzeit monatlich 200 EUR Kindesunterhalt,
    und den sieht natürlich auch das JobCenter für die Berechnung der Leistungen nach Hartz IV.


    Weil G. kürzlich eben das 2. Lebensjahr vollendet hat,
    gibt es jetzt kein Erziehungsgeld mehr,
    das waren bislang eben monatlich 300 EUR an C.


    Ich würde jetzt schon gerne einen Teil der dadurch entstehenden Lücke im Budget der beiden ausfüllen,
    aber nach Möglichkeit möchte ich damit nicht weiter in meine eigene steuerliche Progression "rasen",
    und die Leistungen an C. und G. nach Hartz IV sollte das auch nicht beeinträchtigen,
    denn dann würden meine Zahlungen ja effektiv nicht den Wegfall des Erziehungsgeldes auffangen.


    Ich bin richtig ratlos.



    Es ist wirklich nicht so, dass ich geizig bin,
    aber ich bzw. meine GmbH (also doch wieder ich ...) habe noch alte und etwas dringende höhere Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und gegenüber der beliehenen Lebensversicherung ...



    Ich möchte also den Geldstrom gegenüber C.+G. optimieren
    und das möglichst nicht zu Gunsten des JobCenters.
    Weiß jemand Rat?