Anrechnung von BAföG auf ALG II

  • Ich brauche HIlfe bei der KLärung folgender Frage: Wenn ein BAföG- Bezieher und eine ALG II Empfängerin zusammenleben, inwieweit darf dann das BaföG auf den ALG II Bezug angerechnet werden?


    Vielen Dank für eure Mithilfe


    Joya

  • Von dem Bafög darf ein Betrag von 100 € für Fahrtkosten und Arbeitsmaterial abgezogen werden. Zudem werden die Leistungen für den eigenen Lebensunterhalt sowie die Kosten der Miete abgezogen. Der Rest wird als Einkommen angerechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D