Kapitalerträge 2007 - HILFE!

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe ein riesen Problem mit meiner ARGE.
    Ich lebe in einer BG, wir haben einen 2jährigen Sohn. Ich bezog während meiner Erziehungszeit ALG II in Höhe von ~270€ im Monat. Mein Partner ist erwerbstätig, bekommt allerdings immer nur kleckrige Abschläge vom Arbeitgeber.


    Nun gehe ich seit April diesen Jahres wieder arbeiten und hatte schon ein Tänzchen bei der Abmeldung vom Amt, da es dort irgendwie nicht geklappt hat und ich nun eine Überzahlung bekommen habe. Ich darf also ~400€ zurückzahlen. Aber das is ok, passt schon.


    So, das eigentliche Problem kam am Freitag mit der Post...


    Mir wird vorgeworfen, ich hätte 2007 Kapitalerträge in Höhe von 770€ erzielt, dazu die üblichen §§§§§§§§§§-Wirrwarrrrrrrsätze. Ich fühl mich jetzt schon wie ein Schwerverbrecher. :eek:


    Also, ich hatte bereits vor Antragstellung auf der Hotline angerufen und nachgefragt, weil ich ne LV habe und wollte wissen, ob ich die angeben muß und wieviel ich haben darf.
    Bis letztes Jahr durfte man wohl 200€/Lebensjahr haben. Für mich waren das also 5000€ - die ich allerdings nicht hatte. Meine LV lag weit drunter.
    Letztes Jahr kam es dann ganz dicke. Das Auto meines Partners war sehr reparaturbedürftig (er hat dafür 1045€ bezahlt), meins kam nicht mehr durch den TÜV (16Jahre alt) und ich mußte mir nen Kopf für nen Ersatz machen.
    Wir hatten bis dahin keinen Schrank im Wohnzimmer, da allerdings der Wurm mobil wurde, konnte das aus Sicherheitsgründen nicht so bleiben. Die Dispos waren ausgeschöpft, Miete, Versicherung fällig - kurz, die Luft wurde dünn.
    Also habe ich keinen anderen Ausweg gesehen, als meine LV zu kündigen. Da wurden mir dann aber fast 3700€ ausgezahlt, deshalb wundert mich der Betrag, den mir die ARGE schreibt...
    Nun, von dem Geld gingen 2500€ also Anzahlung für mein "neues" Auto (meine Mutter ist Halter des Kfz, wir haben es bezahlt) drauf, 400€ für Stubenmöbel, ca. 500€ für Dispoausgleich und der Rest waren noch kleinere offene Rechnungen (GArtenpacht, Telefon, Versicherung ect.)


    Wir haben uns also keinen FETTEN gemacht, sondern dadurch unser Überleben gesichert bzw. eine Verschuldung vermieden.


    Kann uns trotzdem was passieren?? Wie kann ich das bei der ARGE rechtfertigen, wie gesagt, ich wollte kein Geld unterschlagen.


    HILFE, wer was weiß, bitte melden.


    Vielen Dank - die kleenemotte:confused:

  • § 4 ALGII-V: schrieb:


    Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
    1.Sozialleistungen,
    2.Vermietung und Verpachtung sowie
    3.Kapitalvermögen.


    Die LV (Kapitalbildende Lebensvericherung) zählt zu Nr. 3 :(

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für die Antwort,


    aber ich verstehe nicht, wieso ich die dann nicht habe angeben müssen lt. Hotline-Auskunft. Haben die da keine Ahnung?


    Heißt das, ich muß nun 770 oder 3700 zurückzahlen? Ey ich krieg hier echt nen Koller!
    Und selbst, wenn es zu Kapitalvermögen gehört - es liegt doch unter den 5000 € die mir zustehen, also die ich haben darf, oder?????? :confused:


    Ich hab echt keine Lust mehr mich ständig mit denen rumzustreiten...darf man nun Vermögen haben oder nicht?


    Ich verzweifle hier grade :(


    Soll ich mir nen Anwalt nehmen? Das Problem ist, dass mir nun kein Beratungsschein mehr zusteht und wir noch keine Rechtsschutzvers. haben - ganz toll.


    Danke für jede Antwort!

  • Wenn du die LV kündigst, dann hebst du selber den Schutz von deinem Schonvermögen auf. Damit wird es als Einkommen gerechnet.


    Die Zinsen von der LV sind ebenfalls darunter zu zählen.


    Klartext: der angesparte Betragt einschl. der Zinsen wird (verteilt auf mehrere Monate) von deinem ALG II abgezogen.

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  • Hm, ich habe nichts weiter an Vermögen. Ich habe hier vor meinem post das gelesen...also gilt das nicht, wenn ich das Geld sozuagen auslöse als sonstiges Vermögen...? :confused:


    "
    sonstiges Vermögen


    Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
    "


    Es ist so ein schwammiges Thema...wenn die mir das voll anrechnen, obwohl ich ansonsten kein Vermögen besitzte, dann habe ich ja nichtmal den Grundfreibetrag mehr? :eek:


    Was das denn??? HILFE, ich nehm mir gleich den Strick. :mad:

  • Das ist das Schonvermögen, was ich meinte. ABER: dies muss vor dem ALG II Bezug schon vorhanden sein. Alles, was danach eingenommen wird, ist Einkommen und wird verrechnet.

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    Gruss R.


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