Einkommensanrechnung???

  • Hallo an alle!


    Ich hätte da mal ne Frage. Ich bin jetzt 24 Jahre alt und bei meinen Eltern zu Hause gemeldet.
    Bin jetzt aber schon 3 Jahre bei der Bundeswehr. Komischerweise wird meinen Eltern nichts von mir angerechnet. Wie kommt das? Und was passiert wenn ich 25 bin?? Oder spielt das keine Rolle.


    Zur Info: Ich habe mir jetzt einen Nebenwohnsitz angemeldet. Bin aber weiterhin bei meinen Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet.


    Danke schonmal


    MFG

  • Wehrsold und Zivisold sind von der Berechnung weitestgehend ausgeschlossen, da du mindestens den doppelten Regelsatz und den 1,5-Mietkostenanteil aufbringen müsstest, damit der darüberliegende Betrag als Einkommen für deine Eltern gerechnet werden darf. (Unterhalt der Kinder für ihre Eltern).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nein, der Regelsatz gilt nur für eine Person, also für dich, und liegt daher bei 351 €.

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    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hier ist es wichtig zu wissen, was deine Eltern bei Antragsstellung angegeben haben und ob sich seit der Antragsstellung eine Änderung deiner Einkommenshöhe ergeben hat. Insbesondere, ob sie angegeben haben, dass sie keinen Unterhalt von dir verlangen.

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  • Soweit ich weiß, wurde ich bei der Antragsstellung nicht mit angegeben.
    Gehör auch nicht mit zur BG.
    Und mein Gehalt hat sich seit der Einstellung fast nicht geändert.


    Unterhalt zahl ich keinen, ob das angegeben wurde weiß ich nicht. Ich vermute mal nicht.

  • Dann haben deine Eltern, wenn es wirklich so ist, dass du nicht angeben wurdest, eine Falschaussage vor der ARGE gemacht. Bei der Antragstellung müssen alle Personen aufgeführt werden, die in der Wohnung leben.


    Ich gehe aber davon aus, dass die ARGE dich deswegen nicht in der BG aufgeführt hat, da du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Kaserne hast/hattest und lediglich an Wochenenden bzw. freien Tagen deine Eltern "besuchst". Dann bist du nicht der BG hinzuzrechnen.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn erster Absatz zutrifft, JA.


    Wenn zweiter Absatz zutrifft, NEIN.


    Klär das bitte dringend mit deinen Eltern.

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    Gruss R.


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