Wir möchten zusammenziehen

  • Hallo,
    Frage 1
    ich beziehe seit März Hartz IV, mein Sohn (21) hat ab Juli Ausbildung beendet, hat danach auf 800,- Euro Basis ca. 600,- Euo netto verdient (kein Kindergeld), wurde natürlich mitangerechnet. Meine Tochter (18) macht das Fachabitur bekommt Kindergeld und 300,- Euro Unterhalt, ich lebe getrennt von ihm, am 12.11. Scheidungstermin. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 563,72 Euro. Bei meinem neuen Bescheid rechnete man uns eine Leistung von 476,83 zu. Ist die Berechnung korrekt?


    Frage 2
    meine Kinder, ich und mein Lebensgefährte, könnten ab 1.12. zusammenziehen in 4-Zimmer-Wohnung, Kaltmiete 590,- Euro. Mein Lebensgefährte verdient Netto ca. 900,- Euro. Mein Sohn wird saisonbedingt ab 1.11. arbeitslos, ist aber von der ARGE noch nicht berechnet worden. Da wir dann alle 4 zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden. stände uns dann von der ARGE noch eine Leistung zu?


    Es wäre nett, wenn ich viele fachliche Antworten bekommen könnte. Mir raucht echt schon der Schädel, vor lauter hin und hergewälze im Internet.

  • Hallo,
    Frage 1
    ich beziehe seit März Hartz IV, mein Sohn (21) hat ab Juli Ausbildung beendet, hat danach auf 800,- Euro Basis ca. 600,- Euo netto verdient (kein Kindergeld), wurde natürlich mitangerechnet. Meine Tochter (18) macht das Fachabitur bekommt Kindergeld und 300,- Euro Unterhalt, ich lebe getrennt von ihm, am 12.11. Scheidungstermin. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 563,72 Euro. Bei meinem neuen Bescheid rechnete man uns eine Leistung von 476,83 zu. Ist die Berechnung korrekt?


    Frage 2
    meine Kinder, ich und mein Lebensgefährte, könnten ab 1.12. zusammenziehen in 4-Zimmer-Wohnung, Kaltmiete 590,- Euro. Mein Lebensgefährte verdient Netto ca. 900,- Euro. Mein Sohn wird saisonbedingt ab 1.11. arbeitslos, ist aber von der ARGE noch nicht berechnet worden. Da wir dann alle 4 zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden. stände uns dann von der ARGE noch eine Leistung zu?


    Es wäre nett, wenn ich viele fachliche Antworten bekommen könnte. Mir raucht echt schon der Schädel, vor lauter hin und hergewälze im Internet.


    wenn du schon kundin bist, würde ich dir vorschlagen einfach einen termin bei deiner arge zu machen.
    lass die doch rechnen & am ende weisste wo du dran bist.


    alles gute!

  • zu Frage 1)


    Berechnung des Bedarfs:
    ..351 € für dich
    +281 € für deinen Sohn
    +281 € für deine Tochter
    +563,72 € KdU
    =1476,72 €


    Berechnung des Einkommens:
    ..600 € Einkommen deines Sohnes (wird noch zu bereinigen sein)
    +154 € Kindergeld deiner Tochter
    +300 € Unterhalt deiner Tochter
    =1054 € Gesamteinkommen BG


    Die Rechnung der ARGE scheint (auf Grund der Bereinigung des Einkommens deines Sohnes) richtig zu sein.


    zu Frage 2)


    anstelle des Einkommens deines Sohnes tritt nun das Einkommen deines LG in die BG. Deine und seine Regelleistungen reduzieren sich jedoch auf 316 €, sodass sich folgende Berechnung ergibt:


    ..316 € für dich
    +316 € für deinen LG
    +218 € für deinen Sohn
    +218 € für deine Tochter
    +590 € KdU (falls Wohnung angemessen)
    =1784 € Gesamtbedarf


    ..900 € Einkommen deines LG
    +154 € Kindergeld deiner Tochter
    +300 € Unterhalt deiner Tochter
    =1354 € Gesamteinkommen BG


    Es würde (hochgerechnet) ein weiterer Anspruch auf ALG II sich ergeben, wenn eine Wohngeldzahlung abgelehnt wird. Dieses ist zunächst zu beantragen, um evtl. eine Hilfebedürftigkeit zu verhindern. Ebenso ist ein Kindergeldzuschuss zu beantragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • @normalso: dein Hinweis, die ARGE ausrechnen zu lassen, war ein bischen fehl am Platz, da sie eine Überprüfung der Daten der ARGE brauchte!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D